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   BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98   

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https://dejure.org/1998,4916
BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98 (https://dejure.org/1998,4916)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 2St RR 44/98 (https://dejure.org/1998,4916)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 2St RR 44/98 (https://dejure.org/1998,4916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen des Handelns "zur Täuschung im Rechtsverkehr"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267
    Voraussetzungen der Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Austausch von Kfz-Kennzeichen aus Imponiergehabe

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Täuschung im Rechtsverkehr 2

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2917
  • NStZ 1998, 517 (Ls.)
  • NZV 1998, 333
  • BayObLGSt 1998, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67

    Zur Täuschung im Rechtsverkehr

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98
    »"Zur Täuschung im Rechtsverkehr" handelt ein Täter auch dann, wenn er in erster Linie einen außerrechtlichen Erfolg erstrebt, die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs aber als sichere Folge seines Tuns voraussieht (Aufgabe von BayObLGSt 1967, 62).«.

    Die Revision weist insoweit allerdings in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht darauf hin, daß gegen das Vorliegen dieses Teils des subjektiven Tatbestandes im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGSt 1967, 62) Bedenken bestehen.

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 2 Ss 267/96

    Antiblitzfolie - § 267 Abs. 1, 2. Alt StGB, zusammengesetzte Urkunde; (Hinweis:

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98
    b) Da § 267 StGB mithin tatbestandlich erfüllt ist, kommt § 22 StVG nicht zur Anwendung (vgl. BayObLGSt 1977, 115; 1981, 156; OLG Düsseldorf NJW 1997, 1793; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 22 StVG Rn. 13; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 22 StVG Rn. 8).
  • BayObLG, 01.07.1977 - RReg. 1 St 179/77

    Urkundenfälschung durch Wiederanbringen eines als verloren gemeldeten

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98
    b) Da § 267 StGB mithin tatbestandlich erfüllt ist, kommt § 22 StVG nicht zur Anwendung (vgl. BayObLGSt 1977, 115; 1981, 156; OLG Düsseldorf NJW 1997, 1793; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 22 StVG Rn. 13; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 22 StVG Rn. 8).
  • BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 316/81
    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98
    b) Da § 267 StGB mithin tatbestandlich erfüllt ist, kommt § 22 StVG nicht zur Anwendung (vgl. BayObLGSt 1977, 115; 1981, 156; OLG Düsseldorf NJW 1997, 1793; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 22 StVG Rn. 13; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 22 StVG Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum

    Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt nämlich auch ein Täter, der in erster Linie einen außerrechtlichen Erfolg anstrebt, die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs aber als sichere Folge seines Tuns voraussieht (BayObLGSt 1998, 51 ff.).
  • LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00

    Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung

    Ausreichend ist vielmehr das sichere Wissen, daß die Urkunde im Rechtsverkehr gebraucht wird (BayObLG, NJW 1998, 2917 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Kennzeichens D ... an den stillgelegten Toyota im März 2006 hat sich der Beklagte nicht nur wegen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht (vgl. BayObLG v. 31.3.1998 - 2St RR 44/98 - juris), sondern auch ein außerdienstliches Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F.) begangen, weil er dadurch im privaten Bereich vorsätzlich gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG a.F.) verstoßen hat und sein Verhalten außerhalb des Dienstes nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
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