Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 17.12.2008 - 2a O 358/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
ED HARDY
§§ 19, 125b MarkenG; Art. 9, 13, 22 GMV
Kein Auskunftsanspruch gegen gewerblichen Weiterverkäufer - damm-legal.de
§§ 19 Abs. 1, 2, 125 b Nr. 2 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 a, 13, 22 Abs. 3 GMV
Zur Ablehnung einer Ed Hardy-Klage wegen fehlender Beweise - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Gegenständen; Verhältnismäßigkeit eines Auskunftsverlangens; Markenverletzung durch Veräußerung gefälschter T-Shirts an einen Vertreiber; Nachweispflichten ...
- kanzlei.biz
Auskunft über Vertriebswege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Ed Hardy" muss für Auskunftsanspruch konkrete Verletzungshandlung nennen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Ed-Hardy" beweispflichtig für Rechtsverletzung bei markenrechtlichem Auskunftsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Ed-Hardy" beweispflichtig für Rechtsverletzung bei markenrechtlichem Auskunftsanspruch
- justlaw.de (Kurzinformation)
Abmahnungen durch K&K Logistics wegen Markenrechtsverletzung der Marke Don Ed Hardy
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 6 U 241/08
Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der markenrechtlichen Erschöpfung
Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für diese Frage bleibt der Senat auch im Hinblick auf die vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.12.2008 (2a O 358/07) und des Landgerichts Bielefeld vom 6.1.2009 (15 O 74/08) bei seiner im Beschluss vom 29.12.2008 dargelegten Auffassung.