Rechtsprechung
BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Anfechtungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses bezüglich baulicher Veränderungen; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist bezüglich des Eigentümerbeschlusses; Erfordernis der unverschuldeten Versäumung der Anfechtugsfrist für ...
Verfahrensgang
- AG Schwabach - 3 UR II 37/02
- LG Nürnberg-Fürth, 22.10.2003 - 14 T 3387/03
- BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Er hätte, wenn er in der Versammlung nicht anwesend war, sich vor Ablauf der Anfechtungsfrist über die gefassten Beschlüsse beim Verwalter erkundigen können und müssen (BayObLG ZMR 2003, 435). - BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar bei Versäumung dieser Frist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG gewährt werden (BayObLGZ 1989, 13/15; zuletzt trotz der Einwendungen hiergegen Beschluss des Senats vom 28.8.2003, 2Z BR 160/03). - BayObLG, 28.08.2003 - 2Z BR 160/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Anfechtung …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar bei Versäumung dieser Frist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG gewährt werden (BayObLGZ 1989, 13/15; zuletzt trotz der Einwendungen hiergegen Beschluss des Senats vom 28.8.2003, 2Z BR 160/03).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Für bauliche Veränderungen fehlt den Wohnungseigentümern jedenfalls nicht grundsätzlich die Beschlusskompetenz, die zur Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses führen würde (BGHZ 145, 158/168 = NJW 2000, 3500/3503; BayObLG NZM 2001, 133). - BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Für bauliche Veränderungen fehlt den Wohnungseigentümern jedenfalls nicht grundsätzlich die Beschlusskompetenz, die zur Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses führen würde (BGHZ 145, 158/168 = NJW 2000, 3500/3503; BayObLG NZM 2001, 133). - BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …
Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
Es genügt vielmehr eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).