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   BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03   

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https://dejure.org/2003,10232
BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,10232)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.2003 - 2Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,10232)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 2Z BR 35/03 (https://dejure.org/2003,10232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 16 Abs. 2
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels in WEG -Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Voraussetzungen eines Anspruchs gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung; Unbilligkeit einer Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen; Entstehen einer Vereinbarung durch jahrelang ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG WE 1992, 162; WUM 2001, 142; ZMR 2001, 997) besteht ein Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend erscheinen lassen.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG WE 1992, 162; WUM 2001, 142; ZMR 2001, 997) besteht ein Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend erscheinen lassen.
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

    (3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

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