Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 29.06.2011 - 2a O 78/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Felgenretter UG" sowie der Domain "www.felgenretter.info" für die Bewerbung von Pulverbeschichtungen im geschäftlichen Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 15.12.2010 - 2a O 307/10
Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Felgenretter UG" sowie der Domain …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.06.2011 - 2a O 78/11
Daraufhin hat der Kläger bei der Kammer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, die mit Beschluss vom 27.09.2010 (2a O 307/10) antragsgemäß ergangen ist.
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2018 - 3 O 175/18
Zum auf Markenrecht gestützten Anspruch auf Unterlassung der Registrierung und …
Ein solcher notwendiger Bezug kann grundsätzlich vorliegen, wenn feststeht, dass die Domain für ein in einer ähnlichen Branche tätiges Unternehmen registriert wurde (LG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2011 - 2a O 78/11, BeckRS 2016, 20176 - felgenretter.info;… Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 14 Rn. 544).Auch in solchen Fällen kann aber nicht verlangt werden, dass in die Löschung der Domain eingewilligt oder diese freigegeben wird, sondern vielmehr nur die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2011 - 2a O 78/11, BeckRS 2016, 20176 - felgenretter.info).
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18 Ein solcher notwendiger Bezug kann grundsätzlich vorliegen, wenn feststeht, dass die Domain für ein in einer ähnlichen Branche tätiges Unternehmen registriert wurde (LG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2011 - 2a O 78/11, BeckRS 2016, 20176 - felgenretter.info;… Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 14 Rn. 544).
Auch in solchen Fällen kann aber nicht verlangt werden, dass in die Löschung der Domain eingewilligt oder diese freigegeben wird, sondern vielmehr nur die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.05.2018 - 2-03 O 175/18, MMR 2019, 124; vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2011 - 2a O 78/11, BeckRS 2016, 20176 - felgenretter.info).