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Rechtsprechung
   EuGH, 02.02.1988 - 293/85   

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https://dejure.org/1988,1316
EuGH, 02.02.1988 - 293/85 (https://dejure.org/1988,1316)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1988 - 293/85 (https://dejure.org/1988,1316)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 293/85 (https://dejure.org/1988,1316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    Vertragsverletzungsverfahren - Vorprozessuales Verfahren - Zweck - Dem Mitgliedstaat gesetzte Fristen - Erfordernis angemessener Fristen - Beurteilungskriterien

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates auf gleichen Zugang zum Hochschulstudium; Der Zweck der verschiedenen Phasen eines Vertragsverletzungsverfahrens; Setzung einer Frist zur Beseitigung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat; Zulässigkeit ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren - Vorprozessuales Verfahren - Zweck - Dem Mitgliedstaat gesetzte Fristen - Erfordernis angemessener Fristen - Beurteilungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Unterricht an Universitäten und sonstigen Hochschulen - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge.

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 293/85
    Juli 1983 in der Rechtssache 152/82 ( Forcheri, Slg . 1983, 2323 ) und vom 13 .
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

    Hierzu zählt insbesondere das Urteil Kommission/Belgien(41), in dem die Kommission dem Königreich Belgien vorwarf, gegen die Verpflichtungen aus der Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Mehrwertsteuer verstoßen zu haben.

    Unter Hinweis auf das im vorstehenden Absatz zitierte Urteil Kommission/Belgien hat der Gerichtshof bekräftigt, dass "Artikel [226 EG] ... Anwendung findet, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist zu wahren hätte"(45).

    Das Erfordernis, die Zeitpunkte des Tätigwerdens der Kommission über die grundsätzlichen Aussagen hinaus im konkreten Fall zu rechtfertigen, kommt deutlicher zum Ausdruck in den Urteilen Kommission/Belgien, erwähnt oben in Nummer 66 und Kommission/Niederlande, zitiert oben in Nummer 67.

    50 - Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14), vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-473/93 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-3207, Randnr. 20), vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96 (Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.

    57 - Vgl. Urteile vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 14) und vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-33/04 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 76).

    Ähnlich Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 25).

    72 - Der vorliegende Fall unterscheidet sich von denen, die Gegenstand der Urteile vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-170/98 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-5493) und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-62/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5171) sind, in denen die Kommission mit ihren Klagen die fehlende Kündigung des Abkommens gerügt hatte und somit den Gerichtshof mit der Frage befasste, ob eine dahin gehende Verpflichtung der beklagten Mitgliedstaaten besteht.

    77 - Insoweit ist der vorliegende Fall in vielerlei Hinsicht mit dem Fall vergleichbar, den der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98) untersucht hat.

    79 - Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnr. 50).

    80 - Vgl. Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnrn.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    22 Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13).

    24 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8), daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, die die Kommission zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hat.

    Das Recht des einzelnen, sich unter besonderen Umständen vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, und die keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen kann, daß er es versäumt hat, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).

    38 Zu dem Vorbringen, die Behörden der Länder seien über die beiden streitigen Richtlinien unterrichtet worden, ist daran zu erinnern, daß ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus einer Richtlinie nicht durch ein einfaches Rundschreiben, das die Verwaltung beliebig ändern kann, nachkommen kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-66/18

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott muss Ungarn ausländische und inländische

    36 Urteil vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien (293/85, EU:C:1988:40, Rn. 20).

    38 Urteile vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien (293/85, EU:C:1988:40, Rn. 13 und 14), vom 2. Juli 1996, Kommission/Luxemburg (C-473/93, EU:C:1996:263, Rn. 19 und 20), vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich (C-328/96, EU:C:1999:526, Rn. 51), und vom 13. Dezember 2001, Kommission/Frankreich (C-1/00, EU:C:2001:687, Rn. 64 und 65).

    39 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien (293/85, EU:C:1988:40), ergangen ist, betrugen die Fristen acht bzw. 14 Tage; in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-1/00, EU:C:2001:687) betrugen die Fristen 15 Tage bzw. fünf Tage; in der Rechtssache Kommission/Österreich (C-328/96, EU:C:1999:526) betrugen die Fristen eine Woche bzw. 15 Tage; in der Rechtssache, in der das Urteil vom 31. Januar 1984, Kommission/Irland (74/82, EU:C:1984:34), ergangen ist, wurde eine Frist von fünf Tagen beanstandet.

