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   LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17   

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LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17 (https://dejure.org/2018,22266)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2018 - 2a O 64/17 (https://dejure.org/2018,22266)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2018 - 2a O 64/17 (https://dejure.org/2018,22266)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17
    Die vorliegende Konstellation sei zudem nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der der "Winnetous Rückkehr" - Entscheidung des BGH (GRUR 2003, 440 ff.) zugrunde gelegen habe.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen Werktiteln ist - entsprechend den anderen Kennzeichenrechten - die Wechselwirkung zwischen der Werknähe, der Kennzeichnungskraft der Klagetitel und der Titelähnlichkeit, die nach dem jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Titel zu bemessen ist (BGH GRUR 2002, 1083 (1084) - 1, 2, 3 im Sauseschritt; BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Soweit die angegriffenen Titel Filme bezeichnen, weisen die sich gegenüberstehenden Werkkategorien eine besonders enge Beziehung auf, da Filme häufig auf Romanvorlagen beruhen (so auch BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Der Begriff "Winnetou" ist inhaltsbeschreibend und wird von einem großen Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit einem edlen Indianerhäuptling verbunden (vgl. BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Da sowohl ihr Bestandteil "Winnetou" als auch die konkreten Titel "Winnetou I", "Winnetou II" und "Winnetou III" darüber hinaus jedoch geeignet sind, wenigstens für einen Teil der angesprochenen Verkehrskreise einen Hinweis auf die Romane von Karl May darzustellen, ist nicht vom Fehlen jeglicher Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Schon deshalb neigt er nicht zur Verkürzung der Titel auf einzelne Bestandteile (vgl. BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Der Verkehr, dem der Titel eine nähere Identifikation des Werkes ermöglichen soll, sieht sich deshalb veranlasst, den zusätzlichen Bezeichnungen der einzelnen Werke besondere Beachtung zu schenken (vgl. BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "Winnetous Rückkehr" (GRUR 2003, 440) und "Winnetou" (GRUR 2003, 342), die der Klägerin als jeweiliger Verfahrensbeteiligter schon im Zeitpunkt der Abmahnung bekannt waren, folgt nichts Gegenteiliges.

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17
    Denn aufgrund seines beschreibenden Charakters für Bücher bzw. Hörbücher fehlt der Bezeichnung "Winnetou" die (markenrechtliche) für einen Herkunftshinweis erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2003, 342 (342 f.) - Winnetou).

    Auch eine (markenrechtliche) Unterscheidungskraft des Namens "Winnetou" kraft Verkehrsdurchsetzung hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Winnetou" (BGH GRUR 2003, 342) abgelehnt.

    Bei - nach Auffassung der Kammer auch hier vorliegenden - Einzelwerken bestehe für die Heranziehung des genannten Erfahrungssatzes hingegen kein Raum (s. BGH GRUR 2003, 342 (343)).

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "Winnetous Rückkehr" (GRUR 2003, 440) und "Winnetou" (GRUR 2003, 342), die der Klägerin als jeweiliger Verfahrensbeteiligter schon im Zeitpunkt der Abmahnung bekannt waren, folgt nichts Gegenteiliges.

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17
    Insoweit sei lediglich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2017 (GRUR 2018, 301 - Pippi-Langstrumpf-Marke) verwiesen, in der der Bundesgerichtshof die Winnetou-Entscheidung ausdrücklich zum Beleg seiner Rechtsauffassung aufführt (BGH GRUR 2018, 301, Tz. 12 - Pippi-Langstrumpf-Marke).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 108/00

    "1, 2, 3 im Sauseschritt"; Verwechselungsgefahr zweier klanglich ähnlicher

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 64/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen Werktiteln ist - entsprechend den anderen Kennzeichenrechten - die Wechselwirkung zwischen der Werknähe, der Kennzeichnungskraft der Klagetitel und der Titelähnlichkeit, die nach dem jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Titel zu bemessen ist (BGH GRUR 2002, 1083 (1084) - 1, 2, 3 im Sauseschritt; BGH GRUR 2003, 440 (441) - Winnetous Rückkehr).
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