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   BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93   

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https://dejure.org/1993,6578
BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93 (https://dejure.org/1993,6578)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.1993 - 2Z BR 51/93 (https://dejure.org/1993,6578)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 2Z BR 51/93 (https://dejure.org/1993,6578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts; Anspruch der Miteigentümer auf Rückbau der baulichen Maßnahmen; Geltendmachung eines Sondernutzungsrechts am Speicherraum; Gutgläubiger Erwerb von Sondernutzungsrechten am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Die Nutzung eines Raumes zu Wohnzwecken ist erheblich intensiver als zu sonstigen Zwecken (z. B. Keller, Speicher), so dass in dieser gesteigerten Nutzung immer eine Beeinträchtigung aller anderen Wohnungseigentümer liegt (BayObLG 1990, 70, 71; ZMR 1993, 476, 478; OLG Köln, ZWE 2000, 546, 547).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07

    Gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken eines in der Teilungserklärung zur

    Denn ein nicht hinnehmbarer Nachteil sei den Beteiligten zu 1 und 2 jedenfalls dadurch entstanden, dass die Beteiligte zu 3 durch den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters im Zusammenspiel mit den übrigen von ihr vorgenommenen Ausbaumaßnahmen jedenfalls die Möglichkeit geschaffen habe, den Speicherraum wohnungsähnlich und damit intensiver als durch das ihr eingeräumte Sondernutzungsrecht erlaubt, zu nutzen [vgl. BayObLG, WuM 1993, 706 f., BayObLG, WuM 1994, 163 ff. jeweils m.w.N.].
  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 59/07

    Zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts aufgrund Bauträgervollmacht zur

    a) Zweifelhaft und nicht abschließend geklärt ist, ob und inwieweit im Grundbuch eingetragene, so genannte verdinglichte, Sondernutzungsrechte am guten Glauben des Grundbuchs teilhaben (siehe BayObLG DNotZ 1990, 381 mit Anmerkung Weitnauer; BayObLG ZMR 1993, 476/477; bejahend Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 106; ablehnend Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 35).

    Im Übrigen hat der Tatrichter auch nicht feststellen können, dass etwaige Umbaumaßnahmen nach Begründung des Wohnungseigentums zu einer Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer geführt hätten, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinausgeht (§ 22 Abs. 1 WEG; siehe auch BayObLG ZMR 1993, 476/477 f.).

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Eine solche durch den Ausbau bedingte intensivere Nutzung ist regelmäßig mit nachteiligen Auswirkungen für die anderen Wohnungseigentümer verbunden und stellt deshalb - wie auch das Landgericht ausgeführt hat - eine Beeinträchtigung im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar (vgl. BayObLG ZMR 1993, 476, 477; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816).
  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 92/96

    Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil (BGH NJW 1992, 978 f.; BayObLG ZMR 1993, 476 f.).

    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (ZMR 1993, 476 ff.; NJW-RR 1994, 1169) kann eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch den wohnungsmäßigen Ausbau eines Speicherraumes, der nach der Teilungserklärung nur als Abstellraum, Hobbyraum oder Werkstatt genutzt werden darf, darin liegen, daß er infolge dieses Umbaus intensiver als erlaubt genutzt werden kann.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Vorliegend folgt, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, diese konkrete Möglichkeit bereits grundsätzlich daraus, dass die Räumlichkeiten im Dachgeschoss in ihrer Gesamtheit durch Schaffung zusätzlichen Wohnraums intensiver genutzt werden können, sie mithin insgesamt Wohnzwecken dienen und bereits dadurch - etwa auch durch eine mögliche höhere Belegung der Räumlichkeiten - eine intensivere Nutzung ermöglichen (vgl. hierzu etwa auch Senat, Beschluss vom 13.06.2002, 20 W 453/99; BayObLG WuM 1993, 706; OLG Düsseldorf NZM 2000, 866, 867, jeweils auch zur Nutzung von Hobbyräumen zu Wohnzwecken, die die weitere Beschwerde als weniger beeinträchtigend ansieht).
  • OLG Hamburg, 30.04.1998 - 2 Wx 101/96

    Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ansprüche auf

    Die intensivere Benutzbarkeit sondergenutzten Gemeinschaftseigentum stellt einen nicht zu duldenden Nachteil dar (Palandt-Bassenge, § 22 WEG Rn 9; BayObLG ZMR 1993, 476).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

    Dies folgt bereits aus der Möglichkeit, die Räume intensiver zu nutzen, wenn sie Wohnzwecken dienen (BayObLG WuM 1993, 706 f.).
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

    Auch wenn häufig die Nachteile im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG im Wege typisierender Betrachtung festgestellt werden (z.B. BayObLG WuM 1993, 706/707; NJW-RR 1994, 82/83), so dürfen dabei doch nicht die Besonderheiten des konkreten Falls außer acht gelassen werden.
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