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   BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92   

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BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,22654)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,22654)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1992 - BReg. 2 Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,22654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 20; EGBGB Art. 15
    Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer bei ausländischem Güterstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 15; GBO § 20
    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 3 T 1909/91
  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1235
  • DNotZ 1992, 575
  • FamRZ 1992, 1204
  • Rpfleger 1992, 341
  • BayObLGZ 1992, 85
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92
    Die Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf nur dann abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis davon hat, daß das Grundbuch dadurch im Hinblick auf das geltende Güterrecht unrichtig würde; die bloße Möglichkeit, daß dies geschieht, genügt nicht ( BayObLGZ 1986, 81 [= MittBayNot 1986, 125 = DNotZ 1987, 98]; Horber/Demharter § 33 Anm. 7 a, b; KEHE/Ertl GBR 4. Aufl. § 20 Rdnr.105; Meikel/Lichtenberger GBR 7. Aufl. § 20 Rdnr. 230; Haegele/Schöner/Stöber GBR 9. Aufl. Rdnr. 3421 b).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92
    Die Eintragung kann aber nur abgelehnt werden, wenn für das Grundbuchamt aufgrund von Tatsachen mit Sicherheit feststeht, das Grundbuch werde unrichtig; bloße Zweifel genügen nicht ( BGHZ 35, 135 /139 f.; BayObLGZ 1987, 359 /360 [= MittBayNot 1988, 33 = DNotZ 1988, 313]).
  • BezG Dresden, 30.12.1991 - 2 T 273/91
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92
    Dieses hat den Rechtsbehelf mit Beschluß vom 30.12.1991 - 2 T 273/91 - als unbegründet zurückgewiesen.
  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92
    Die Eintragung kann aber nur abgelehnt werden, wenn für das Grundbuchamt aufgrund von Tatsachen mit Sicherheit feststeht, das Grundbuch werde unrichtig; bloße Zweifel genügen nicht ( BGHZ 35, 135 /139 f.; BayObLGZ 1987, 359 /360 [= MittBayNot 1988, 33 = DNotZ 1988, 313]).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 139/84

    Zulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92
    Weil das Grundbuchamt nicht dazu mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen, ist ihm in diesem Fall die Eintragung verwehrt ( BayObLGZ 1985, 2901293 [= MittBayNot 1985, 192 = DNotZ 1986, 620 ]; Horber/Demharter GBO 19. Aufl. Anh. zu § 13 Anm.9 a m.w. N.).
  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 364/15

    Anwendbares ausländisches Recht

    b) Überdies wäre es grundbuchverfahrensrechtlich aber auch nicht zulässig, bei bloßen Zweifeln darüber, ob das ausländische Recht die Eintragung von Eheleuten zu Bruchteilen erlaubt, die Eintragung von der vorherigen Aufklärung zum maßgeblichen ausländischen Recht abhängig zu machen (BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; Senat vom 22.1.2013, 34 Wx 413/12 = MittBayNot 2013, 404; Demharter § 33 Rn. 28; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3421; Böhringer BWNotZ 2001, 133).

    c) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; BayObLG MittBayNot 2001, 221 mit Anm. Riering) kann die Eintragung eines Ehepaars als Bruchteilseigentümer - wie hier beantragt - nicht deshalb abgelehnt werden, weil das für sie geltende Ehegüterrecht Gesamthandseigentum vorsieht; vielmehr ist im Einzelfall konkret nachzuweisen, dass auch eine vorzeitige (Teil-) Auseinandersetzung der Ehegatten und Begründung von Miteigentum nicht möglich ist.

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00

    Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer

    Dennoch müßte das Grundbuchamt die beantragte Eintragung ablehnen, wenn feststünde, dass durch die Eintragung das Grundbuch inhaltlich unrichtig würde (BayObLGZ 1992, 85 m.w.N.).

    Die beantragte Eintragung der Ehegatten als Bruchteilseigentümer darf freilich nur dann abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch dadurch wegen des maßgeblichen Güterrechts unrichtig würde; die bloße Möglichkeit, dass dies geschieht, genügt nicht (BayObLGZ 1992, 85/87 m.w.N.).

