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   LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10   

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https://dejure.org/2010,31934
LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10 (https://dejure.org/2010,31934)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.2010 - 2a O 162/10 (https://dejure.org/2010,31934)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 2a O 162/10 (https://dejure.org/2010,31934)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Höhe der Vertragsstrafe bei "neuem Hamburger Brauch” richtet sich nach Art und Größe des abgemahnten Unternehmens sowie Schwere des erneuten Verstoßes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Maßgeblich ist auch bei Bildzeichen der Gesamteindruck (vgl. u.a. BGH, GRUR 2001, 158).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Allein der Umstand, dass es sich um eine markenrechtliche Angelegenheit handelt und auf die Hinzuziehung eines Patentanwalts verzichtet wurde, reicht zur Begründung einer schwierigen Tätigkeit nach Ansicht der Kammer nicht aus (vgl. auch OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173 zu urheberrechtlichen Streitigkeiten).
  • BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Insoweit unterscheidet sich der streitgegenständliche Fall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BPatG vom 19.4.2004, Az. 30 W (pat) 222/03 - Gingkoblatt zugrunde lag.
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Die Höhe einer Vertragsstrafe hängt grundsätzlich von der Art und Größe des Unternehmens des Schuldners bzw. dessen Umsatz und Gewinn ab, von der Schwere und dem Ausmaß der Zuwiderhandlung, von der Gefährlichkeit für den Gläubiger und von dem Verschulden des Verletzers sowie dessen nachträglichem Verhalten (vgl. u.a. BGH, GRUR 1983, 127).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Ausweislich der allgemeinen Lebenserfahrung nimmt der Durchschnittsverbraucher Zeichen regelmäßig als Ganzes wahr und neigt  zu einer Analyse möglicher Bestandteile und Einzelheiten (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA-PUREN; EuGH WRP 1999, 806 - Lloyd).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04

    Folgen des Formmangels der Änderung eines Mietvertrages - Zur Entstehung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Ein Gläubiger kann aus einer Mahnung keine Rechte herleiten, wenn er eine weit  übersetzte Forderung geltend gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1538).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Dabei kommt es im wesentlichen auf drei Faktoren an, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit sowie die Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, wobei diese Faktoren dergestalt in Wechselwirkung zueinander stehen, dass ein hochgradiges Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringeren Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 430; BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10
    Ausweislich der allgemeinen Lebenserfahrung nimmt der Durchschnittsverbraucher Zeichen regelmäßig als Ganzes wahr und neigt  zu einer Analyse möglicher Bestandteile und Einzelheiten (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA-PUREN; EuGH WRP 1999, 806 - Lloyd).
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