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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05   

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https://dejure.org/2005,15644
LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,15644)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,15644)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,15644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses im Zivilprozess; Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses von Ansprüchen wegen Wettbewerbsverstößen und Verstößen gegen Markenrechte; Anforderungen an das Vorliegen einer Veranlassung zur Klageerhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweispflicht für Abmahnungs-Zugang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweispflicht für Abmahnungs-Zugang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 10.09.1997 - 14 W 854/97

    Beweislast für den Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
    Nach anderer Ansicht (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 16f. m.w.N.; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199f. unter Ankündigung der Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung) obliegt es dem Verletzten im Bestreitensfalle nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen und das Risiko einer Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO auszuräumen.

    Wird aber vom Verletzten mit Blick auf diesen Warnzweck die vorherige Abmahnung des Verletzers verlangt, wäre es widersprüchlich, den Verletzer den Nachteil eines non liquet in der Frage des Zugangs des Abmahnschreibens tragen zu lassen und den Verletzten damit von seiner Abmahnobliegenheit im Ergebnis wieder freizustellen und es genügen zu lassen, dass der Verletzte die Aufgabe des Abmahnschreibens zur Post nachweist (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 16, 18f.).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
    Denn die Aufgabe zur Post allein ist für die Frage des Zugangs nur von indizieller Bedeutung, ist aber kein für den Zugang sprechender Anscheinsbeweis (BGH NJW 1995, 665).
  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, die Abmahnung sei keine Willenserklärung und setze daher nicht den Nachweis des Zugangs beim Adressaten voraus (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2000 - 2 W 23/00

    Sofortiges Anerkenntnis bei nicht nachgewiesenem Zugang eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
    Nach anderer Ansicht (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 16f. m.w.N.; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199f. unter Ankündigung der Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung) obliegt es dem Verletzten im Bestreitensfalle nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen und das Risiko einer Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO auszuräumen.
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
    aa) Bei Wettbewerbsverstößen und Verstößen gegen Markenrechte gibt der Beklagte grundsätzlich nur dann Veranlassung zur Klageerhebung, wenn er auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert (BGH NJW 1990, 1905).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 a O 113/05   

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https://dejure.org/2005,28747
LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 a O 113/05 (https://dejure.org/2005,28747)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2005 - 2 a O 113/05 (https://dejure.org/2005,28747)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 2 a O 113/05 (https://dejure.org/2005,28747)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 07.03.2005)

    Top Level Domain .at hat keinen zwingenden Bezug zu Österreich

  • heise.de (Pressebericht, 07.03.2005)

    Top Level Domain .at hat keinen zwingenden Bezug zu Österreich

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 17.3.2005)

    Sartorius.at

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 17.3.2005)

    Sartorius.at

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Denn das rechtliche Interesse an alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt nach den Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2516: NJW 1994, 3107, 3108) dann, Wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und diese einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann.
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Denn das rechtliche Interesse an alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt nach den Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2516: NJW 1994, 3107, 3108) dann, Wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und diese einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann.
  • LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/04

    Keine Unterscheidungskraft einer Top-Level-Domain bei Gleichnamigen verschiedener

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Aktenzeichen: 2 a O 113/04.
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Der Streitwert der negativen Feststellungsklage entspricht dem der Leistungsklage umgekehrten Rubrums (h.M., vgl.BGH NJW 1997, 1787, NJW 70; 2025, Thomas/Putzo-Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 3 RN 65), so dass es entgegen der Ansicht des Klägers auf das Interesse der Beklagten an der Durchsetzung ihrer Ansprüche ankommt.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Danach greift bei Gleichnamigen grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität (BGFH WRP 2002, 694, 698).
  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 324 O 375/04

    Verletzung des Namensrechts eines Dritten durch Registrierung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2a O 113/05
    Die Beklagte zu 2 erhob nach Rechtshängigkeit der hiesigen Klage ihrerseits Klage beim LG Hamburg âEUR" 324 0 375/04 - gegen den Kläger, mit dem sie die Löschung der Domain begehrte.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.10.2005 - 2a O 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37129
LG Düsseldorf, 26.10.2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,37129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,37129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2a O 113/05 (https://dejure.org/2005,37129)
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Verfahrensgang

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