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   BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99   

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BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99 (https://dejure.org/2000,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2000 - 2Z BR 112/99 (https://dejure.org/2000,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 2Z BR 112/99 (https://dejure.org/2000,2199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümergemeinschaft; Stimmenmehrheit; Verwalterbestellung; Interessengegensätze; Offenkundigkeit; Vertrauensverhältnis; Sondernutzungsrecht; Gartenfläche; Fällen von Bäumen; Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3, § 26
    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 266/98
  • LG München I - 1 T 2790/99
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 672
  • ZMR 2000, 846
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Nachbarrechtliche Vorschriften sind entsprechend ihrem Regelungsgehalt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1982, 69/76 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLG ZMR 1999, 349) im Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander nur dann entsprechend anzuwenden, wenn es sich um die Zulässigkeit der Bepflanzung im Grenzbereich zwischen zwei Sondernutzungsflächen handelt.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Umstände außerhalb eines protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, weil sie sich aus der restlichen Versammlungsniederschrift ergeben (BGHZ 139, 288/291 f.).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Nachbarrechtliche Vorschriften sind entsprechend ihrem Regelungsgehalt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1982, 69/76 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLG ZMR 1999, 349) im Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander nur dann entsprechend anzuwenden, wenn es sich um die Zulässigkeit der Bepflanzung im Grenzbereich zwischen zwei Sondernutzungsflächen handelt.
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Die gleichen Grundsätze gelten für die Frage, ob in einer Zusammenkunft von Wohnungseigentümern überhaupt Beschlüsse gefaßt worden sind und mit welchem Inhalt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 85f.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WÜM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Celle WuM 1989, 436 ff.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZfIR 1999, 844; OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/53 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 162).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96

    Ordnungsmäßige Verwaltung bei der Bestellung eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1996, 648 f.) entspricht es in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.
  • OLG Hamm, 06.02.1978 - 15 W 345/77
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Die Frage, ob der vom Tatrichter bindend festgestellte Sachverhalt die Merkmale dieses unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllt, unterliegt als Rechtsfrage der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. OLG Hamm OLGZ 1978, 184/188; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. Rn. 59, Staudinger/Bub WEG Rn. 71, jeweils zu § 21; Keidel/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rn. 30).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 12/92
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Würde dieser Eigentümerbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, entfiele die Anspruchsgrundlage für die Verpflichtung; dies könnte der Antragsgegner jenes Verfahrens dann auf dem Wege des § 767 ZPO, nach Abschluß der Zwangsvollstreckung gegebenenfalls im Wege eines Bereicherungsanspruchs, geltend machen (vgl. Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 16); § 767 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 1992, 397 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WÜM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Celle WuM 1989, 436 ff.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZfIR 1999, 844; OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/53 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 162).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WÜM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Celle WuM 1989, 436 ff.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZfIR 1999, 844; OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/53 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 162).
  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 36/97

    Eintragungsfähige Sperrklausel zugunsten des teilenden Alleineigentümers in

  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG ZMR 2000, 846, ZMR 2001, 721) entspricht es bereits dann in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Dessen Antrag, den Beschluss für ungültig zu erklären, blieb erfolglos (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.7.2000 = NZM 2001, 672 ).

    Zwar widerspricht das Fällen der Bäume, wie das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 27. Juli 2000 (NZM 2001, 672/675) anlässlich der Überprüfung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 6. März 1998 ausgeführt hat, den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.

  • LG Hamburg, 05.11.2015 - 318 S 81/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung eines

    Setzt der Mehrheitseigentümer sein absolutes Stimmenübergewicht gegen die Mehrheit nach Köpfen für eine seinen Interessen einseitig verbundene Person ein, ist die persönliche und fachliche Eignung des Verwalters besonders kritisch zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 112/99, NZM 2001, 672, Rn. 53, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 26 Rdnr. 20).

    Dies zugrunde gelegt, waren bereits im Zeitpunkt der Bestellung der Verwalterin A. A. zur Verwalterin Interessengegensätze offenkundig, weswegen von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen war (BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 112/99, Rn. 53, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02

    Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Entfernen eines Baumes

    Grundsätzlich ist ein Sondernutzungsberechtigter zwar in gewissem Umfang zur gärtnerischen Gestaltung seines Gartenanteils berechtigt, nicht aber zu Eingriffen der vorliegenden Art ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; Senat WE 1994, 374 ).

