Rechtsprechung
EuGH, 23.05.1985 - 29/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen ; Angleichung von Rechtsvorschriften ; Erleichterung einer tatsächlichen Ausübung eines Niederlassungsrechts ; Tätigkeiten von Krankenschwestern und Krankenpflegern
- Judicialis
Richtlinie 77/453/EWG Art. 3; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 4; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 18; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Niederlassungsrecht und Recht auf freien Dienstleitungsverkehr - Krankenschwestern und Krankenpfleger - Durchführung von Richtlinien.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
- EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Wird zitiert von ... (76)
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, dass die Rechtslage für den Einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18, und vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13). - EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) - …
Die Bundesrepublik Deutschland macht erstens unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 25. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, EU:C:1985:229, Rn. 9, …und vom 30. Juni 2016, Kommission/Polen, C-648/13, EU:C:2016:49, Rn. 73) geltend, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, Richtlinien unter Übernahme ihres Wortlauts umzusetzen, solange nur ihr Rechtsgehalt beachtet werde. - OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23). - EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …
Allerdings erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht eine förmliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift, da der Umsetzung dieser Richtlinie je nach ihrem Inhalt durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan sein kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 22 und 23, vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, C-217/97, Slg. 1999, I-5087, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Der Gerichtshof hat in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661) ausgeführt: "Wie diese Vorschrift [Artikel 189 Absatz 3 EWG-Vertrag] erkennen läßt, verlangt die Umsetzung einer Richtlinie nicht notwendigerweise in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers.In der Rechtssache 29/84 (Kommission/ Deutschland) verpflichtete die betreffende Richtlinie die Mitgliedstaaten, in anderen Mitgliedstaaten erhaltene Krankenpflegediplome anzuerkennen, und es war deshalb klar, daß die Richtlinie die Begründung von Rechten einzelner beabsichtigte, nämlich der Krankenpfleger und Krankenschwestern, die wünschten, daß ihre Diplome anerkannt würden, damit sie in Deutschland I -.
Der Gerichtshof kann damit meines Erachtens nicht sagen wollen, daß jede Verwaltungsvorschrift unzureichend ist, da sie zu leicht von den Behörden geändert werden kann und nicht ausreichend veröffentlicht .st. Eine solche Auslegung würde nicht mit den häufigen Ausführungen des Gerichtshofs übereinstimmen, daß es grundsätzlich Fälle geben kann, in denen Rechtsnormen (im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften) nicht erforderlich sind (siehe die Urteile in den Rechtssachen 29/84, Kommission/Deutschland, und C-339/87, Kommission/Niederlande, a. a. O.).
So hat sich der Gerichtshof kürzlich gegen "interne Erlasse oder Verwaltungsvorschriften, die naturgemäß abänderbar sind und nicht in angemessener Weise öffentlich bekanntgemacht werden", ausgesprochen (siehe Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Randnr. 72).
Deshalb ist es nicht erforderlich, daß die Durchführungsvorschriften in jedem Fall von der Zentralregierung des Mitgliedstaats anstelle der für den Erlaß solcher Vorschriften zuständigen örtlichen oder regionalen Behörden erlassen werden (vgl. in ähnlichem Sinne die Urteile vom 14. Januar 1988 in den Rechtssachen 227/85 bis 230/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1, Randnr. 9, und das oben in Nr. 28 zitierte Urteil in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Randnr. 71).
Macht eine Richtlinie die Begründung von Rechten und Pflichten einzelner erforderlich, so muß die Rechtslage natürlich für die Personen, für die diese Rechte und Pflichten begründet werden, hinreichend bestimmt und klar gemacht werden (siehe das oben in Nr. 24 zitierte Urteil in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland).
Zusätzlich müssen jedoch, wenn solche Rechte begründet werden, die Begünstigten in die Lage versetzt werden, diese Rechte gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (siehe das in Nr. 24 zitierte Urteil in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, und das zuvor in Nr. 28 zitierte Urteil in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland).
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
So hat der Gerichtshof befunden, dass die Durchführung einer Richtlinie je nach ihrem Inhalt in einem Mitgliedstaat über allgemeine Grundsätze oder einen allgemeinen rechtlichen Rahmen erfolgen kann, sofern diese geeignet sind, die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich zu gewährleisten, und sofern die sich aus diesen allgemeinen Grundsätzen oder diesem allgemeinen rechtlichen Rahmen ergebende Rechtslage, soweit eine Bestimmung dieser Richtlinie Rechte Einzelner begründen soll, hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 9. April 1987, Kommission/Italien, 363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7). - EuGH, 10.05.2001 - C-144/99
Kommission / Niederlande
Sie ist der Ansicht, eine ausdrückliche Umsetzung sei entbehrlich, wenn die mit der Richtlinie verfolgten Ziele im nationalen Recht bereits erreicht seien, wobei sie sich insbesondere auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23) beruft. - EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
Kommission / Deutschland
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift; ihr kann durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. insbes. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).Nach der Rechtsprechung ist es jedoch erforderlich, daß die Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 23).
