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   LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10   

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LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10 (https://dejure.org/2012,87276)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2012 - 2a O 402/10 (https://dejure.org/2012,87276)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 2a O 402/10 (https://dejure.org/2012,87276)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Markenrechtlich spielt es keine Rolle, warum die Zustimmung fehlt; ob es sich um eine Fälschung oder um einen Import aus einem Drittstaat handelt, ist gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10).

    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im EWR beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10) ausgeführt hat, vermag selbst eine vom Markeninhaber nicht verlangte, aber geduldete Praxis der Vertriebsberechtigten, die Waren ausschließlich an ausgewählte Händler abzugeben, eine Modifizierung der Beweislast nicht zu rechtfertigen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10, Rn. 28) sowie auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 18.09.2011 - Az.: 3 U 154/19, S. 28) verwiesen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Sie besteht jedoch nur im Rahmen des Zumutbaren, weshalb Betriebsgeheimnisse grundsätzlich nicht offenzulegen sind (BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Dagegen begründet ein Vertriebssystem dann nicht die Gefahr der Marktabschottung durch vertragliche Absprachen, wenn es den angeschlossenen Vertriebspartnern gestattet ist, Lieferungen auf Anfragen vorzunehmen, die von außerhalb des Vertriebssystems stehenden Händlern an sie herangetragen werden (BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe).

    Es ist jedoch anerkannt, dass mit der späteren Einführung weiterer Verletzungshandlungen in einen Unterlassungsprozess ohne Änderung des Klageantrags eine Änderung des Streitgegenstands, d.h. eine Klageänderung (§ 263 ZPO), verbunden ist, auch wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (vgl. BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe mit weiteren Nachweisen).

    Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Klagebegehren in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (vgl. BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).

    Mit einem solchen System kann der Markeninhaber nämlich verhindern, dass die in Rede stehende Ware im Binnenmarkt grenzüberschreitend vertrieben wird und hierdurch die Beibehaltung etwaiger Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten begünstigen (vgl. BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II).

  • OLG Hamburg, 22.04.2020 - 3 U 154/19

    Preisangabe: richtlinienkonforme Auslegung der Angabe des Grundpreises in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10, Rn. 28) sowie auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 18.09.2011 - Az.: 3 U 154/19, S. 28) verwiesen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Es genügt also gerade nicht, sich vom Lieferanten die Echtheit bzw. die freie Verkehrsfähigkeit im EWR bestätigen zu lassen (vgl. BGH, GRUR 1997, 899-Vernichtungsanspruch; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, 3 U154/10).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Die Auffassung des OLG Stuttgart, das die Official Dealer-Kampagne in seinem Urteil vom 04.03.2010 (GRUR-RR 2010, 198 - Converse) als zur faktischen Marktabschottung geeignet und daher eine Modifizierung der Beweislast als gerechtfertigt angesehen hat, ist durch die Entscheidung des BGH vom 15.03.2012 (I-ZR 51/10 - Converse I) nicht bestätigt worden.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Sachdienlichkeit ist gegeben, wenn mit der geänderten Klage die noch bestehenden Streitpunkte mit erledigt werden können und dadurch ein neuer Prozess vermieden wird (vgl. Zöller, ZPO 28. Auflage, § 263 Rz. 13 mVa BGH NJW 1985, 1841, 1842).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; BGH GRUR 2012, 626, 628 - Converse I).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 17/13

    Darlegungs- und Beweislast im Streit um das Inverkehrbringen von gefälschten

    Im Hinblick auf das Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.10.2012 (2a O 402/10) fehlt es vorliegend auch nicht am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin.
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