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   BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/2001, 2St RR 17/01   

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BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/2001, 2St RR 17/01 (https://dejure.org/2001,4083)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.2001 - 2St RR 17/2001, 2St RR 17/01 (https://dejure.org/2001,4083)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 2St RR 17/2001, 2St RR 17/01 (https://dejure.org/2001,4083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung neuer Entschuldigungsgründe durch das Landgericht nach Einspruchsverwerfung

  • Judicialis

    StPO § 412 Satz 1; ; StPO § 329 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 412 Satz 1, § 329 Abs. 1 Satz 1
    Entschuldigungsvorbringen beim Einspruch gemäß § 412 S. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsgericht; Verwerfen eines Einspruchs; Neues Entschuldigungsvorbringen; Strafbefehl; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1438
  • NZV 2001, 272
  • VersR 2001, 1530 (Ls.)
  • BayObLGSt 2001, 14
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Denn der Tatrichter ist verpflichtet, das Entschuldigungsvorbringen vollständig darzulegen und sich umfassend mit ihm auseinander zu setzen, weil das Revisionsgericht andernfalls nicht nachprüfen kann, ob die Entscheidung gesetzmäßig ergangen ist (LR/Gössel § 412 Rn. 26; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 329 Rn. 14; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 48; OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Düsseldorf StV 1987, 9/10; OLG Köln JMB1NW 1963, 111).

    Denn bisher ist nur festzustellen, dass das Berufungsurteil zu Lasten des Angeklagten rechtsfehlerhaft ist, dagegen steht (noch) nicht fest, dass die Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO für die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209).

  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Köln NStZ-RR 1997, 208; HansOLG Bremen StV 1987, 11 und 242; BGHSt 17, 391/396 f.; …

    Denn bisher ist nur festzustellen, dass das Berufungsurteil zu Lasten des Angeklagten rechtsfehlerhaft ist, dagegen steht (noch) nicht fest, dass die Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO für die Verwerfung des Einspruchs durch das Amtsgericht nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg NJW 1998, 842/843; OLG Köln NStZ-RR 1997, 208/209).

  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Auf dem Fehler des Landgerichts könnte das angefochtene Urteil allein dann nicht beruhen, wenn das Vorbringen des Angeklagten ganz offensichtlich ungeeignet wäre, sein Ausbleiben zu entschuldigen (KG StV 1987, 11).

    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Köln NStZ-RR 1997, 208; HansOLG Bremen StV 1987, 11 und 242; BGHSt 17, 391/396 f.; …

  • OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ss 196/74
    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Entscheidend ist, wie sich die Situation dem Angeklagten im Zeitpunkt seines Handelns darstellen konnte; denn es geht nicht um eine rein objektiv-nachträgliche Bewertung, sondern darum, ob dem Angeklagten sein Verhalten - wie oben dargestellt - billigerweise zum Vorwurf gemacht werden kann, also eine subjektive Bewertung, bei der die Motive des Angeklagten für sein Verhalten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207/2208; OLG Koblenz NJW 1975, 322).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Köln NStZ-RR 1997, 208; HansOLG Bremen StV 1987, 11 und 242; BGHSt 17, 391/396 f.; …
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    Entscheidend ist, wie sich die Situation dem Angeklagten im Zeitpunkt seines Handelns darstellen konnte; denn es geht nicht um eine rein objektiv-nachträgliche Bewertung, sondern darum, ob dem Angeklagten sein Verhalten - wie oben dargestellt - billigerweise zum Vorwurf gemacht werden kann, also eine subjektive Bewertung, bei der die Motive des Angeklagten für sein Verhalten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207/2208; OLG Koblenz NJW 1975, 322).
  • RG, 25.02.1932 - II 64/32

    1. Wie ist das die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO. verwerfende

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01
    So können unaufschiebbare Verpflichtungen gegenüber Familienangehörigen, etwa schwere Erkrankungen eines Angehörigen, das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigen (RGSt 66, 150/151; LR/Gollwitzer § 329 Rn. 37; vgl. auch OLG Celle MDR 1966, 949).
  • BayObLG, 31.03.2020 - 202 StRR 29/20

    Berufungsverwerfung wegen nur per E-Mail übermittelter ärztlicher Bescheinigung

    Ärztliche Bescheinigungen und Atteste haben so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht; dies gilt auch dann, wenn sie dem Gericht lediglich als Kopie oder in digitaler Form per E-Mail übermittelt werden (Anschluss u.a. von BayObLG, Beschl. v. 12.02.2001 - 2 StRR 17/01 = BayObLGSt 2001, 14/16; Beschl. v. 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98 = BayObLGSt 1998, 79/82 = StraFo 1999, 26 = NJW 1999, 879).