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Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.1985 - 293/85 R   

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https://dejure.org/1985,2737
EuGH, 25.10.1985 - 293/85 R (https://dejure.org/1985,2737)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1985 - 293/85 R (https://dejure.org/1985,2737)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1985 - 293/85 R (https://dejure.org/1985,2737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ABWAEGUNG SÄMTLICHER BETROFFENER BELANGE

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Zulassung von Studenten aus anderen Mitgliedsstaaten in Belgien; Verpflichtung von Studenten zur Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Entrichtung von Studiengebühren; Diskriminierung beim Zugang zur Berufsausbildung; Finanzzuweisungen an ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 186

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ABWAEGUNG SÄMTLICHER BETROFFENER BELANGE; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 186; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 25.10.1985 - 293/85
    4 In der Sitzung hat die Kommission unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier) ihren Antrag auf einstweilige Anordnung neu gefaßt.
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Unter diesen Umständen könnte das Dringlichkeitserfordernis nach Maßgabe der Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Juni 1985 in der Rechtssache 154/85 R (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1753), vom 25. Oktober 1985 in der Rechtssache 293/85 R (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 3521) und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-195/90 R (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2715) im Hinblick auf eine "Klasse", eine "Kategorie" oder eine "Gruppe" von Personen, die die gleichen Merkmale aufwiesen, beurteilt werden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85   

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https://dejure.org/1987,15159
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Unterricht an Universitäten und sonstigen Hochschulen - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Da Artikel 7 unmittelbare Wirkung hat, die auch von den nationalen Gerichten beachtet werden muß (vgl. Rechtssache 2/74, Reyners/Belgischer Staat, Slg. 1974, 631, und Rechtssache 13/76, Donà/Mantero, Slg. 1976, 1333), hatten die betroffenen Studenten aus der Gemeinschaft, die solche Gebühren entrichtet hatten, nach dem Erlaß der Urteile Forcheri und Gravier durch den Gerichtshof grundsätzlich Anspruch auf Erstattung.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    In den Rechtssachen Forcheri und Gravier begrenzte der Gerichtshof die Wirkungen seiner Urteile zeitlich nicht, obwohl er dies analog zu Artikel 174 EWG-Vertrag nach Artikel 177 EWG-Vertrag hätte tun können (Rechtssache 43/75, Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455).
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache 811/79 (Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545, 2553) (und sonst mit ähnlichen Worten) folgendes festgestellt: "Aus dem grundlegenden Erfordernis, daß das Gemeinschaftsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, folgt, daß es allein Sache des Gerichtshofes ist, darüber zu entscheiden, wie die zeitliche Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung abzugrenzen ist.".
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Selbst wenn einem Arbeitsuchenden ein solches Recht zusteht, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Centre public d'aide sociale de Courcelles/Lebon, Slg. 1987, 2811) anzunehmen scheint, steht der Arbeitsuchende für eine tatsächliche, echte Tätigkeit und nicht nur für eine Aushilfstätigkeit zur Verfügung.
  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Wenn auch "die Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens, das den Schutz der den einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten soll, Sache ... der einzelnen Mitgliedstaaten" ist, so dürfen dabei "diese Bedingungen nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen; jedenfalls dürfen sie die Ausübung von Rechten, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, nicht praktisch unmöglich machen" (Rechtssache 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501, 523).
  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Da Artikel 7 unmittelbare Wirkung hat, die auch von den nationalen Gerichten beachtet werden muß (vgl. Rechtssache 2/74, Reyners/Belgischer Staat, Slg. 1974, 631, und Rechtssache 13/76, Donà/Mantero, Slg. 1976, 1333), hatten die betroffenen Studenten aus der Gemeinschaft, die solche Gebühren entrichtet hatten, nach dem Erlaß der Urteile Forcheri und Gravier durch den Gerichtshof grundsätzlich Anspruch auf Erstattung.
  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Belgien führt die Kritik des Gerichtshofes an der Vorgehensweise der Kommission in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Irland, Slg. 1984, 317) an, in der eine sehr kurze Frist eingeräumt worden sei, ohne daß eine wirkliche Dringlichkeit bestanden hätte, weil seit mehr als vierzig Jahren bestehende Gesetze binnen fünf Tagen hätten geändert werden sollen.
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Das Problem beschränkt sich also auf Universitäten und betrifft nicht Studenten, die als "Arbeitnehmer" Sonderrechte geltend machen können; um dieses Problem geht es in den zwei anderen der fünf genannten Rechtssachen, nämlich in den Rechtssachen 39/86 (Lair/Universität Hannover) und 197/86 (Brown/Secretary of State for Scotland).
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Dies geschah in Ausführung des Urteils in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323), in dem der Gerichtshof es als rechtswidrig angesehen hatte, von der Ehefrau eines in Belgien wohnhaften Beamten der Gemeinschaften eine Studiengebühr zu verlangen, die von belgischen Studenten nicht verlangt wurde.
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Im Urteil Gravier stellt der Gerichtshof fest, daß "die Organisation des Bildungswesens und die Bildungspolitik als solche zwar nicht zu den Materien gehören, die der Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterworfen hat" (eine Erwägung, die auf der Rechtssache 9/74, Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773, 779 beruht); "gleichwohl stehen der Zugang zum und die Teilnahme am Unterricht im Bildungswesen und in der Lehrlingsausbildung, insbesondere, wenn es sich um die Berufsausbildung handelt, nicht außerhalb des Gemeinschaftsrechts" (Randnr. 19).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

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