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   BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92   

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https://dejure.org/1992,6131
BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1992 - 2Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1992 - 2Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,6131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; WEG § 27
    Herausgabe aller Unterlagen eines Wohnungseigentumsverwalters nach Beendigung der Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR II 88/91
  • LG Würzburg - 3 T 2404/91
  • BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
    Der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz führt, sofern er nicht unentgeltlich nach dem Auftragsrecht gemäß §§ 662 ff. BGB tätig wird, seine Tätigkeit aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 BGB mit teilweise dienstvertraglichen und teilweise werkvertraglichen Merkmalen aus (BGHZ 78, 57/65 und 78, 166/173; BayObLG WE 1992, 23/24; Weitnauer WEG 7.Aufl. § 26 Rn. 9).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
    Der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz führt, sofern er nicht unentgeltlich nach dem Auftragsrecht gemäß §§ 662 ff. BGB tätig wird, seine Tätigkeit aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 BGB mit teilweise dienstvertraglichen und teilweise werkvertraglichen Merkmalen aus (BGHZ 78, 57/65 und 78, 166/173; BayObLG WE 1992, 23/24; Weitnauer WEG 7.Aufl. § 26 Rn. 9).
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
    Alle Unterlagen, die bei der Tätigkeit als Verwalter angefallen sind, müssen deshalb vom Verwalter herausgegeben werden (BayObLGZ 1969, 209/214; 1975, 327/332; Weitnauer Rn. 23 b, Bärmann/Pick WEG 6.Aufl. Rn.75; Augustin WEG Rn. 23, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 26 WEG ; Sauren WE 1989, 4/8).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
    Auch auf das Eigentum an den Unterlagen kommt es nicht an (RGZ aaO; s. auch BGHZ 109, 260/264 f.).
  • RG, 26.09.1922 - II 745/21

    Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
    Bereits das Reichsgericht hat entschieden, dass der Beauftragte diesem Herausgabeanspruch nicht den Einwand entgegensetzen kann, er brauche einen Teil der Unterlagen für die eigene Rechtsverteidigung (RGZ 105, 392/395; so auch BayObLGZ 1969, 209/215).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 216/03

    Prüfung eines Jahresabrechnung anhand der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

    Zur Herausgabe dieser Unterlagen ist der ausgeschiedene Verwalter grundsätzlich verpflichtet (§§ 675, 667 BGB; BayObLG WE 1993, 288; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 26 Rn. 105).
  • OLG Hamm, 20.02.1997 - 15 W 295/96

    Besetzung der Kammer unter Mitwirkung eines Planrichters und zweier Richter auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97

    Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der

    Der Anspruch ist auf die Herausgabe der Originalunterlagen gerichtet, ohne daß es auf die Eigentumsverhältnisse daran ankäme (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rn 98; BayObLG WuM 92, 644).
  • BayObLG, 31.10.1994 - 2Z BR 82/94

    Unentgeltliche Zuteilung eines Sondereigentums durch den Verwalter zu einem im

    Der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz führt, sofern er nicht unentgeltlich nach dem Auftragsrecht gemäß §§ 662 ff. BGB tätig wird, seine Tätigkeit aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 BGB mit teilweise dienstvertraglichen und teilweise werkvertraglichen Merkmalen aus (BayObLG WE 1992, 23/24, WE 1993, 288, jeweils m.w.Nachw.).
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