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OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung zur Unterlassung von Äußerungen; Entfallen des Verfügungsgrundes wegen fehlender Dringlichkeit; Dringlichkeitsvermutung in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten; Widerlegung der Vermutung durch Verhalten des Antragstellers (wiederholte Einreichung ...
- Judicialis
UWG § 12 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.01.2005 - 4 HKO 1852/05
- OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung
Auszug aus OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05
Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 (Az. 20 U 18/04) ausführt, das Kriterium der Dringlichkeit sei nicht geeignet, ein an sich unerwünschtes Forum-Shopping zu unterbinden, ist diese Erwägung vorliegend nicht einschlägig, da der Antragsteller beide Verfügungsanträge im selben Gerichtsstand anhängig gemacht hat. - BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
Auszug aus OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05
Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist wegen des in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch § 542 Abs. 2 ZPO begrenzten Instanzenzugs kein Raum (BGH NJW 2003, 1531).
- OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für …
Das Rechtsschutzinteresse an einer Eilentscheidung, als dessen besondere Ausprägung die Dringlichkeit anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 67/01 Tz. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972; OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 ff., OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266), kann indes, wie allgemein anerkannt (vgl. OLG München Az. 29 W 798/05, Tz. 16, zitiert nach juris;… weitere Nachweise bei Harte-Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 321; ebenso Teplitzky in: FS für Loschelder, S. 391, 394 ff.), nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch durch zeitunabhängige Momente, etwa sonstige Verhaltensweisen des Antragstellers, auch während des gerichtlichen Verfahrens, entfallen. - LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21
Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren
Insbesondere hat die Verfügungsklägerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb der nach obergerichtlicher Rechtsprechung maßgeblichen Monatsfrist gestellt (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.02.2005, BeckRS 2005, 2343 Rn. 11).