Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1986 - 298/84   

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https://dejure.org/1986,2994
EuGH, 23.01.1986 - 298/84 (https://dejure.org/1986,2994)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - 298/84 (https://dejure.org/1986,2994)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 298/84 (https://dejure.org/1986,2994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Iorio / Azienda autonoma delle ferrovie dello Stato

    FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - SACHVERHALTE INNERHALB EINES MITGLIEDSTAATS - UNANWENDBARKEIT - REGELUNG DES ZUGANGS ZU ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN

  • EU-Kommission

    Iorio / Azienda autonoma delle ferrovie dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen über die Vereinbarkeit der italienischen Regelung über Beförderungsbedingungen und Beförderungstarife mit dem Gemeinschaftsrecht; Festlegung besonderer Benutzungsbeschränkungen für bestimmte Züge und Strecken durch die Verwaltung; Beitreibung ...

  • Judicialis

    EWG Art. 48 Abs. 3 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Keine Geltung für einen rein inlandsbezogenen Sachverhalt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 298/84
    Diese Vorschriften sollen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35 und 36/82 (Morson, Slg. 1982, 3723) festgestellt hat, zur Beseitigung aller Hindernisse für die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes beitragen, in dem die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich im Hoheitsgebiet dieser Staaten frei zu bewegen, um sich wirtschaftlich zu betätigen.

    1 4 Daraus ergibt sich, daß die Vorschriften des EWG-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die zu ihrer Durchführung erlassene Regelung nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt (siehe Urteil Morson, a. a. O.; Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129; Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539).

  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 298/84
    1 4 Daraus ergibt sich, daß die Vorschriften des EWG-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die zu ihrer Durchführung erlassene Regelung nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt (siehe Urteil Morson, a. a. O.; Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129; Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 298/84
    1 4 Daraus ergibt sich, daß die Vorschriften des EWG-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die zu ihrer Durchführung erlassene Regelung nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt (siehe Urteil Morson, a. a. O.; Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129; Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 298/84
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat - unter anderem in seinem Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/83 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883) -, kann er zwar im Verfahren nach Artikel 177 EWG-Vertrag nicht über die Vereinbarkeit von Bestimmungen eines nationalen Gesetzes mit dem Vertrag befinden, ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die dieses in die Lage versetzen, über die Frage der Vereinbarkeit selbst zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 298/84   

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https://dejure.org/1985,15292
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 298/84 (https://dejure.org/1985,15292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1985 - 298/84 (https://dejure.org/1985,15292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1985 - 298/84 (https://dejure.org/1985,15292)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Paolo Iorio gegen Azienda autonoma delle ferrovie dello Stato.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Keine Geltung für einen rein inlandsbezogenen Sachverhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 298/84
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Mitgliedstaaten die Befugnis verloren hätten, für ihr Hoheitsgebiet besondere Voraussetzungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Verkehrsmöglichkeiten für die ihrer Gerichtsbarkeit unterworfenen Bürger aufzustellen (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Regina/ Saunders, Slg. 1979, 1129 und vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser/ Land Baden-Württemberg, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 298/84
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Mitgliedstaaten die Befugnis verloren hätten, für ihr Hoheitsgebiet besondere Voraussetzungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Verkehrsmöglichkeiten für die ihrer Gerichtsbarkeit unterworfenen Bürger aufzustellen (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Regina/ Saunders, Slg. 1979, 1129 und vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser/ Land Baden-Württemberg, Slg. 1984, 2539).
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