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   BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01   

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https://dejure.org/2001,4266
BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01 (https://dejure.org/2001,4266)
BayObLG, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01 (https://dejure.org/2001,4266)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2Z BR 15/01 (https://dejure.org/2001,4266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen - Vermehrung der Stimmrechte bei Verkauf von Eigentumswohnungen - Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung - Stimmrechtsmissbrauchs bei Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führt das Kopfprinzip zu mehr Stimmen bei mehr Eigentümern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Wohnungsverkauf; Kopfprinzip; Vermehrung der Stimmrechte; Einstweilige Anordnung

Verfahrensgang

  • AG Neumarkt/Oberpfalz - 2 UR II 11/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7501/99
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 527
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit entweder ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der Minderheit liegt oder der mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasste Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsmäßigen Gebrauchs oder der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstößt; solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 10/14 m. w. N.; ferner BayObLG ZMR 2000, 846; ZMR 2001, 719; auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mit dem Verwalter, der als früherer Bauträger oder aus sonstigen Gründen auf Gewährleistung haftet, Streitigkeiten wegen Baumängeln bestehen (siehe insbesondere BayObLG ZMR 2001, 719).

  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Allerdings bildet die sich aus der Stimmrechtsregelung ergebende Majorisierung der Antragstellerin allein noch keinen ausreichenden Grund, den Beschluss für ungültig zu erklären (Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160; ähnlich BayObLGZ 1986, 10/14).

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit entweder ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der Minderheit liegt oder der mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasste Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsmäßigen Gebrauchs oder der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstößt; solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 10/14 m. w. N.; ferner BayObLG ZMR 2000, 846; ZMR 2001, 719; auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160).

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Im Einzelfall können diese Voraussetzungen auch bei der nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses nicht nur zu der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, sondern auch zu einzelnen Wohnungseigentümern gegeben sein (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG WuM 2001, 409).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

    Wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Im Einzelfall können diese Voraussetzungen auch bei der nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses nicht nur zu der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, sondern auch zu einzelnen Wohnungseigentümern gegeben sein (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG WuM 2001, 409).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2001 - 3 Wx 174/01

    Wohnungseigentun - Abberufung des Verwalters - Stimmverbot des

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Allerdings war der Antragsgegner zu 1 bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Verwalters (TOP 2), über die in einem Akt entschiedene Bestellung zum Verwalter und Festsetzung der Vergütung (TOP 4) sowie über die Festsetzung der Entlohnung für hausmeisterliche Tätigkeit (TOP 6. VII) nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt (BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; 1987, 78/79; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 557; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 108 und Rn. 104).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit entweder ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der Minderheit liegt oder der mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasste Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsmäßigen Gebrauchs oder der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstößt; solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 10/14 m. w. N.; ferner BayObLG ZMR 2000, 846; ZMR 2001, 719; auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Allerdings war der Antragsgegner zu 1 bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Verwalters (TOP 2), über die in einem Akt entschiedene Bestellung zum Verwalter und Festsetzung der Vergütung (TOP 4) sowie über die Festsetzung der Entlohnung für hausmeisterliche Tätigkeit (TOP 6. VII) nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt (BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; 1987, 78/79; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 557; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 108 und Rn. 104).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 3 Wx 125/96
    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Ob dies gegeben ist, hängt vom Einzelfall ab und ist generellen Aussagen nicht zugänglich (siehe z.B. BayObLG WE 1992, 229; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 91; Beispiele bei Wangemann/Drasdo Rn. 170).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Die Versammlung ist also auch Beschlussfähig, wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206/207).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01
    Ein Stimmrechtsausschluss auch der Antragsgegnerinnen zu 2 und 4 kann demgegenüber nicht aus den engen persönlichen Beziehungen zum Antragsgegner zu 1 hergeleitet werden (OLG Saarbrücken WE 1998, 69/73; siehe auch BGH NJW 1981, 1512/1513 zu § 47 Abs. 4 GmbHG).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

  • BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86

    Verwalter; Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Beschlußfassung; Abberufung;

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Soweit ersichtlich, hat das Bayerische Oberste Landesgericht auch in anderen Beschlüssen keine Entscheidung getroffen, für die die Beantwortung dieser Rechtsfrage erheblich geworden ist (vgl. etwa NZM 1998, 668; ZfIR 2002, 296, 298).

    2 Z 35/86">NJW-RR 1987, 78, 79; ZfIR 2002, 296, 298; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; Niedenführ/Schulze, aaO, § 25 Rdn. 7; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 387, 463; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Teil B Rdn. 196; Seuß, WE 1991, 276, 278).

    Die umstrittene Frage, ob der von einem Stimmverbot nach § 25 Abs. 5 WEG betroffene Wohnungseigentümer bei der Abstimmung auch von der Vertretung anderer Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist (so etwa BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; KG, NJW-RR 1989, 144; OLG Zweibrücken, NZM 1998, 671; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 121; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 19; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 282 f; gegen ein Stimmverbot als Vertreter: MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 32; Bärmann/Seuß, aaO, Teil B Rdn. 189; F. Schmidt, WE 1989, 2, 3; gegen ein Stimmverbot bei gebundener Vollmacht: Kahlen, WEG, § 25 WEG Rdn. 121 - 128; Drabek, in: Deckert, Die Eigentumswohnung [Stand: Dezember 2001], Gruppe 5, Rdn. 153), bedarf daher keiner Entscheidung.

    aa) Eine Majorisierung der anderen Wohnungseigentümer, wie sie namentlich durch die Vereinbarung eines Objektstimmrechts ermöglicht wird (vgl. Rechenberg, WE 2002, 41), kann den Vorwurf rechtsmißbräuchlichen Verhaltens oder einer Verletzung der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung begründen (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 266, 268; ZfIR 2002, 296, 299; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 228 - 233).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, WE 1990, 67, 68; NZM 1999, 713, 714; ZfIR 2002, 296, 299; OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145, 149; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 161; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 WEG Rdn. 25; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 235).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, ZfIR 2002, 296, 299; KG, OLGZ 1988, 432, 433; DWE 1987, 24; OLG Hamm, DWE 1989, 179, 180; OLG Zweibrücken, OLGZ 1990, 186, 188; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604, 605; 2002, 614, 615; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 160; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 26; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 230; Müller, aaO, Rdn. 388; Sauren, aaO, § 25 Rdn. 33; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 18; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 231; Weitnauer, WE 1988, 3, 6; Seuß, WE 1991, 276, 278; Jennißen/Schwermer, WuM 1988, 285, 287).

