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   BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06   

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https://dejure.org/2009,32369
BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2009,32369)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2009,32369)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2009,32369)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
    In der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 12. Februar 2009 (verbundene Rechtssachen C 39/08 und C 43/08) wird in den Randnummern 15 bis 19 folgende entscheidungserhebliche Antwort gegeben:.

    Die Aussetzung des Verfahrens aufgrund des Vorlagegesuchs kann nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 aufgehoben und das Verfahren nunmehr fortgesetzt werden (vgl. verb. Rs. C-39/08 und C 43/08).

  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
    Er hatte in diesen Verfahren dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (vgl. GRUR 2008, 164 ff.).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
    "15. Zudem kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zwar die Eintragung einer mit der angemeldeten Marke identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigen, doch ergibt sich daraus nicht, dass sie durch eine solche Entscheidung gebunden wäre, denn die Eintragung einer Marke hängt in jedem Einzelfall von besonderen, im Rahmen ganz bestimmter Umstände anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, dass die Marke nicht unter eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 aufgeführten Eintragungshindernisse fällt (Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C 218/01, Slg. 2004, I 1725, Randnrn. 61 und 62).
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Rechtsprechung
   BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,82484
BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2006,82484)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2006,82484)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 29 W (pat) 80/06 (https://dejure.org/2006,82484)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Von der notwendigen Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe zu unterscheiden ist die Ausübung des Ermessens, wobei die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts im Markeneintragungsverfahren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum gewähren (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25).

    Nur in diesem Zusammenhang kann die Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass jede Anmeldung einer eigenen Prüfung unterliege, verfassungskonform verstanden werden und hier Gültigkeit beanspruchen (vgl. GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).

    Bei Verwaltungsentscheidungen, die ohne vorgehende verbindliche Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ergangen sind, kann der Einwand der Ungleichbehandlung nicht in allen Fällen mit dem Argument ausgeräumt werden, es gebe keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Von der notwendigen Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe zu unterscheiden ist die Ausübung des Ermessens, wobei die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts im Markeneintragungsverfahren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum gewähren (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25).

    Auch der Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1995, 410, 411 - TURBO) hat deshalb das grundsätzliche Bestehen einer Amtspraxis nicht in Frage gestellt, als er entschieden hat: "Das Bundespatentgericht hat ... unbeanstandet festgestellt, dass das angeführte "Turbo"-Zeichen vereinzelt geblieben ist, und hat folglich diese Eintragung als einen Verstoß gegen die weitgehend einheitliche Praxis angesehen, Anmeldungen mit dem Wort "Turbo" die Eintragung zu versagen." Der Bundesgerichtshof hat.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt nach h. M. in Literatur und Rechtsprechung der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 50; BVerwGE 94, 307, 309; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 40 Rn. 147).

    Es handelt sich dabei vornehmlich um Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie, mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse, wie sie etwa in speziellen Prüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 84, 34, 50; BVerwGE 61, 176, 185; 91, 211, 215 f.; 92, 132 ff.).

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Von der notwendigen Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe zu unterscheiden ist die Ausübung des Ermessens, wobei die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts im Markeneintragungsverfahren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum gewähren (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25).

    Zwar besteht keine Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, aus möglicherweise nicht gerechtfertigten Eintragungen eine entsprechend sachwidrige Behandlung weiterer Anmeldungen herzuleiten (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Zur Stellung der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamts in Patenteintragungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. GRUR 2003, 723) bereits entschieden, dass sie Angehörige einer Behörde sind.
  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Dem entspricht die Feststellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das Anlass zur Schaffung des Bundespatentgerichts gab (vgl. BVerwG, GRUR 1959, 435 - Verfassungsrecht).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Es handelt sich dabei vornehmlich um Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie, mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse, wie sie etwa in speziellen Prüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 84, 34, 50; BVerwGE 61, 176, 185; 91, 211, 215 f.; 92, 132 ff.).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Weitere Ausnahmen betreffen Prognoseentscheidungen oder Risikoabschätzungen im Umwelt- oder Wirtschaftsrecht (vgl. BVerwGE 72, 300, 316).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt nach h. M. in Literatur und Rechtsprechung der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 50; BVerwGE 94, 307, 309; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 40 Rn. 147).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
    Es handelt sich dabei vornehmlich um Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie, mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse, wie sie etwa in speziellen Prüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 84, 34, 50; BVerwGE 61, 176, 185; 91, 211, 215 f.; 92, 132 ff.).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

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