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 30.11.2006 - C-32/05
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
- EuGH, 18.01.2001 - C-162/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99
Kommission / Italien
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99
Kommission / Niederlande
- EuGH, 16.06.2005 - C-456/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 26.06.2003 - C-233/00
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
Kommission / Deutschland
- EuGH, 13.02.2014 - C-530/11
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 131/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
Kommission / Frankreich
- EuGH, 02.02.1989 - 22/87
Kommission / Italien
- EuGH, 27.04.1988 - 252/85
Kommission / Frankreich
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16
Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
- EuGH, 23.03.1995 - C-365/93
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-125/18
Gómez del Moral Guasch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Kommission / Frankreich
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Kommission / Griechenland
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11
Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-81/05
Cordero Alonso - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers …
- EuGH, 07.01.2004 - C-58/02
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-229/00
Kommission / Finnland
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-338/91
H. Steenhorst-Neerings gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel, …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-455/00
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-240/99
Skandia
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds gegen G. A. Beune.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 104/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12
Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union - …
- EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-65/01
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 235/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Wahrung …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-374/00
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-478/99
Kommission / Schweden
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1990 - 339/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-118/94
Associazione Italiana per il World Wildlife Fund, Ente Nazionale per la …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1987 - 116/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-433/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1987 - 309/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1987 - 363/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Rechtsprechung
LG Deggendorf, 02.05.1984 - T 29/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1984, 733
Rechtsprechung
RG, 05.07.1884 - Rep. V. 29/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedeutung des im §. 150 des preuß. Allgem. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 gewählten Ausdruckes "bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit".
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des im preußischen Allgemeinen Berggesetzes (1865) gewählten Ausdrucks "bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit"
- opinioiuris.de
"bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 11, 334
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 14.01.1986 - I 29/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
RG, 15.03.1884 - Rep. I. 29/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Bedeutung hat das Wort "Zusammenhang" im §. 33 Abs. 1 C.P.O.?
- Wolters Kluwer
Auslegung des Wortes "Zusammenhang" nach § 33 Zivilprozessordnung
- opinioiuris.de
"Zusammenhang" nach §. 33 Abs. 1 C.P.O.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 11, 423
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67
Besitzschutzklage und petitorische Widerklage
Der daraus sich ergebende Zusammenhang zwischen einem Teil der Klagebegründung und den Ziel der Widerklage ist - vorbehaltlich der noch zu erörternden Besonderheiten des Besitzchutzes - auch rechtlicher Art. Offenbleiben kann daher, ob für die Anwendung des § 33 ZPO auch ein Zusammenhang nur tatsächlicher Art genügt (…so Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 99 II 2 c S. 482, wonach die Fassung dieser Vorschrift in beabsichtigtem Gegensatz steht zu der - auf das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs abstellenden - Vorschrift des § 145 Abs. 2 ZPO; Wieczorek, ZPO § 33 Anm. E I;… Staudinger/Seuffert, BGB 11. Aufl. § 863 Nr. 4; anders die herrschende Meinung, vgl. RGZ 11, 423;… Stein/Jonas a.a.O. Anm., V 1;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 33 Anm, 2 B;… Zöller, ZPO 10. Aufl. § 33 Anm. 3; die Vertreter dieser einen rechtlichen Zusammenhang fordernden Auffassung legen diesen Begriff jedoch im allgemeinen weitherzig aus und lassen die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zusammenhangs weitgehend zu; zum Begriff des rechtlichen Zusammenhangs vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Niederlassungsrecht und Recht auf freien Dienstleitungsverkehr - Krankenschwestern und Krankenpfleger - Durchführung von Richtlinien
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
- EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.03.1983 - 145/82
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche.Erläßt ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften, so steht es ihm frei, diese so auszugestalten, wie er es für richtig hält, sofern - wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 163/82 {Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, 3286 f., Randnrn.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt jedoch eine bloße Verwaltungspraxis keine ordnungsgemäße Durchführung einer Richtlinie dar (vgl. das Urteil in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711, 718: "Bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, können nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden ..., die Artikel 189 des Vertrages den Mitgliedstaaten ... auferlegt").
- EuGH, 06.05.1980 - 102/79
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche. - EuGH, 25.05.1982 - 96/81
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche. - EuGH, 26.10.1983 - 163/82
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Erläßt ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften, so steht es ihm frei, diese so auszugestalten, wie er es für richtig hält, sofern - wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 163/82 {Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, 3286 f., Randnrn.