  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Auch dann, wenn eine von mehreren Einheiten im Hinblick auf das zusätzliche Stimmrecht an einen nahen Angehörigen veräußert wird, hat der neue Eigentümer nach allgemeiner Ansicht eine (neu hinzugekommene) Stimme (vgl. nur BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; OLG München, NJW-RR 2007, 302, 303; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 7a).

    Die Entstehung des Stimmrechts setzt eine wirksame Veräußerung voraus, so dass eine solche im Zweifel gewollt ist (vgl. BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; OLG München, NJW-RR 2007, 302, 303 jeweils mwN).

  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von

    Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).

    Dies ist von den anderen Eigentümern, deren Stimmkraft in der Wohnungseigentümerversammlung dadurch geschmälert wird, aber hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 527; Staudinger/Bub WEG (2005) § 25 Rn. 156; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 25 Rn. 39).

    Ausreichenden Schutz der übrigen Eigentümer vor einem Missbrauch der Majorisierung bietet die inhaltliche Kontrolle der gefassten Eigentümerbeschlüsse an den Maßstäben einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 21 Abs. 4 WEG bzw. des § 242 BGB (vgl. dazu BayObLG ZMR 2002, 527; Staudinger/Bub § 25 Rn. 147 a.E.).

  • LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22

    Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum;

    Nach allgemeiner Ansicht muss ein weitergehendes Moment hinzutreten: Die Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers muss rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01; Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01; Ruge in: Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage 2023, Majorisierung Rn. 4; Merle in: Bärmann, WEG, 15. Auflage 2023, § 25 Rn. 200 - jeweils m.w.N.).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Es stand auch nicht fest, dass die Hälfte der Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen waren (KG, NZM 2003, 901; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 191), so dass hier auch nicht von einer sofortigen Beschlussfähigkeit ohne Zweitberufung ausgegangen werden kann (KG NJW-RR 2003, 1596; BayObLG, ZMR 2002, 527).
  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung;

    Anders als in den Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG nach dem Beschlussgegenstand objektiv vorhersehbar und unabänderlich vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGR 2002, 119= ZMR 2002, 527 ; BayObLGZ 1992, 288 = WuM 1992, 7009; KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) liegt hier mit der nicht ausreichenden Vertretung ein Mangel vor, der in einer Zweitversammlung behoben werden könnte und deshalb keine Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG rechtfertigt.
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 3 W 719/05

    Abstimmung in der Eigentümerversammlung durch Rechtsgemeinschaften als

    Von diesem Grundsatz, der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. KG Berlin ZMR 2000, 191 f.; OLG Düsseldorf WuM 2004, 230 f.; KG Berlin WuM 1988, 324 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 156 ; BayObLG ZMR 2002, 527 ), hat das Landgericht jedoch für diejenigen Fälle eine Ausnahme gemacht, in denen ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungseigentumsrechte auf sich vereinigt, eine Majorität durch Mehrfachberechtigung erhält, in dem er eine nur geringe Mitberechtigung einräumt und dabei das Wohnungseigentum wirtschaftlich nicht ausgliedert, sondern intern zu 90 % wirtschaftlich an dieser neuen Rechtsgemeinschaft beteiligt bleibt.
  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

    Zwar ist die gesetzliche Regelung in § 25 Abs. 2 S. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat (sog. "Kopfstimmrecht"), grundsätzlich durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer gem. § 10 Abs. 2 S. 2 WEG abdingbar, soweit nicht das Wohnungseigentumsgesetz in Einzelfällen die Abstimmung nach Köpfen vorsieht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 = NZM 2002, 997; Fortführung durch BGH, Urteil vom 28.10.2011, BGHZ 191, 245 = ZWE 2012, 80; BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785; BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01, ZMR 2002, 527, Rn. 23 bei juris; BayObLG, Beschluss vom 23.12.1981 - 2Z 11/81, Rpfleger 1982, 143; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.1986 - 25 W 406/86, WE 1990, 70; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.1989 - 3 W 72/89, OLGZ 1990, 186 = ZMR 1990, 30; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.09.1983 - Justiz 1983, 412; Staudinger/Häublein (2018), WEG, § 25, Rn. 36, 40 m.w.N.; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 25, Rn. 130; Schultzky, in: Jennißen, WEG, 5. Auflage 2017, § 25, Rn. 8; Hügel/Elzer, in: Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage 2018, § 25, Rn. 3 m.w.N.; Chr.
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 4/02

    Entscheidungsbefugnis im Wohnungseigentumsverfahren - mehrheitliche Bestellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG ZMR 2001, 472 und zuletzt Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01) ist es in Wohnungseigentumssachen nicht erforderlich, dass die Entscheidung von den Richtern getroffen wird, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 14 Wx 41/06

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Dies ist anzunehmen, wenn ein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten ist und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist und diesen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter nicht zugemutet werden kann (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1382; BayObLG, ZMR 2002, 527; BayObLG, ZMR 2001, 719).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

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