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   BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03   

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https://dejure.org/2003,5685
BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03 (https://dejure.org/2003,5685)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 2Z BR 145/03 (https://dejure.org/2003,5685)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 2Z BR 145/03 (https://dejure.org/2003,5685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 10 Abs. 1 Satz 2 § 16 Abs. 2
    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum - Umfang der Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarung über die Kostenverteilung; Gemeinschaftseigentum in einer Wohnanlage; Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Gebäudeteile ; Ersatzbeschaffung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 1090/02
  • LG München I - 1 T 330/03
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom 23.2.1995 (NJW-RR 1996, 140) jedenfalls für doppelverglaste Fenster mit einfachem Rahmen und in einer weiteren Entscheidung vom 14.8.2003 (2Z BR 112/03) für Kunststofffenster mit Isolierglas bejaht.

    Schon in seinem Beschluss vom 28.4.1993 (WuM 1993, 562), der sich auf eine gleich lautende Klausel in einer Gemeinschaftsordnung bezog, hat der Senat ausgeführt, dass die Instandsetzung und Instandhaltung auch die vollständige Erneuerung im Sinne der Ersatzbeschaffung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums umfasst, sofern durch sonstige Maßnahmen ein ordnungsmäßiger Zustand nicht mehr hergestellt werden kann (siehe auch BayObLG NJW-RR 1996, 140/141).

  • BayObLG, 28.04.1993 - 2Z BR 47/93

    Tragung von Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei Vorliegen von

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Diese vom Gesetz (§ 16 Abs. 2 WEG) abweichende Vereinbarung über die Kostenverteilung begegnet keinen Bedenken (siehe BayObLG WuM 1993, 562; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 3 und 4 sowie 20; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 16 Rn. 39, § 21 Rn. 51).

    Schon in seinem Beschluss vom 28.4.1993 (WuM 1993, 562), der sich auf eine gleich lautende Klausel in einer Gemeinschaftsordnung bezog, hat der Senat ausgeführt, dass die Instandsetzung und Instandhaltung auch die vollständige Erneuerung im Sinne der Ersatzbeschaffung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums umfasst, sofern durch sonstige Maßnahmen ein ordnungsmäßiger Zustand nicht mehr hergestellt werden kann (siehe auch BayObLG NJW-RR 1996, 140/141).

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; siehe auch BayObLGZ 2002, 247/249).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; siehe auch BayObLGZ 2002, 247/249).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom 23.2.1995 (NJW-RR 1996, 140) jedenfalls für doppelverglaste Fenster mit einfachem Rahmen und in einer weiteren Entscheidung vom 14.8.2003 (2Z BR 112/03) für Kunststofffenster mit Isolierglas bejaht.
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat selbst Beschlussqualität; ein Negativbeschluss ist nämlich kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Das erlaubt nicht den Schluss, dass alle anderen Maßnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen (so aber - jeweils für ähnliche Klauseln - OLG Düsseldorf, NZM 1999, 277; BayObLG, WuM 1993, 562; ZfIR 2004, 23 f.), sondern führt im Zweifel dazu, dass der Austausch der Fenster Gemeinschaftsaufgabe ist; behält sich die Gemeinschaft schon den Außenanstrich vor, gilt dies erst recht für die vollständige Erneuerung.
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von

    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 2 Nr. 2.4 der Gemeinschaftsordnung erfolgte Zuweisung der Außentüren und Fensterverglasungen zum Sondereigentum, die in § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung noch erweitert wird um Tür- und Fensterflächen einschließlich Tür- und Fensterrahmen, wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG nichtig ist (vgl. Bärmann, WEG 10. Aufl. § 5 Rn. 71; BayObLG ZfIR 2004, 23 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.; Senat NZM 2002, 220; Bielefeld, Grundeigentum 1999, 678).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03

    Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei

    (1) Die Fenster und Fensterläden sind Teil des Gemeinschaftseigentums nach § 5 Abs. 2 WEG (BayObLG WuM 1991, 440; BayObLG Beschluss vom 4.9.2003 2Z BR 145/03; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 5 Rn. 17).
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