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   LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11   

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https://dejure.org/2012,198
LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11 (https://dejure.org/2012,198)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2a O 317/11 (https://dejure.org/2012,198)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2a O 317/11 (https://dejure.org/2012,198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Es kann nur einen "Wendler" geben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung einer künstlerischen Bezeichnung durch einen Sänger bzw. Künstler; Markenrechtlicher Schutz eines Künstlernamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ältere Namensrechte bringen eingetragene Marke zu Fall / "Der [Michael] Wendler ./. Frank Wendler”

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Es gibt nur einen WENDLER

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schlagerstar darf sich "Der Wendler" nennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwei Sänger mit gleichem Namen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Streit um Musikernamen - Schlagerstar Michael Wendler ist und bleibt "Der Wendler"

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 14, 15 MarkenG
    Michael Wendler bleibt "Der Wendler" - Sänger Frank Wendler muss seine Wortmarke "Der Wendler" löschen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schlagerstar darf sich "Der Wendler" nennen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wendler bleibt Wendler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wendler bleibt Wendler

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Nur ein Wendler darf sich als "DER Wendler” bezeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Der Fall Wendler gegen Wendler

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Wer ist der echte Wendler?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Wer zuerst singt - der mahlt zuerst: Rechte des Schlagerstars Wendler

  • welt.de (Pressebericht, 14.03.2012)

    "Der Wendler" setzt sich gegen den Gas-Mann durch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wendler vs. Wendler - Schlagersänger streiten um Namensrecht und Wortmarke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendler gegen Wendler: Sänger Michael Wendler darf sich der "Der Wendler" nennen - Sänger Frank Wendler unterliegt im Namensstreit gegen Sänger Michael Wendler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 112/89

    Johanniter; Namensschutz für ein alkoholisches Getränk bei langjähriger Duldung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Voraussetzung dafür, dass ein solcher Eindruck einer Zustimmung des wahren Namensträgers entstehen kann, ist allerdings, dass der Verkehr die Namensverwendung überhaupt als einen Hinweis auf die Person dessen ansieht, für den der Name geschützt ist (BGH GRUR 1991, 157, 158 - Johanniter; NJW 1983, 1184, 1185 - Uwe).

    Voraussetzung dafür, dass ein solcher Eindruck entstehen kann, ist, dass der Verkehr die Namensverwendung (hier: der A) als einen Hinweis auf die Person dessen ansieht, für den der Name geschützt ist (BGH GRUR 1991, 157, 158; NJW 1983, 1184, 1185 - Uwe), hier: M.B.

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Voraussetzung dafür, dass ein solcher Eindruck einer Zustimmung des wahren Namensträgers entstehen kann, ist allerdings, dass der Verkehr die Namensverwendung überhaupt als einen Hinweis auf die Person dessen ansieht, für den der Name geschützt ist (BGH GRUR 1991, 157, 158 - Johanniter; NJW 1983, 1184, 1185 - Uwe).

    Voraussetzung dafür, dass ein solcher Eindruck entstehen kann, ist, dass der Verkehr die Namensverwendung (hier: der A) als einen Hinweis auf die Person dessen ansieht, für den der Name geschützt ist (BGH GRUR 1991, 157, 158; NJW 1983, 1184, 1185 - Uwe), hier: M.B.

  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Der Name der Person ist dann ein reines Werbemittel und dient nicht etwa als ein Unternehmenshinweis (vgl. BPatG, GRUR 2008, 512, 513 f - Ringelnatz).

    Bei Dienstleistungen, für die Urheberrechtsschutz eingreifen kann, stellt ein Personenname regelmäßig lediglich die Bezeichnung des Urhebers dar und wird daher vom Verkehr als eine reine Beschreibung der Dienstleistung verstanden (vgl. BPatG GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 20 U 48/09

    Internetseite mit rein beschreibender Domain ist nicht geeignet, um Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Wird der Name des Künstlers auf einem Tonträger oder aber - wie hier vergleichbar - bei einer Musikdarbietung genannt, so versteht der Verkehr diese Namensnennung regelmäßig als einen beschreibenden Hinweis auf den Inhalt des Werks, nämlich die Nennung des Interpreten und verbindet damit keine betrieblichen Herkunftsvorstellungen, etwa dahingehend, welches Unternehmen dieses Werk/Bühnenwerk auf den Markt gebracht hat (so auch OLG Düsseldorf, 20 U 48/09, Seite 14 - Zappa; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Auch Künstlernamen sind nach § 12 BGB geschützt, und zwar dann, wenn der Namensträger mit dem Künstlernamen Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 6 U 146/05

    "Ecolab" - Zum Verhältnis kennzeichenrechtlicher und namensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Allerdings ist zu beachten, dass der zeichenrechtliche Schutz der §§ 14, 15 MarkenG in seinem Anwendungsbereich dem Namensrecht vorgeht (OLG Köln, NJW-RR 2006, 1699, 1701 - Ecolab m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
    Wird der Name des Künstlers auf einem Tonträger oder aber - wie hier vergleichbar - bei einer Musikdarbietung genannt, so versteht der Verkehr diese Namensnennung regelmäßig als einen beschreibenden Hinweis auf den Inhalt des Werks, nämlich die Nennung des Interpreten und verbindet damit keine betrieblichen Herkunftsvorstellungen, etwa dahingehend, welches Unternehmen dieses Werk/Bühnenwerk auf den Markt gebracht hat (so auch OLG Düsseldorf, 20 U 48/09, Seite 14 - Zappa; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene-Dietrich-Bildnis).
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