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   LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19   

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LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19 (https://dejure.org/2019,20970)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2a O 22/19 (https://dejure.org/2019,20970)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2a O 22/19 (https://dejure.org/2019,20970)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Neben der Verfügungsbeklagten zu 1) haftet auch der Verfügungsbeklagte zu 2) für die streitgegenständliche Verletzung des Unternehmenskennzeichens (vgl. BGH MMR 2017, 394, Rz. 110 - World of Warcraft II ; vgl. BGHZ 201, 344 = GRUR 2014, 883, Rz. 17 - Geschäftsführerhaftung ; vgl. BGH GRUR 2016, 487 - Wagenfeld-Leuchte II ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Abzustellen ist insoweit auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 1 Rn. 35; BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Eine titelmäßige Verwendung liegt vor, wenn eine Bezeichnung zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken seinem Inhalt nach benutzt wird (Ströbele/Hacker, MarkenG, 12. Auflage, § 15 Rn. 26; BGH GRUR 2000, 70, 71 - SZENE ).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 76/11

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Neben der Verfügungsbeklagten zu 1) haftet auch der Verfügungsbeklagte zu 2) für die streitgegenständliche Verletzung des Unternehmenskennzeichens (vgl. BGH MMR 2017, 394, Rz. 110 - World of Warcraft II ; vgl. BGHZ 201, 344 = GRUR 2014, 883, Rz. 17 - Geschäftsführerhaftung ; vgl. BGH GRUR 2016, 487 - Wagenfeld-Leuchte II ; jeweils m.w.N.).
  • LG Koblenz, 30.06.2014 - 2 HKO 32/14

    "Rock am Ring" - Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob in der Gesamtschau erkennbar ist, dass bereits die ersten Events einem geistig erfassbaren künstlerischen und organisatorischen Konzept folgen, das es zulässt, die Festivalserie - über eine bloße Dienstleistung hinaus - als geistiges Produkt zu qualifizieren (bejaht für die Festivalreihe "Rock am Ring": LG Koblenz, 2 HK O 32/14, juris Rn. 44).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Ein Wiederaufleben mit der ursprünglichen Priorität kommt nur bei besonders bekannten Kennzeichen in Betracht (BGH GRUR 2002, 967, 969 f. - Hotel Adlon ).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 23/19
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2a O 23/19 geführt.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2004 - 20 U 62/03

    Schutz der Bezeichnung "ATLAS" für die Dienstleistungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Insoweit kommt es darauf an, ob der Verkehr davon ausgehen konnte, dass die Unterbrechung nur vorübergehend sein werde (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 5 Rn. 70; BGH GRUR 2005, 802, 803 - Seicom ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2005, 281, 282 f. - ATLAS : bloß vorübergehende Unterbrechung verneint).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    WM-Marken

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Die nach außen gerichtete geschäftliche Tätigkeit muss auf eine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung schließen lassen (BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 16 - affilias.de ).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Auch der Bezeichnung einer Veranstaltungsreihe oder eines Festivals kann Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG zukommen (BGH I ZR 183/07, Rn. 33, juris - WM-Marken ).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Klosterbrauerei

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99
  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 23/19

    afilias. de

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2a O 22/19 geführt.

    Dies wird glaubhaft gemacht durch die im Termin zur mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren 2a O 22/19 vorgelegte eidesstattliche Versicherung des Herrn M, einem ehemaligen Gesellschafter der Verfügungsklägerin.

  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Kammer unter dem Aktenzeichen 2a O 22/19 nebst weitergehender Ansprüche, die die Klägerin gegenüber den Beklagten aufgrund der Auseinandersetzung wegen der "Kiesgrube"-Events geltend macht.

    Die Klägerin beantragte am 15.02.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagten, deren Anträge weitestgehend den hiesigen ursprünglichen Klageanträgen zu Ziff. I. 1 und 2. sowie II. entsprachen und die die Kammer mit Urteil vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, weitestgehend erließ (Anlage HKLW 3).

    Nach Erlass der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, gab der Prozessbevollmächtigte der Beklagten zu 3) unter dem 05.04.2019 und unter Bezugnahme auf das Verfahren LG Düsseldorf 2a O 22/19 die aus der Anlage HKLW 24 ersichtliche Erklärung unter anderem mit folgendem Inhalt ab:.

    Mit Schreiben vom 17.04.2019 gab die Klägerin den Beklagten die Gelegenheit zur Abgabe einer Abschlusserklärung hinsichtlich der einstweiligen Verfügung vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, bis zum 25.04.2019 (Anlage HKLW 34).

    Die einstweilige Verfügung der Kammer, Az. 2a O 22/19, wurde vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 29.07.2019, I-20 U 34/19, im Wesentlichen (bis auf den Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit sowie den Streitwert) bestätigt (vgl. Anlage HKLW 37).

    Denn die als rechtsverbindlich anerkannte einstweilige Verfügung der Kammer vom 04.04.2019, Az. 2a O 22/19, entsprach den Klageanträgen zu Ziff. I. 1, I. 2. und II.

    Zwar haben sie trotz Aufforderung der Klägerin unter dem 17.04.2019 (Anlage HKLW 34) keine Abschlusserklärung hinsichtlich der einstweiligen Verfügung der Kammer unter dem Az. 2a O 22/19 abgegeben, was regelmäßig den Anlass zur Erhebung der Hauptsacheklage begründet (vgl. hierzu Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 634, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    Die Antragsgegner beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.04.2019 (Az. 2a O 22/19) insoweit abzuändern, als dass der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch in den übrigen Punkten zurückgewiesen wird.

    Die Antragstellerin beantragt, die Berufung der Antragsgegner gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, zurückzuweisen.

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