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   BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04   

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https://dejure.org/2004,7023
BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04 (https://dejure.org/2004,7023)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 2Z BR 109/04 (https://dejure.org/2004,7023)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 2Z BR 109/04 (https://dejure.org/2004,7023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Feststellung des Abstimmungsergebnisses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung des Ergebnisses einer Abstimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die fehlerfreie Ermittlung eines Abstimmungsergebnisses einer Wohnungseigentümerversammlung; Anwendung der Subtraktionsmethode durch den Versammlungsleiter; Ausübung des Ermessens bei der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04
    Die Ermittlung der Zahl der zu einem Beschlussantrag von den Wohnungseigentümern abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen sowie der Stimmenthaltungen ist Aufgabe des Leiters der Eigentümerversammlung; sie ist Grundlage der ihm ebenfalls - nach Prüfung der Gültigkeit der Stimmen - obliegenden Feststellung des Abstimmungsergebnisses, das wiederum nach rechtlicher Beurteilung durch den Versammlungsleiter zur Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses führt (BGH NZM 2002, 992 ff.).

    Nach der Rechtsprechung (BGH NZM 2002, 992 ff.; BayObLGZ 2002, 221 ff.) kann sich der Versammlungsleiter beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen insbesondere der Subtraktionsmethode bedienen, also bereits nach der Abstimmung über zwei von drei - auf Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung gerichteten - Abstimmungsfragen die Zahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als Ergebnis der dritten Abstimmungsfrage werten.

    Bei Zweifeln an den Mehrheitsverhältnissen ist davon auszugehen, dass der Versammlungsleiter zu Unrecht festgestellt hat: "mehrheitlich angenommen" (vgl. BGH NZM 2002, 992/995).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 60/02

    Abstimmung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04
    Nach der Rechtsprechung (BGH NZM 2002, 992 ff.; BayObLGZ 2002, 221 ff.) kann sich der Versammlungsleiter beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen insbesondere der Subtraktionsmethode bedienen, also bereits nach der Abstimmung über zwei von drei - auf Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung gerichteten - Abstimmungsfragen die Zahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als Ergebnis der dritten Abstimmungsfrage werten.
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann und deshalb die Berücksichtigung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs bei der Kostenentscheidung ausdrücklich abgelehnt wird (BayObLG NJW-RR 2003, 80 f.).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04
    Es wäre unbillig, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die wegen Verletzung seiner Vertragspflichten durch den Verwalter gemäß §§ 675, 276 BGB schuldhaft entstanden sind, dem Antragsteller oder den Antragsgegnern aufzubürden (vgl. BGH NJW 1998, 755 f.).
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