Rechtsprechung
   EuGH, 23.05.1985 - 29/84   

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https://dejure.org/1985,563
EuGH, 23.05.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen ; Angleichung von Rechtsvorschriften ; Erleichterung einer tatsächlichen Ausübung eines Niederlassungsrechts ; Tätigkeiten von Krankenschwestern und Krankenpflegern

  • Judicialis

    Richtlinie 77/453/EWG Art. 3; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 4; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 18; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassungsrecht und Recht auf freien Dienstleitungsverkehr - Krankenschwestern und Krankenpfleger - Durchführung von Richtlinien.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (76)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, dass die Rechtslage für den Einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18, und vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Die Bundesrepublik Deutschland macht erstens unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 25. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, EU:C:1985:229, Rn. 9, und vom 30. Juni 2016, Kommission/Polen, C-648/13, EU:C:2016:49, Rn. 73) geltend, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, Richtlinien unter Übernahme ihres Wortlauts umzusetzen, solange nur ihr Rechtsgehalt beachtet werde.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
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Rechtsprechung
   LG Deggendorf, 02.05.1984 - T 29/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12240
LG Deggendorf, 02.05.1984 - T 29/84 (https://dejure.org/1984,12240)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 02.05.1984 - T 29/84 (https://dejure.org/1984,12240)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - T 29/84 (https://dejure.org/1984,12240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 733
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   RG, 05.07.1884 - Rep. V. 29/84   

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https://dejure.org/1884,213
RG, 05.07.1884 - Rep. V. 29/84 (https://dejure.org/1884,213)
RG, Entscheidung vom 05.07.1884 - Rep. V. 29/84 (https://dejure.org/1884,213)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1884 - Rep. V. 29/84 (https://dejure.org/1884,213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutung des im §. 150 des preuß. Allgem. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 gewählten Ausdruckes "bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit".

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung des im preußischen Allgemeinen Berggesetzes (1865) gewählten Ausdrucks "bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit"

  • opinioiuris.de

    "bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 11, 334
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 14.01.1986 - I 29/84   

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https://dejure.org/1986,24440
FG Nürnberg, 14.01.1986 - I 29/84 (https://dejure.org/1986,24440)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.01.1986 - I 29/84 (https://dejure.org/1986,24440)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - I 29/84 (https://dejure.org/1986,24440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 15.03.1884 - Rep. I. 29/84   

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https://dejure.org/1884,95
RG, 15.03.1884 - Rep. I. 29/84 (https://dejure.org/1884,95)
RG, Entscheidung vom 15.03.1884 - Rep. I. 29/84 (https://dejure.org/1884,95)
RG, Entscheidung vom 15. März 1884 - Rep. I. 29/84 (https://dejure.org/1884,95)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • RGZ 11, 423
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67

    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

    Der daraus sich ergebende Zusammenhang zwischen einem Teil der Klagebegründung und den Ziel der Widerklage ist - vorbehaltlich der noch zu erörternden Besonderheiten des Besitzchutzes - auch rechtlicher Art. Offenbleiben kann daher, ob für die Anwendung des § 33 ZPO auch ein Zusammenhang nur tatsächlicher Art genügt (so Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 99 II 2 c S. 482, wonach die Fassung dieser Vorschrift in beabsichtigtem Gegensatz steht zu der - auf das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs abstellenden - Vorschrift des § 145 Abs. 2 ZPO; Wieczorek, ZPO § 33 Anm. E I; Staudinger/Seuffert, BGB 11. Aufl. § 863 Nr. 4; anders die herrschende Meinung, vgl. RGZ 11, 423; Stein/Jonas a.a.O. Anm., V 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 33 Anm, 2 B; Zöller, ZPO 10. Aufl. § 33 Anm. 3; die Vertreter dieser einen rechtlichen Zusammenhang fordernden Auffassung legen diesen Begriff jedoch im allgemeinen weitherzig aus und lassen die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zusammenhangs weitgehend zu; zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84   

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https://dejure.org/1985,15792
Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,15792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.03.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,15792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. März 1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,15792)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Niederlassungsrecht und Recht auf freien Dienstleitungsverkehr - Krankenschwestern und Krankenpfleger - Durchführung von Richtlinien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.03.1983 - 145/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
    Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche.

    Erläßt ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften, so steht es ihm frei, diese so auszugestalten, wie er es für richtig hält, sofern - wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 163/82 {Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, 3286 f., Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt jedoch eine bloße Verwaltungspraxis keine ordnungsgemäße Durchführung einer Richtlinie dar (vgl. das Urteil in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711, 718: "Bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, können nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden ..., die Artikel 189 des Vertrages den Mitgliedstaaten ... auferlegt").

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
    Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
    Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche.
  • EuGH, 26.10.1983 - 163/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
    Erläßt ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften, so steht es ihm frei, diese so auszugestalten, wie er es für richtig hält, sofern - wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 163/82 {Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, 3286 f., Randnrn.
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