Rechtsprechung
   OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15934
OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05 (https://dejure.org/2005,15934)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2005 - 29 W 798/05 (https://dejure.org/2005,15934)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 29 W 798/05 (https://dejure.org/2005,15934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung von Äußerungen; Entfallen des Verfügungsgrundes wegen fehlender Dringlichkeit; Dringlichkeitsvermutung in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten; Widerlegung der Vermutung durch Verhalten des Antragstellers (wiederholte Einreichung ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Auszug aus OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05
    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 (Az. 20 U 18/04) ausführt, das Kriterium der Dringlichkeit sei nicht geeignet, ein an sich unerwünschtes Forum-Shopping zu unterbinden, ist diese Erwägung vorliegend nicht einschlägig, da der Antragsteller beide Verfügungsanträge im selben Gerichtsstand anhängig gemacht hat.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG München, 09.02.2005 - 29 W 798/05
    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist wegen des in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch § 542 Abs. 2 ZPO begrenzten Instanzenzugs kein Raum (BGH NJW 2003, 1531).
  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

    Das Rechtsschutzinteresse an einer Eilentscheidung, als dessen besondere Ausprägung die Dringlichkeit anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 67/01 Tz. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972; OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 ff., OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 266), kann indes, wie allgemein anerkannt (vgl. OLG München Az. 29 W 798/05, Tz. 16, zitiert nach juris; weitere Nachweise bei Harte-Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 321; ebenso Teplitzky in: FS für Loschelder, S. 391, 394 ff.), nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch durch zeitunabhängige Momente, etwa sonstige Verhaltensweisen des Antragstellers, auch während des gerichtlichen Verfahrens, entfallen.
  • LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21

    Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren

    Insbesondere hat die Verfügungsklägerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb der nach obergerichtlicher Rechtsprechung maßgeblichen Monatsfrist gestellt (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.02.2005, BeckRS 2005, 2343 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht