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   BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02   

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https://dejure.org/2003,9125
BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02 (https://dejure.org/2003,9125)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2Z BR 122/02 (https://dejure.org/2003,9125)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2Z BR 122/02 (https://dejure.org/2003,9125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 22; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22; BGB § 1004 Abs. 1
    Handlungsstörer bei baulichen Veränderungen am Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungspflicht bei Vornahme einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch gegen den Handlungsstörer auf Beseitigung einer aufteilungsplanwidrigen baulichen Veränderung; Duldungspflicht des Sonderrechtsnachfolgers des Handlungsstörers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02
    b) Der Anspruch auf Beseitigung einer aufteilungsplanwidrigen baulichen Veränderung kann von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden (BGHZ 116, 392/394; BayObLG WuM 1992, 563 f.; WE 1998, 149 f.).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02
    d) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 2 ist zur Beseitigung einer aufteilungsplanwidrigen baulichen Veränderung nur der Handlungsstörer verpflichtet, nicht aber der Sonderrechtsnachfolger eines Handlungsstörers (BayObLG NJW-RR 2002, 660).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02
    b) Der Anspruch auf Beseitigung einer aufteilungsplanwidrigen baulichen Veränderung kann von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden (BGHZ 116, 392/394; BayObLG WuM 1992, 563 f.; WE 1998, 149 f.).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02
    Ein derartiger Duldungsanspruch ist aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. KG NJW-RR 1991, 1421 f.).
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