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   BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04   

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https://dejure.org/2005,12917
BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 21; ; WEG § 28; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 21 § 28 § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Unzulässiger Antrag zur Einhaltung gerichtlicher Entscheidungen durch Wohnungseigentümer - Geltendmachung eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspruchs durch einzelnen Eigentümer - Antragstellung bei unterbliebener Jahresabrechnung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags zur Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer zur Einhaltung von ergangenen gerichtlichen Entscheidungen; Begrenzung der Ermittlungspflicht des Gerichts in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Geltendmachung der allen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04
    Für diese Anträge, die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ihre Rechtsgrundlage haben, fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil die Antragsteller zur Geltendmachung der allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Ansprüche weder durch Gemeinschaftsbeschluss ermächtigt worden sind noch eine erfolglose Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Gegenstand, der den Anträgen zugrunde liegt, vorliegt (BGH NJW 1990, 2386; Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 21 WEG Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04
    Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212/1214; BayObLG NZM 2002, 616 f.).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Dieser erfüllt mit der Erstellung der Abrechnung eine ihm durch das Gesetz auferlegte eigene Verpflichtung, er wird dabei - anders als die Revision meint - also nicht als Vertreter der Gemeinschaft tätig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 208/04 - juris Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

    Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 23.2.2005 - 2Z BR 208/04, zitiert nach juris), so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen.
  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 575/06

    Jahresabrechnung: Individualanspruch gegen den Ex-Verwalter

    Während für Anträge nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. dem Antragsteller in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn er nicht durch Gemeinschaftsbeschluss zur Geltendmachung ermächtigt worden ist bzw. die Eigentümerversammlung sich nicht erfolglos mit dem Gegenstand des Antrages befasst hat (BGH NJW 1990, 2386; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 WEG Rdnr. 89 f), kann grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. beantragen, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnung aufgibt (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 WEG Rdnr. 8 und 59; BayObLG, Beschluss vom 15.03.1990, Az.: BReg 2 Z 18/90, zitiert nach juris, Rdnr. 9 ff.; BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005, Az.: 2 Z BR 208/04, zitiert nach juris, Rdnr. 23 ff; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az.: 34 Wx 55/06, zitiert nach juris, Rdnr. 44; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.1993, Az.: 15 W 260/92, zitiert nach juris, Rdnr. 15).
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