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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08 (https://dejure.org/2008,4302)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08 (https://dejure.org/2008,4302)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08 (https://dejure.org/2008,4302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit von Lehrern durch das im Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG,RP) angeordneten Rauchverbots in Schulen mit der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (LV,RP); Sinn und Zweck des Rauchverbots an ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgemäßheit der Einschränkung der durch Art. 1 Abs. 1 rheinlandpfälzische Landesverfassung (LV,RP) gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit von Lehrern durch das im Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz angeordnete Rauchverbot in Schulen; Zweck des ...

  • Judicialis

    LV Art. 1 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 89
  • DVBl 2009, 64 (Ls.)
  • DÖV 2009, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08
    Der damit angestrebte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2412]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08
    Dieser Ausgleich muss insbesondere auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (VerfGH RP, AS 27, 199 [204]).
  • VG Berlin, 16.06.2010 - 26 A 205.08

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

    Ob darin eine Gesundheitsgefährdung liegt (in diesem Sinne VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/09 -, juris Rn. 38; BAG, Urteil vom 19. Januar 1999, a.a.O. Rn. 48, 57; im Ergebnis auch BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O. Rn. 122, 126) oder ob das ausnahmslose Rauchverbot gerade deshalb nicht erforderlich ist, weil den Nichtrauchern die Freiheit bliebe, durch Meidung des Raucherzimmers einer Gesundheitsgefährdung zu entgehen (vgl. BVerfG, abweichende Meinung des Richters Masing zum Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O. Rn. 187), muss nicht entschieden werden.

    Auch das mit dem Rauchverbot an Schulen vorrangig verfolgte Ziel, Schülerinnen und Schülern zum Verzicht auf das Rauchen zu motivieren, zählt im Hinblick auf den staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/09 -, juris Rn. 26).

    Dem Kläger ist die Einschränkung seines Freiheitsrechtes umso mehr zuzumuten, als es zu seinen Dienstpflichten als Lehrer gehört, gegenüber den Schülerinnen und Schülern eine Vorbildfunktion wahrzunehmen (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008, a.a.O. Rn. 44 f.).

    Dem Dienstherrn bleibt es daher unbenommen, die Möglichkeit zu rauchen in räumlicher Hinsicht einzuschränken (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/09 -, juris Rn. 47; VG Schleswig, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 11 B 42/04 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

    Dies gilt im Hinblick auf den staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG erst recht im Bereich der Schule (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08 -, juris Rn. 26).

    Diese liegt hier vor, denn ein Rauchverbot in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen trägt ohne Weiteres zu einer Verminderung der für die Schüler sichtbar rauchenden Lehrern bei und minimiert das Risiko negativer Vorbildfunktion (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Stade, 17.10.2017 - 4 A 342/16

    Bewertung des Sozialverhaltens infolge von Verstößen gegen ein absolutes Rauch-

    Der Nds. Gesetzgeber hat seinen Beurteilungsspielraum gewahrt, indem er seiner Nichtrauchern gegenüber bestehende Pflicht, sie vor Gesundheitsschäden infolge des Passivrauchens zu schützen und seiner Aufgabe, rauchende Schüler vor von ihnen selbst nicht abschätzbaren Folgen des Rauchens zu bewahren (vgl. BVerfG, B. v. 18.05.2017 - 2 BvR 249/17, juris Rn. 4), ein höheres Gewicht beigemessen hat als der allgemeinen Handlungsfreiheit der rauchenden Schüler (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.08.2012 - OVG 4 B 29.10, juris Rn. 20, 24 f.; VGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.09.2008 - VGH B 21/08 und VGH B 29/08, juris Rn. 26; VG Gießen, Urt. v. 20.02.2013 - 5 K 455/12.Gi, juris Rn. 18).
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   LG Düsseldorf, 03.09.2010 - O 29/08   

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LG Düsseldorf, 03.09.2010 - O 29/08 (https://dejure.org/2010,47993)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2010 - O 29/08 (https://dejure.org/2010,47993)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2010 - O 29/08 (https://dejure.org/2010,47993)
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Verfahrensgang

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   AG Bremen-Blumenthal, 24.03.2009 - F 29/08   

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AG Bremen-Blumenthal, 24.03.2009 - F 29/08 (https://dejure.org/2009,49728)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 24.03.2009 - F 29/08 (https://dejure.org/2009,49728)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 24. März 2009 - F 29/08 (https://dejure.org/2009,49728)
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   KAG Mainz, 29.01.2009 - M 29/08 Lb   

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KAG Mainz, 29.01.2009 - M 29/08 Lb (https://dejure.org/2009,49448)
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KAG Mainz, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - M 29/08 Lb (https://dejure.org/2009,49448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bistummainz.de PDF

    Mittel des Bistums für Einrichtung einer Homepage der MAV-Gremien im Internet

  • zmv-online.de PDF

    Finanzierung des Bistums einer Homepage für Gremien der Mitarbeitervertretung

  • schiering.org

    Keine Kostentragungspflicht des Bistums gemäß § 25 MAVO für DiAG-Homepage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus KAG Mainz, 29.01.2009 - M 29/08
    Aus dem Vorbringen des Bistums ist zu entnehmen, dass eigene unzensierte Seiten im bistumsinternen Intranet für die Tätigkeit der DIAG und ihre Aufgabenerfüllung als erforderlich anerkannt werden (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 3.9.2003, NZA 04, 278, 280).
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