  • OLG München, 22.01.2013 - 34 Wx 413/12

    Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines

    16 b) Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; auch BayObLG MittBayNot 2001, 221) darf die Eintragung des Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks nur abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnisse davon hat, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird.

    Die Eintragung kann aber nur abgelehnt werden, wenn für das Grundbuchamt aufgrund von Tatsachen mit Sicherheit feststeht, das Grundbuch werde unrichtig; bloße Zweifel genügen nicht (BayObLGZ 1992, 85/86 m.w.N.).

    Auszuschließen ist aber auch nicht, dass die Beteiligte zu 1 ihre Darlehensverpflichtung aus Eigenmitteln bestreitet, etwa aus Erträgen aus einem Vermögensstamm, den sie vor Eingehung der Ehe bereits besaß, oder der aus Schenkung oder Erbschaft erworben wurde (vgl. etwa BayObLGZ 1992, 85/88).

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 236/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer im Grundbuch

    Es muss auf Grund von Tatsachen mit Sicherheit feststehen, das Grundbuch werde unrichtig; bloße Zweifel hieran genügen nicht (vgl. OLG München, 30. November 2015, 34 Wx 364/15 = NJW 2016, 1186, und 22. Januar 2013, 34 Wx 413/12 = FamRZ 2013, 1488 ff.; BayObLG, 2. April 1992, 2Z BR 17/92 = NJW-RR 1992, 1235 f. unter Hinweis auf BGH, 28. April 1961, V ZB 17/60 = BGHZ 35, 135/139 f. für die Anwendbarkeit des § 1365 BGB; OLG Zweibrücken, 9. Dezember 2015, 3 W 115/15 = NJW 2016, 1185 f.).
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Besteht nach dem aufgrund der gemachten Angaben und des sonstigen Kenntnisstandes des Grundbuchamts anwendbaren Recht die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass ein Ehegatte Alleineigentum erwerben kann, hat das Grundbuchamt die Eintragung vorzunehmen (BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85).
  • LG Bamberg, 06.04.2006 - 3 T 137/05

    Bauliche Abgeschlossenheit

    Für das Eintragungsverfahren wird der Legalitätsgrundsatz vornehmlich durch die gesetzlich bestimmten Eintragungsvoraussetzungen konkretisiert (vgl. OLG Hamm NJW-RR 96, 530; BayObLG NJW-RR 90, 780; 92, 1235; OLG Karlsruhe RPfl 01, 343).

    Es ist deshalb gehalten, nicht dabei mitzuwirken, das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig zu machen (BGH NJW 89, 1093; BayObLG NJW-RR 92, 1235; 90, 780; …

  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 20 W 264/93

    Güterstand italienischer Ehegatten

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  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 96/97

    Keine Aufforderung zu veränderter Antragstellung durch Zwischenverfügung -

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß der Beteiligte zu 2 nach dem maßgebenden Recht von Bosnien-Herzegowina das Eigentum nur gemeinsam mit seiner Ehefrau erwerben kann (vgl. BayObLGZ 1992, 85/88, Art. 15 Abs. 1 , Art. 14 Abs. 1 , Art. 220 Abs. 3 Satz 2 EGBGB ).
  • BayObLG, 21.02.1997 - 1Z BR 200/96

    Beschwerdeberichtigung bei Auslandsberührung - Adoption Minderjähriger

    Dies ist im vorliegenden Fall das materielle Adoptionsrecht von Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina, und zwar auch nach der Unabhängigkeitserklärung einzelner früherer Teilrepubliken (vgl. BayObLGZ 1992, 85, 87).
  • LG Bremen, 11.10.2000 - 3 T 781/00

    Gütertrennung und Erwerb von Alleineigentum

  • LG Wuppertal, 28.02.1995 - 11 T 1/94

    Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes einer Gütertransportverkehrsgesellschaft

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