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   LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13   

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LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13 (https://dejure.org/2015,17402)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.2015 - 2a O 367/13 (https://dejure.org/2015,17402)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 2a O 367/13 (https://dejure.org/2015,17402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei hinreichendem Verdacht des Verkaufs gefälschter Ware muss Lizenznehmer Handelsunterlagen offenlegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei hinreichendem Verdacht des Verkaufs gefälschter Ware muss Lizenznehmer Handelsunterlagen offenlegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe Originalware sind und mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Mit einem solchen System kann der Markeninhaber verhindern, dass die in Rede stehende Ware im Binnenmarkt grenzüberschreitend vertrieben wird und hierdurch die Beibehaltung etwaiger Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten begünstigen (vgl. BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II).

    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im europäischen Wirtschaftsraum beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe Originalware sind und mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Allerdings wird den Markeninhaber, der eine Produktfälschung behauptet, regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast treffen, weil er ohne Weiteres Aufklärung darüber leisten kann, auf Grund welcher Anhaltspunkte vom Vorliegen von Produktfälschungen auszugehen ist (BGH; GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Denn Hintergrund der modifizierten Beweislastregel ist die Gefahr, dass der Markeninhaber die nationalen Märkte durch die Kenntnis der Lieferkette abschotten kann (vgl. BGH; GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Dagegen begründet ein Vertriebssystem dann nicht die Gefahr der Marktabschottung durch vertragliche Absprachen, wenn es den angeschlossenen Vertriebspartnern gestattet ist, Lieferungen auf Anfragen vorzunehmen, die von außerhalb des Vertriebssystems stehenden Händlern an sie herangetragen werden (BGH, GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Verwirkung ist ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens, bei dem der Verstoß gegen Treu und Glauben in der Illoyalität der verspäteten Rechtsausübung liegt (BGH, GRUR 2012, 928, 930 - Honda-Grauimport).

    Neben einem sogenannten Zeitmoment bedarf es mithin stets des Vorliegens eines sogenannten Umstandsmoments (BGH, GRUR 2012, 928, 930 - Honda-Grauimport; BGH NJW-RR 2006, 235; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).

    Die längere Untätigkeit des Markeninhabers kann kein berechtigtes Vertrauen begründen, der Markeninhaber dulde auch künftig das Verhalten des Verletzers (vgl. BGH, GRUR 2012, 928, 930 - Honda-Grauimport).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im europäischen Wirtschaftsraum beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10) ausgeführt hat, vermag selbst eine vom Markeninhaber nicht verlangte, aber geduldete Praxis der Vertriebsberechtigten, die Waren ausschließlich an ausgewählte Händler abzugeben, eine Modifizierung der Beweislast nicht zu rechtfertigen.

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    So kann etwa dem Vertriebspartner, der vertraglich gestattete Lieferungen an Außenseiter vornimmt, in Aussicht gestellt werden, nach Ablauf der Vertragszeit keine Vertragsverlängerung zu erhalten, der Warenbezug kann erschwert und es kann auf andere Weise Druck auf ihn ausgeübt werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2014, 2 U 89/12, zitiert nach beck-online).

    Unergiebig ist der Hinweis auf Ermittlungen des Bundeskartellamtes und der schweizerischen Wettbewerbsbehörde, in der es um die mögliche Preisbindung durch die Lizenznehmerin der Klägerin gegangen sei (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, 2 U 89/12, zitiert nach beck-online).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Soweit die Beklagte der Auffassung ist, in dem Lizenzvertrag sei ein Verbot passiver Verkäufe verankert, was zu einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung führe, die nach Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWG kartellrechtswidrig sei (vgl. EuGH, Urteil vom 13.03.2013, C-32/11, zitiert nach juris; EuGH, GRUR 2012, 844 - Pierre Farbre), kann dies nicht überzeugen.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Beweisführung durch den in Anspruch genommenen Dritten es dem Markeninhaber ermöglichen würde, die nationalen Märkte abzuschotten und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 512, Rz. 33- 38; GRUR 2011, 820, Rz. 28 - Kuchenbesteck).
  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Der übereinstimmende Parteiwille geht jedoch dem Wortlaut vor (BGH, Urteil vom 15.10.2014, XII ZR 111/12 Rz. 48).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Beweisführung durch den in Anspruch genommenen Dritten es dem Markeninhaber ermöglichen würde, die nationalen Märkte abzuschotten und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 512, Rz. 33- 38; GRUR 2011, 820, Rz. 28 - Kuchenbesteck).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13
    Bereits dem Wortlaut nach stehen die Regelungen des Lizenzvertrages Passivverkäufen, also gebietsüberschreitende Verkäufe auf eine Anfrage des Interessenten hin, denen keine aktive Auftragswerbung des Generalimporteurs/Lizenznehmers zugrunde liegt, nicht entgegen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 689, 690).
  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 12 U 288/97

    Äußeres Bild bei Entwendung der Inneneinrichtung eines Wohnwagens

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 320/09

    Einzugsermächtigungslastschriftverfahren: Konkludente Genehmigung der

  • EuGH, 14.03.2013 - C-32/11

    Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

  • VerfGH Bayern, 19.12.2005 - 26-VI-05
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

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