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   OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3518
OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Verwendung von fremden Bildern

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilder

  • JurPC

    Sorgfaltsanforderungen bei Nutzung von Bildern im Internet

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strenge Sorgfalts-Maßstäbe bei Online-Benutzung fremder Bilder

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Strenge Prüfpflichten bei Nutzung von Bildern Dritter

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Online-Nutzung fremder Fotografien: Strenge Sorgfaltsanforderungen beachten

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten für die Fotonutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlassen auf Zusicherung der Rechteinhaberschaft an fremden Fotos stellt fahrlässige Urheberrechtsverletzung dar - Zusicherung der Rechteinhaberschaft ohne Vorlage überprüfbarer Unterlagen unzureichend

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Bilder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 537
  • ZUM 2015, 586
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht entscheidend an; maßgebend ist insoweit, dass die Beklagte überhaupt urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte verletzte, für deren Einräumung üblicherweise eine Lizenzgebühr zu zahlen ist (vgl. BGH GRUR 1990, 1008 [1009] - Lizenzanalogie).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Denn ein Sachvortrag ist bereits dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht oder die geltend gemachte Einwendung entstanden erscheinen zu lassen; die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH GRUR 2012, 945 - Tri-benuronmethyl, Textziffer 33; "Neue Juristische Wochenschrift" [NJW] 2011, 3291 Textziffer 14; NJW 2009, 502 Textziffer 32; NJW 2005, 2710 [2711]; Greger in: Zoller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 138 Textziffer 7b; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Denn ein Sachvortrag ist bereits dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht oder die geltend gemachte Einwendung entstanden erscheinen zu lassen; die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH GRUR 2012, 945 - Tri-benuronmethyl, Textziffer 33; "Neue Juristische Wochenschrift" [NJW] 2011, 3291 Textziffer 14; NJW 2009, 502 Textziffer 32; NJW 2005, 2710 [2711]; Greger in: Zoller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 138 Textziffer 7b; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Denn ein Sachvortrag ist bereits dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht oder die geltend gemachte Einwendung entstanden erscheinen zu lassen; die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH GRUR 2012, 945 - Tri-benuronmethyl, Textziffer 33; "Neue Juristische Wochenschrift" [NJW] 2011, 3291 Textziffer 14; NJW 2009, 502 Textziffer 32; NJW 2005, 2710 [2711]; Greger in: Zoller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 138 Textziffer 7b; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Dass die Beklagte die von ihr behauptete Rechtekette nicht zurückverfolgte, sondern sich auf die Zusicherung verließ, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, welche den Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit die Verpflichtung zum Schadensersatz begründet (vgl. BGH GRUR 1988, 373 [375] - Schallplattenimport III; v. Wolff'm: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 97 Rz. 52 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

    Wer sich auf das Bestehen von Nutzungsrechten beruft, muss sich vergewissern, dass dies mit Erlaubnis des Berechtigten geschieht (vgl. v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 97, Rn. 52 mit weiteren Nachweisen) und sich gegebenenfalls Unterlagen vorlegen lassen, aus denen der Rechtemittler seinerseits entsprechende Rechte herleitet (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 W 2554/14 - ZUM 2015, 586, zitiert nach juris Rn. 8) und die Rechtekette bis zum Rechteinhaber zurückverfolgen.
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