Rechtsprechung
BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 26 § 43
Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum - Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Verwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinschaftseigentum an Balkondichtmasse?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung des Oberflächenbelags von Balkonen, der für die Dichtigkeit der Balkone erforderlich ist, als Gemeinschaftseigentum; Geltendmachung gemeinschaftlicher Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen ausgeschiedenen Verwalter; Kausalität eines etwaigen ...
Verfahrensgang
- AG Tirschenreuth - 1 UR II 5/02
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 2/03
- BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03
Gemeinschaftliche Ansprüche aller Wohnungseigentümer gegen den Verwalter kann der einzelne Wohnungseigentümer nur selbständig geltend machen, wenn die Gemeinschaft ihn hierzu durch einen entsprechenden Beschluss ermächtigt hat (BGHZ 106, 222/226 ff.). - BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03
Dabei ist auf die nächstliegende Bedeutung der jeweiligen Bestimmung abzustellen, wie sie sich nach Sinn und Wortlaut für einen unbefangenen Leser ergibt (BayObLGZ 1996, 58/61; BayObLG … - BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 144/98
Aufzählung eines Balkons bei der Beschreibung eines Sondereigentums in der …
Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03
Aus diesem Umstand kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass damit alle, also auch die zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile des Balkons, in unzulässiger Weise zum Sondereigentum erklärt werden sollten (BayObLG NZM 1999, 27).
- BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03
Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses …
§ 5 Abs. 2 WEG steht einer Sondereigentumsfähigkeit nur dann entgegen, wenn der jeweilige Bodenbelag für die Sicherheit oder Standfestigkeit des Balkons oder für die Isolierung notwendig ist (Beschluss des Senats vom 4.9.2003 - 2Z BR 124/03). - AG Pinneberg, 26.09.2017 - 60 C 74/16
Die Parabolantenne muss weg!
Es kann dabei dahinstehen, ob auch der Belag selbst aufgrund seiner bauteilabdichtenden Funktion im Gemeinschaftseigentum steht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003, 2Z BR 124/03) oder nach den Regelungen der Teilungserklärung als Sondereigentum der Beklagten zu 2 anzusehen ist.