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   LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17   

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https://dejure.org/2018,25449
LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17 (https://dejure.org/2018,25449)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2018 - 2a O 109/17 (https://dejure.org/2018,25449)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 2a O 109/17 (https://dejure.org/2018,25449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ertstattung der Testkauf-Kosten aus § 14 Abs. 6 MarkenG bei Markenrechtsverletzung - Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnung im Markenrecht und Wettbewerbsrecht (UWG): Sind Testkauf-Kosten zu erstatten?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Berechtigt ist sie, wenn die Abmahnung erforderlich war, um dem Verletzer einen Weg zu weisen, den Verletzten ohne Gerichtsverfahren klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502, 503 - pcb ; BGH GRUR 2010, 354, 355 - Kräutertee ).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Ihren Streitwertangaben kommt mithin eine indizielle Bedeutung zu, die anhand der objektiven Gegebenheiten zu überprüfen und mit den üblichen Wertfestsetzungen in ähnlichen Fällen zu vergleichen sind (BGH GRUR 1977, 748, 749).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 S2.145; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Berechtigt ist sie, wenn die Abmahnung erforderlich war, um dem Verletzer einen Weg zu weisen, den Verletzten ohne Gerichtsverfahren klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502, 503 - pcb ; BGH GRUR 2010, 354, 355 - Kräutertee ).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Der Europäische Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (vgl. GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und EuGH GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt, mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 MarkenG S2.103 m. N. zur Rspr. Ludwig WRP 2012, 816).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Der Europäische Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (vgl. GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und EuGH GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt, mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 MarkenG S2.103 m. N. zur Rspr. Ludwig WRP 2012, 816).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Diese können darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2008, 917, S2.19 - EROS , m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15

    Kraftfahrtversicherung: Anspruch wegen Vandalismus (und Unfall) bejaht.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
    Der Testkauf hat jedoch weitere Verletzungen (in der Bestellbestätigung und in der Versandbestätigung sowie bezüglich der Mütze selbst, die ausweislich der Anlage K 3 auf einem Hangtag mit "Isha Beanie" gekennzeichnet war) ergeben, so dass er - unabhängig davon, ob diese bereits im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wurden - jedenfalls nicht im Sinne der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 44/15, Urteil vom 19.01.2016) vergeblich war.
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