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   LG Düsseldorf, 17.12.2008 - 2a O 358/07   

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https://dejure.org/2008,10124
LG Düsseldorf, 17.12.2008 - 2a O 358/07 (https://dejure.org/2008,10124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2a O 358/07 (https://dejure.org/2008,10124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2a O 358/07 (https://dejure.org/2008,10124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    ED HARDY

    §§ 19, 125b MarkenG; Art. 9, 13, 22 GMV
    Kein Auskunftsanspruch gegen gewerblichen Weiterverkäufer

  • damm-legal.de

    §§ 19 Abs. 1, 2, 125 b Nr. 2 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 a, 13, 22 Abs. 3 GMV
    Zur Ablehnung einer Ed Hardy-Klage wegen fehlender Beweise

  • openjur.de

    §§ 125b, 19 MarkenG; Artt. 22, 13, 9 GMV

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Gegenständen; Verhältnismäßigkeit eines Auskunftsverlangens; Markenverletzung durch Veräußerung gefälschter T-Shirts an einen Vertreiber; Nachweispflichten ...

  • kanzlei.biz

    Auskunft über Vertriebswege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Ed Hardy" muss für Auskunftsanspruch konkrete Verletzungshandlung nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Ed-Hardy" beweispflichtig für Rechtsverletzung bei markenrechtlichem Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Ed-Hardy" beweispflichtig für Rechtsverletzung bei markenrechtlichem Auskunftsanspruch

  • justlaw.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen durch K&K Logistics wegen Markenrechtsverletzung der Marke Don Ed Hardy

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 6 U 241/08

    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der markenrechtlichen Erschöpfung

    Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für diese Frage bleibt der Senat auch im Hinblick auf die vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.12.2008 (2a O 358/07) und des Landgerichts Bielefeld vom 6.1.2009 (15 O 74/08) bei seiner im Beschluss vom 29.12.2008 dargelegten Auffassung.
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