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   LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09   

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https://dejure.org/2010,52864
LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09 (https://dejure.org/2010,52864)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2a O 35/09 (https://dejure.org/2010,52864)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2a O 35/09 (https://dejure.org/2010,52864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf von Markenschuhen in Deutschland ohne Zustimmung zur Einbringung der Schuhe in den Europäischen Wirtschaftsraum als Markenverletzung; "Official Dealer"-System als faktisch marktabschottende Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von Markenschuhen in Deutschland ohne Zustimmung zur Einbringung der Schuhe in den Europäischen Wirtschaftsraum als Markenverletzung; "Official Dealer"-System als faktisch marktabschottende Maßnahme

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09
    Für das Vorliegen eines solchen ausschließlichen oder selektiven Vertriebssystems ist die Beklagte darlegungs- und beweisverpflichtet (BGH, GRUR 2000, 879 (881) - Stüssy; BGH, GRUR 2004, 156 (158) - Stüssy II, Ströbele/Hacker-Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 24, Rn. 38f.).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09
    Für das Vorliegen eines solchen ausschließlichen oder selektiven Vertriebssystems ist die Beklagte darlegungs- und beweisverpflichtet (BGH, GRUR 2000, 879 (881) - Stüssy; BGH, GRUR 2004, 156 (158) - Stüssy II, Ströbele/Hacker-Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 24, Rn. 38f.).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 17/13

    Darlegungs- und Beweislast im Streit um das Inverkehrbringen von gefälschten

    Die Auskunft zu Art und Umfang der Werbung schuldet die Beklagte gemäß § 242 BGB auch bei Markenrechtsverletzungen zur Ermittlung der Höhe eines Marktverwirrungsschadens (vergleiche BGH, GRUR 2007, 877 TZ 36 - Windsor Estate; GRUR 1987, 364 juris Rn. 16 - Vier-Streifen-Schuh; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, 2a O 35/09, Tenor I 3e bei juris und hierzu OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 25 sowie BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 zur beabsichtigten Zurückweisung der Revision).

    Die Auskunft zu den - nach einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten - Gestehungskosten ist ebenfalls nach § 242 BGB zur Ermittlung des Verletzergewinns geschuldet (vergleiche BGH, GRUR 2007, 877 TZ 61  - Windsor Estate; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, 2a O 35/09, Tenor I 3f bei juris und hierzu OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 25 sowie BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 zur beabsichtigten Zurückweisung der Revision).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch

    Die Beklagte beantragt, das Urteils des LG Düsseldorf vom 29.09.2010, Az. 2a O 35/09, dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird.
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