    Hierfür ist nicht ausreichend, dass dem Angeklagten aufgrund von unbestätigten Feststellungen einer Anklage in einem anderen Verfahren in anderem Zusammenhang und zu anderen Zeiträumen u.a. Verfälschungen ärztlicher Bescheinigungen zur Last liegen (u.a. Anschluss an und Fortführung von BayObLG, Beschl. v. 12.02.2001 - 2 StRR 17/01 = BayObLGSt 2001, 14/16).

    Den Angeklagten trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., vgl. z.B. BGHSt 17, 391/396; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165, 166; OLG Bamberg, Urt. v. 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 und Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32 sowie - jeweils zur vergleichbaren Rechtslage für § 74 Abs. 2 OWiG - OLG Bamberg, Beschluss vom 12.09.2007 - 3 Ss OWi 1140/06 = wistra 2007, 79 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009 Nr. 32 = NZV 2009, 303 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 20 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11 = ZfSch 2012, 230 = OLGSt StPO § 329 Nr. 31 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409 OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss [OWiZ] 37/10 bei juris; KG, Beschluss vom 16.06.2010 - 3 Ws [B] 203/10 = VRS 119, 125 = DAR 2011, 146 OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2018 - 3 Ss OWi 1464/18 = DAR 2019, 100 = NStZ 2019, 527 OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 24 KG, Beschluss vom 27.08.2018 - 3 Ws [B] 194/18 = VRS 134 [2018], 143 und 09.07.2019 - 122 Ss 68/19 bei juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2019 - 53 Ss-OWi 173/19 bei juris sowie zuletzt BayObLG, Beschluss vom 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19 bei juris, jeweils m.w.N.).

    bb) Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben daher so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht, es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLG, Beschluss vom 12.02.2001 - 2St RR 17/01 = BayObLGSt 2001, 14/16).

    c) Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn feststünde, dass die vorgelegte ärztliche Bescheinigung als unglaubwürdig oder unbrauchbar anzusehen oder das mit ihr begründete Entschuldigungsvorbringen aus der Luft gegriffen oder aus sonstigen Gründen ganz offensichtlich als ungeeignet anzusehen wäre, das Ausbleiben der Angeklagten zu entschuldigen (BayObLG, Beschluss vom 12.02.2001 - 2St RR 17/01 = BayObLGSt 2001, 14/16).

  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

    Bloße Zweifel an einer "genügenden Entschuldigung" dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (Festhaltung u.a. an BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Bamberg, Urteil vom 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 sowie [jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG] OLG Bamberg wistra 2007, 79 f. und NStZ-RR 2009, 150; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss (OWiZ) 37/10 [bei Juris]; KG DAR 2011, 146 f. und OLG Bamberg NZV 2011, 409 f.).

    Den Angeklagten trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., vgl. z.B. BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165 f.; Senatsurteil vom 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 sowie [jeweils zur vergleichbaren Konstellation im Rahmen eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG]: OLG Bamberg VRR 2007, 74 ff. = wistra 2007, 79 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = NZV 2009, 303 f. sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss (OWiZ) 37/10 [bei Juris] = NStZ-RR 2010, 352 [Ls]; KG DAR 2011, 146 f. und OLG Bamberg NZV 2011, 409 f., jeweils m.w.N.).

    bb) Hieraus folgt, dass Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste, so lange als genügende Entschuldigung zu gelten haben, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht, es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLGSt 2001, 14/16).

  • OLG Bamberg, 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11

    Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung:

    Das Gericht hat vielmehr, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt oder Zweifel an einer genügenden Entschuldigung bestehen, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht - gegebenenfalls im Wege des Freibeweises - nachzugehen (Anschluss u.a. an BayObLGSt 1998, 79/82; 2001, 14/16; OLG Bamberg wistra 2007, 79 f.; NZV 2009, 303 f.; NZV 2011, 409 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss [OWiZ) 37/10 [bei Juris]; KG DAR 2011, 146 f.).

    Den Betroffenen trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., z.B. BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 I 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165/166; OLG Bamberg, Urteil vom 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = DAR 2008, 217 [Ls] sowie - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG - OLG Bamberg VRR 2007, 74 ff. = wistra 2007, 79 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = NZV 2009, 303 f. sowie zuletzt OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss (OWiZ) 37/10 [bei Juris] = NStZ-RR 2010, 352 [Ls]; KG, Beschluss vom 16.06.2010 - 3 Ws [B] 203/10 = VRS 119, 125 ff. = DAR 2011, 146 f. und OLG Bamberg NZV 2011, 409 f. , jeweils m.w.N.).

    Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben daher so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht, es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLGSt 2001, 14/16).

