Rechtsprechung
ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98 |
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98
- ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 2014
- NZI 1998, 136
- NZA-RR 1999, 18 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWiR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO '99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540). - BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der …
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts München, Kammer Weilheim, vom 23. September 1998 (29b Ca 219/98) -. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 756/98
Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) - Nichteinhaltung einer …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape, EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98 Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR- Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderurig im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO "99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540). - LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 663/98
Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Konkursverwalter - Folge der …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2 Rz 540). - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 775/98
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540). - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540). - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz - Vorliegen einer unzulässigen …
Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (…vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540). - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 70/98
Rechtsprechung
ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98
- ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14 Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung [23. September 1998]) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung ) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 663/98
Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Konkursverwalter - Folge der …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung (23. September 1998)) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98
Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung (23. September1998)) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 756/98
Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) - Nichteinhaltung einer …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung ) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98 Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe Datums der mündlichen Verhandlung [23. September 1998]) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungs berechtigten nicht geschmälert worden sei.
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 775/98
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung (23. September 1998)) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 und 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei. - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz - Vorliegen einer unzulässigen …
Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung (23. September 1998)) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 und 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei.