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   BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02   

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BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02 (https://dejure.org/2003,5064)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 2Z BR 85/02 (https://dejure.org/2003,5064)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 2Z BR 85/02 (https://dejure.org/2003,5064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 26 Abs. 2; ZPO § 256; ZPO § 533
    Gleichzeitige Abstimmung über mehrere Vorschläge für

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 26 Abs. 1; ZPO § 256 § 533
    Wohnungseigentum: Verbindung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit Feststellungsantrag; Auslegung und Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags; Abstimmungsvoraussetzungen bei der Verwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einfache Stimmenmehrheit für Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinschaftsordnung in Wohnanlage; Abschluss eines Verwaltervertrages; Vertretung der Wohnungseigentümer; Rechtswirksame Verwalterbestellung bei Untervollmacht; Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses; Prüfungsumfang des Gerichts; Berechnung der Stimmrechte

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 1066/01
  • LG München I - 1 T 2386/02
  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 444
  • ZMR 2004, 125
  • BayObLGZ 2003, 61
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    (2) Grundsätzlich ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass in analoger Anwendung von § 256 Abs. 1 ZPO bei fehlerhafter Auszählung der Stimmen infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung das zutreffende Beschlussergebnis gerichtlich festgestellt werden kann (KG WuM 1990, 323; OLG Hamm OLGZ 1979, 296/298 f.; KG OLGZ 1979, 28/30; LG Berlin ZMR 2003, 139/140; Staudinger/Bub WEG § 24 Rn. 124).

    (3) Voraussetzung für die begehrte Feststellung ist jedoch, dass sonst alle Erfordernisse eines wirksamen Eigentümerbeschlusses gegeben sind (OLG Hamm OLGZ 1979, 296), wozu etwa die Aufklärbarkeit des Stimmverhaltens zählt (KG OLGZ 1979, 28).

  • KG, 10.11.1978 - 1 W 179/78
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    (2) Grundsätzlich ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass in analoger Anwendung von § 256 Abs. 1 ZPO bei fehlerhafter Auszählung der Stimmen infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung das zutreffende Beschlussergebnis gerichtlich festgestellt werden kann (KG WuM 1990, 323; OLG Hamm OLGZ 1979, 296/298 f.; KG OLGZ 1979, 28/30; LG Berlin ZMR 2003, 139/140; Staudinger/Bub WEG § 24 Rn. 124).

    (3) Voraussetzung für die begehrte Feststellung ist jedoch, dass sonst alle Erfordernisse eines wirksamen Eigentümerbeschlusses gegeben sind (OLG Hamm OLGZ 1979, 296), wozu etwa die Aufklärbarkeit des Stimmverhaltens zählt (KG OLGZ 1979, 28).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Mit dem Anfechtungsantrag kann grundsätzlich auch ein Antrag auf positive Beschlussfeststellung verbunden werden (BGH ZMR 2002, 930).

    Denn das Gericht überprüft lediglich die Richtigkeit des Beschlussergebnisses, das der Versammlungsleiter aufgrund der durchgeführten Abstimmung festgestellt und verkündet hat; es tritt an dessen Stelle und hat wie dieser bei seiner Entscheidung die erfolgte Abstimmung der Wohnungseigentümer zu respektieren (BGH ZMR 2002, 930).

  • LG Berlin, 18.12.2001 - 85 T 182/01
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    (2) Grundsätzlich ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass in analoger Anwendung von § 256 Abs. 1 ZPO bei fehlerhafter Auszählung der Stimmen infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung das zutreffende Beschlussergebnis gerichtlich festgestellt werden kann (KG WuM 1990, 323; OLG Hamm OLGZ 1979, 296/298 f.; KG OLGZ 1979, 28/30; LG Berlin ZMR 2003, 139/140; Staudinger/Bub WEG § 24 Rn. 124).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Der Beschluss, wie er durch den Versammlungsleiter mit konstitutiver Wirkung (vgl. BGH NJW 2001, 3339) inhaltlich dahin festgestellt wurde, dass die weitere Beteiligte zur Verwalterin bestellt ist, wurde nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig erklärt.
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Inzwischen ist im abgetrennten Anfechtungsverfahren der Eigentümerbeschluss über die Bestellung der weiteren Beteiligten als Verwalterin durch Beschluss des Senats vom 23.12.2002 (2Z BR 93/02) rechtskräftig für ungültig erklärt worden.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Maßgeblicher Gesichtspunkt ist der der Verfahrenswirtschaftlichkeit (z.B. BGH NJW 2000, 800/803).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Ein solcher Beschluss ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG nichtig (BGHZ 145, 158; Staudinger/Bub § 26 Rn. 23, 25).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    (2) Während der Antrag als Zwischenfeststellungsantrag entsprechend § 256 Abs. 2 ZPO schon deshalb unzulässig geworden ist, weil über den Hauptantrag, nämlich die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, bereits rechtskräftig entschieden ist (vgl. Reichold in Thomas/Putzo § 256 Rn. 33; BGH NJW-RR 1990, 318/319 f.), bestehen gegen den Antrag als Feststellungsantrag analog § 256 Abs. 1 ZPO keine Zulässigkeitsbedenken.
  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
    Zulässig ist hingegen auch für die Verwalterbestellung die Vereinbarung, die Mehrheitsverhältnisse nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach Miteigentumsanteilen zu bestimmen (BayObLGZ 1981, 220/225 f.; Staudinger/ Bub § 26 Rn. 26 m.w.N.).
  • AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11

    Anfechtung WEG-Beschluss: Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in

    Hinsichtlich der festzustellenden Beschlüsse sind auch keine Wirksamkeitshindernisse ersichtlich (vgl. BayObLG NZM 2003, 444, juris-Rn. 16).
  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 324/17

    Ordnungsgemäßes Zustandedekommen des Beschlusses über die Wiederbestellung des

    Die relative Mehrheit für einen Bewerber ist nicht ausreichend, wenn mehr als zwei Kandidaten zur Wahl stehen (vgl. nur BayObLG, NZM 2003, 444; BeckOGK BGB/Greiner [1.5.2019], § 26 WEG Rn. 56 f.; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 31; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 16; Staudinger/Jacoby, BGB [2018], § 26 WEG Rn. 40; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 10; Deckert, ZMR 2008, 585, 586 f.; Elzer, ZMR 2014, 104, 105).
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Die Vorgreiflichkeit muss im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (noch) vorliegen (BGH 6. Juli 1989 - IX ZR 280/88 - zu B II 5 der Gründe; vgl. auch BayObLG 13. März 2003 - 2Z BR 85/02 - zu II 2 b (2) der Gründe) .
  • AG Hamburg-Wandsbek, 15.12.2015 - 750 C 22/15

    Wohnungseigentumssache: Klage des Wohnungseigentumsverwalters zum Vorliegen eines

    Dem ist aber der Fall gleich zu erachten, dass bei einer schriftlichen Abstimmung eine oder mehrere Unterschriften fehlen, da auch dann die Mindestanforderungen an die Willensbildung der Eigentümer nicht gewahrt sind (so auch Hermann in beck-online Großkommentar, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer, Hrsg: Krüger, Stand: 01.12.2015, § 23 WEG, Rdnr. 36 BayOblG, NZM 2003, 444).
  • OLG München, 21.02.2007 - 34 Wx 100/06

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Negativbeschlusses mit Antrag auf

    Mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann ein Antrag auf Feststellung des wirklich gefassten, aber vom Versammlungsleiter nicht festgestellten Beschlussinhalts verbunden werden (BayObLGZ 2003, 61 ff.; Staudinger/Bub WEG § 23 Rn. 173).
  • AG Riesa, 29.11.2013 - 6 C 779/12

    Verwalterbestellung: Einfache oder relative Mehrheit erforderlich?

    Die Bestellung zum Verwalter erfordert die einfache Stimmmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer; die relative Stimmenmehrheit genügt auch dann nicht, wenn die Wohnungseigentümer über mehrere Bewerber gleichzeitig abstimmen (vergleiche Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.03.2003, 2 Z BR 85/02).
  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

    Das Landgericht wird entsprechend § 533 ZPO (siehe BayObLG ZMR 2004, 125/127; Niedenführ/Schulze Vor §§ 43 ff. WEG), soweit die Gegenseite nicht einwilligt, zunächst über die Sachdienlichkeit der Antragsänderung entscheiden müssen.
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 53/04

    Antragsänderungen im Beschwerderechtszug des Wohnungseigentumsverfahrens - kein

    Ob daneben auch die Voraussetzung von § 533 Nr. 2 ZPO erfüllt sein muss (so Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. vor §§ 43 ff Rn. 60; a.A. Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 45 Rn. 60), braucht hier nicht entschieden zu werden, da es nicht sachdienlich war, das ansonsten entscheidungsreife Beschwerdeverfahren durch eine Zulassung des neuen Antrags und die dadurch notwendig werdende Beweisaufnahme zu verzögern (vgl. BayObLG ZMR 2004, 125/127).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2009 - 31-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung in einer

    Von der Berechnung der einfachen Mehrheit zu unterscheiden ist die für eine Verwalterbestellung unzulässige Festlegung eines Abstimmungsmodus in Form einer relativen Mehrheit, wonach derjenige unter mehreren Bewerbern zum Verwalter bestellt werden soll, der die meisten Stimmen erhält (vgl. BayObLG vom 13.3.2003 = BayObLGZ 2003, 61).
  • AG Hamburg, 13.07.2015 - 102d C 126/13

    Wann trägt der Verwalter die Kosten des Verfahrens ohne Partei zu sein?

    Dies geschieht in Form einer sog. Beschlussberichtigungsklage, die sowohl eine fristgebundene Anfechtung des tatsächlich verkündeten Beschlusses sowie einen Antrag auf Feststellung des zutreffenden Beschlussergebnisses enthält (BGH NZM 2002, 995, 997; BayObLG ZMR 2004, 125 f; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 43 Rz. 90, 100; Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 43 Rz. 105).
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