Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Werbung mit "Wir montieren Markenprodukte von …” darf ohne Einwilligung des Markeninhabers nicht mit Abbildung eines Logos betrieben werden
- stroemer.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ungenehmigte Verwendung eines Logos markenrechtswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verwendung fremder Markenzeichen in Werbung für die Montage von Markenprodukten ist eine Markenverletzung
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Die Werbung Wir montieren Markenprodukte von darf auch dann nicht mit dem Markenlogo versehen werden, wenn die Aussage zutrifft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224/11
Dieser Freistellungsanspruch hat sich aufgrund der in dem Schreiben vom 22.3.2011 zum Ausdruck gebrachten ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Beklagten, die Abmahnkosten zu erstatten, gem. § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch verwandelt (vgl. BGH, NJW 2004, 1868). - BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
Schubladenverfügung
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224/11
Es lag im Interesse der Beklagten, dass die Klägerin ihr durch die vorprozessuale Abmahnung die Gelegenheit gegeben hat, die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (…Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 683, Rn. 6; BGH, NJW-RR 2010, 1130).