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   BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99   

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https://dejure.org/1999,4701
BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,4701)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,4701)
BayObLG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,4701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamer Eigentümerbeschluß; Baumaßnahme; Balkonsanierung; Vergleichsangebote; ordnungsgemäße Verwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über die Durchführung einer größeren Baumaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 608/98
  • LG München I - 1 T 19454/98
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 512
  • ZMR 2000, 39
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98

    Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99
    Deshalb sind in der Regel vor Vergabe eines größeren Auftrags Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294 und 1999, 307; ferner WE 1995, 287/288; Staudinger/Bub § 21 Rn. 95).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99
    Deshalb sind in der Regel vor Vergabe eines größeren Auftrags Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294 und 1999, 307; ferner WE 1995, 287/288; Staudinger/Bub § 21 Rn. 95).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Grundsätzlich ist den Klägern zuzugestehen, dass die Vergabe eines Auftrages für die Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn der Verwalter nicht in der Regel zumindest drei Vergleichs- oder Konkurrenzangebote eingeholt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote (vgl. OLG Köln, ZMR 2004, 148; BayObLG ZMR 2000, 39, ZMR 2004, 148).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07

    Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung von Kellerräumen

    Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849].
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote, um Überteuerungen zu vermeiden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; ZMR 2002, 689; ZMR 2004, 148; WE 1990, 183, WE 1995, 287; OLG Köln, ZMR 2004, 148).
  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

    Wenn dem so war, ergab sich bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt, dass hinreichende Grundlagen für eine Entschließung der Wohnungseigentümer geschaffen waren (vgl. hierzu beispielsweise BayObLG NZM 2000, 512 = ZMR 2000, 39 = WE 2000, 81; Senat ZMR 2000, 862 = ZWE 2000, 321).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Damit soll die notwendige Grundlage für die Feststellung der Schäden und die Sanierung des Gemeinschaftseigentums geschaffen werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 39/40 und Beschluss vom 30.5.2000 - 2Z BR 185/99).

    Das bedeutet, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden Deshalb sind in der Regel vor der Vergabe eines größeren Auftrags Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayobLG ZMR 2000, 39/40 m.w.N.).

  • LG Itzehoe, 05.01.2018 - 11 S 1/17

    Auftragsänderung: Wann bedarf es keiner neuen Vergleichangebote?

    Grundsätzlich ist den Klägern zuzugestehen, dass die Vergabe eines Auftrages für die Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn der Verwalter nicht in der Regel zumindest drei Vergleichs- oder Konkurrenzangebote eingeholt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).
  • AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

    Der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass das LG München (ZMR 2008, 488 unter Hinweis auf OLG Köln, ZMR 2004, 148 und BayObLG, ZMR 2000, 39, ZMR 2004, 148) Folgendes ausgeführt hat: "Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote.
  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 19 S 88/12

    Dringende Sanierungsmaßnahmen: Ladungsfristkürzung zulässig!

    Ein überteuerter Auftrag darf daher nicht erteilt werden, so dass in der Regel vor Vergabe eines größeren Auftrags Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen sind (Bayerisches Oberstes Landesgericht, NZM 2000, 512, 513).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21

    Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!

    Hintergrund dafür war und ist, dass die Eigentümer dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend keine überteuerten Aufträge erteilen sollen und eine technisch einwandfreie Lösung wählen, die eine dauerhafte Beseitigung vorhandener Mängel und Schäden verspricht (so schon BayObLG, NZM 2000, 512, 513).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

  • LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18

    Anforderungen an die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 33/20

    Beschlussanfechtung

  • AG Hannover, 02.09.2008 - 483 C 9794/07
  • AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18

    WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen

  • BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00

    Gestaltung einer neuen Hauseingangstür

  • AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13

    WEG - Verwaltervertragsklausel über die Vergabe von Kleinaufträgen

  • AG Gelsenkirchen, 24.06.2021 - 210 C 406/20

    Auch die erstmalige Begründung eines Kostenverteilerschlüssels bedarf eines

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