Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 2a O 196/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Markeninhaber muss die rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke nachweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung der Bezeichnung "Püppi" für ein Karnevalskostüm bzgl. Verletzung der Wortmarke und Bildmarke von "Pippi Langstrumpf"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Püppi" verletzt "Pippi Langstrumpf"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Markeninhaber kann rechtserhaltende Benutzung der Gemeinschaftsmarke darzulegen haben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Markeninhaber kann rechtserhaltende Benutzung der Gemeinschaftsmarke darzulegen haben
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 2a O 196/13
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 2a O 196/13
Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion - die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, 427f. - Ansul).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
Verletzung der Gemeinschaftswortmarke "Pippi" durch Bewerbung eines an die äußere …
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2014, Az. 2a O 196/13, abzuändern und.