  • BayObLG, 27.03.2024 - 206 StRR 98/24

    Verwerfungsurteil, Hauptverhandlungsprotokoll, Hauptverhandlungstermin,

    Zwar rechtfertigt ein Verstoß gegen die Pflicht des Berufungsgerichts, das Entschuldigungsvorbringen lückenlos darzustellen und umfassend zu würdigen, die Aufhebung eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO dann nicht, wenn das angefochtene Urteil nicht auf diesem Fehler beruht, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn das übergangene Vorbringen des Angeklagten ganz offensichtlich ungeeignet wäre, das Ausbleiben zu entschuldigen (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 18.02.2020, 207 StRR 56/20, n. v., sowie vom 12.02.2001, 2 St RR 17/2001, zitiert nach juris, dort Rdn. 9ff.; Urteil vom 24.03.1999, 5 St RR 245/98, zitiert nach juris, dort Rdn. 10ff.).
  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    Den Angeklagten trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., z.B. BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165/166 sowie OLG Bamberg VRR 2007, 74 ff. = wistra 2007, 79 f.; vgl. ferner Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 329 Rn. 21 ff. und KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 329 Rn. 7 ff. jeweils m.w.N).

    Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben daher so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht (OLG Frankfurt NJW 1988, 2965), es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLGSt 2001, 14/16).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    b) Aus dieser von Verfassungs wegen gebotenen engen Auslegung von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO folgt eine Pflicht des Gerichts, Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten durch Ermittlungen im Freibeweis nachzugehen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), das Verbot, die Berufung bei bloßen Zweifeln an der Richtigkeit des tatsächlichen Vorbringens des Angeklagten und an der Beweiskraft der vorgelegten Urkunden zu verwerfen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), und das generelle Gebot, bei der Verschuldensfrage eine weite Auslegung zu Gunsten des Angeklagten vorzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1962 - 4 StR 122/62 -, NJW 1962, S. 2020 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 2001 - 2 St RR 17/2001 -, NJW 2001, S. 1438 m.w.N.; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Nach herrschender Meinung ist das Revisionsgericht dabei - wie auch sonst bei der Überprüfung von (Sach-) Urteilen - an die im Urteil getroffenen Feststellungen gebunden, es sei denn, die Feststellungen selbst seien rechtsfehlerhaft, wie etwa bei unzureichender Aufklärung, die mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 48 sowie z.B. BayObLG NJW 2001, 1438 und die vorgenannten Entscheidungen des Senats).
  • OLG Bamberg, 29.10.2018 - 3 Ss OWi 1464/18

    Einspruchsverwerfung bei unvollständig übermittelter

    c) Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben andererseits so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht, es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (OLG Bamberg a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2016 - 53 Ss-OWi 491/16 [bei juris]; ferner schon BayObLGSt 2001, 14/16 und zuletzt KG a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Insoweit ist jedoch zu beachten, dass im Berufungsverfahren durch das Landgericht ebenfalls schon zu prüfen ist, ob der Einspruch gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO zu Recht vom Amtsgericht verworfen wurde, und das Landgericht dabei auch neues Entschuldigungsvorbringen des Angeklagten zu berücksichtigen hat, welches dann ebenfalls Grundlage der revisionsrechtlichen Überprüfung wird (BayObLG NJW 2001, 1438).
  • BayObLG, 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19

    Einspruchsverwerfung trotz attestierter "voraussichtlicher" Verhinderung

    Den Betroffenen trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., z.B. BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165/166; OLG Bamberg, Urt. v. 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 und Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32 sowie - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG - OLG Bamberg, Beschluss vom 12.09.2007 - 3 Ss OWi 1140/06 = wistra 2007, 79; 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009 Nr. 32 = NZV 2009, 303 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 20; 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11 = ZfSch 2012, 230 = OLGSt StPO § 329 Nr. 31 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss [OWiZ] 37/10 bei juris; KG, Beschluss vom 16.06.2010 - 3 Ws [B] 203/10 = VRS 119, 125 = DAR 2011, 146 und zuletzt neben OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2018 - 3 Ss OWi 1464/18 = DAR 2019, 100 = NStZ 2019, 527; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 24; KG, Beschluss vom 27.08.2018 - 3 Ws [B] 194/18 = VRS 134 [2018], 143 und 09.07.2019 - 122 Ss 68/19 bei juris sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2019 - 53 Ss-OWi 173/19 bei juris, jeweils m.w.N.).

    bb) Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben daher so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht, es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLGSt 2001, 14/16).

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 1 Ws 159/10

    Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung

  • OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15

    Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 210/05

    Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des

  • OLG Köln, 24.10.2008 - 1 Ws 31/08

    Anforderungen an die Darlegung einer Erkrankung

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 1 RVs 3/15

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des krankheitsbedingten

  • OLG Hamburg, 07.01.2016 - 2 Rev 87/15

    Berufungsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten:

  • OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21

    Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche

  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

  • OLG Köln, 23.05.2006 - 1 Ws 14/06

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • BayObLG, 13.03.2002 - 5St RR 58/02

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge im strafprozessualen Revisionsverfahren

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