    Dieser Umstand ist zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann unbeachtlich, wenn der Schädiger vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hatte ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; sowie Beschluss vom 5.6.1998 - 2 Z BR 31/97 -, zitiert nach Haufe HW Office; Beschluss vom 5.6.1997 - 2Z BR 31/97 - zitiert nach Haufe HW Office; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 246 m.w.N. ).

  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Setzt der Mehrheitseigentümer sein absolutes Stimmenübergewicht gegen die Mehrheit nach Köpfen für eine seinen Interessen einseitig verbundene Person ein, ist die persönliche und fachliche Eignung des Verwalters besonders kritisch zu prüfen (BayObLG, NZM 2001, 672 - Tz. 53; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 26 Rdnr. 19).

    Die bestehenden Interessengegensätze zwischen den Klägern und der geschäftsführenden Gesellschafterin der WEG-Verwalterin, S W;, als Mitglied der Mietergruppe lassen die Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu ihnen als ausgeschlossen erscheinen (vgl. BayObLG, NZM 2001, 672 - Tz. 53).

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

    Ob die erforderliche Reinigung durch den Eigentümer, den Mieter oder durch einen Dritten vorgenommen wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Wohnungseigentümers und kann ihm nicht durch die Gemeinschaft im Rahmen einer Hausordnung vorgeschrieben werden (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 27.7.2000, NZM 2001, 672/676 f.).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02

    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem

    Während die von den Antragstellerinnen beklagte Gefahr der Majorisierung der Eigentümergemeinschaft durch ein einzelnes Mitglied die Stimmrechtsregelung danach nicht im Ganzen in ihrer Wirksamkeit berührt, können im Einzelfall die von einem Mehrheitseigentümer auf der Grundlage des Wertprinzips durchgesetzten einzelnen Beschlüsse durchaus wegen einer tatsächlichen treuwidrigen Majorisierung unwirksam sein, und ganz allgemein sind diejenigen Beschlüsse, welche durch einen Mehrheitseigentümer beherrschten Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Grundlage des Wertprinzips erwirkt werden, im Einzelfall kritisch darauf zu überprüfen, ob der Mehrheitseigentümer treuwidrig seine Interessen gegen die übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt hat (vgl. BayObLG NZM 2001, 672, 673).

    Diese Auffassung ist jedoch in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2001, 672, 673; OLG Zweibrücken OLGZ 1990, 186, 189/190; Kammergericht Rechtspfleger 1978, 24, 25) und im Schrifttum (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36; Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36) zu Recht auf Ablehnung gestoßen, denn die Vorschrift des § 26 Abs. 1 WEG sieht für die Wahl des Verwalters keine gegenüber § 25 Abs. 1 WEG bzw. einer etwaigen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffenen Abstimmungsregelung eigenständige besondere Stimmenzählung vor.

  • OLG Celle, 05.04.2006 - 3 U 265/05

    Vertrauensschutz bei Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer vor Anerkennung der

    Die bloße Kontoeröffnung hingegen hält sich ohne weiteres im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse des Verwalters, wie sich aus § 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 WEG ergibt (vgl. BayObLG, ZMR 2000, 846, 848, unter A. 2. c.).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 242/03

    Verwalterselbstbestellung durch Mehrheitseigentümer

    Es werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom 27.7.2000 (= NZM 2001, 672), in dem ausgeführt worden sei, dass ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Eigentümers zum Verwalter dann vorliege, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig seien und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen sei; in der Regel entspreche es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestelle.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dafür, dass die Bestellung des Antragsgegners zum Verwalter den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, auf die Entscheidung des Senats vom 27.7.2000 (NZM 2001, 672 f.) Bezug genommen.

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 137/99

    Bindung des dritten Rechtszugs an die Ungültigerklärung eines

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den SenatsBeschluss vom 27.7.2000 (2Z BR 112/99) mit denselben Beteiligten Bezug genommen.

    Dieser Eigentümerbeschluss ist durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 19.1.1999 für ungültig erklärt worden; die Entscheidung des Amtsgerichts ist durch den SenatsBeschluss im Verfahren 2Z BR 112/99 vom 27.7.2000 nunmehr rechtskräftig; damit ist die Wirkung des Eigentümerbeschlusses und die Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Betrag endgültig entfallen.

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung eines Beschlusses über

  • LG Hamburg, 10.03.2011 - 318 S 180/10

    Einstweilige Verfügung gegen Beschluss über Verwalterbestellung bei Majorisierung

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

  • LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 130/11

    Verwalterhonorar zu hoch: Ordnungsgemäße Verwaltung?

  • AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10
  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

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