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   LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11   

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LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11 (https://dejure.org/2012,88255)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2a O 153/11 (https://dejure.org/2012,88255)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2a O 153/11 (https://dejure.org/2012,88255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Die Bezugnahme auf das fremde Zeichen ist auf die Fälle zu beschränken, in denen sie für eine wirksame vergleichende Werbung unerlässlich ist (EuGH, GRUR 2009, 756 Rdnr. 14 - L'Oréal/Bellure ).

    Dieser Rechtsprechung kann vor dem Hintergrund der jüngsten "L'Oréal- Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, GRUR 2009, 756 - L'Oréal/Bellure) allerdings nicht mehr gefolgt werden.

    Der Vorteil, der sich aus der Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, durch einen Dritten ergibt, ist eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke durch den Dritten, wenn dieser durch die Verwendung versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und um ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftliche Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen (EuGH, GRUR 2009, 756 (760, Rn. 50) - L'Oréal/Bellure ).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05

    Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Von einer Unlauterkeit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Von einer Unlauterkeit kann dabei zumindest dann nicht ausgegangen werden, wenn ein Hinweis auf die Unterscheidungszeichen Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem in Rede stehenden Markt ist (EuGH, GRUR 2002, 354, Rn. 54 - Toshiba/Katun ; EuGH, GRUR 2006, 345, Rn. 15 - Siemens/VIPA ; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 155).

    Dies hat er aber nur mit dem Hinweis angenommen, dass die Beklagte ihre Ware nicht vergleichen konnte, ohne auf die Artikelnummern der Klägerin Bezug zu nehmen (EuGH, GRUR 2002, 354, Rn. 59 - Toshiba/Katun).

  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07

    "Produktalternative" - Vergleichende Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Entscheidend ist, ob das legitime Anliegen des Vergleichens ohne Benutzung des fremden Kennzeichens oder unter geringerer Ausnutzung des Rufs des fremden Kennzeichens erreichbar gewesen wäre (OLG Köln Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 157).

    Davon kann hier nicht ausgegangen werden, da die Verwendung nur dann Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ist, wenn die Verwendung unerlässlich ist (so auch OLG Köln, Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 155).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Das Tatbestandsmerkmal des Verstoßes gegen die guten Sitten in § 23 Nr. 2 MarkenG ist richtlinienkonform auszulegen, in Übereinstimmung mit Art. 6 I Markenrichtlinie ist dabei von einer Unlauterkeit der Verwendung der angegriffenen Bezeichnung auszugehen, wenn die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel nicht entspricht (BGH, GRUR 2004, 600 [602] - d-c-fix/CD-FIX ).

    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob der Inanspruchgenommene auf eine Benutzung des Zeichens zur Beschreibung seiner Waren angewiesen ist und keine andere Bezeichnung wählen kann, die aus dem Schutzbereich des Markenrechts herausführt (BGH, GRUR 2004, 600 [602] - d-c-fix/CD-FIX ).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Das Zeichen "Swirl" ist - von der Beklagten unbestritten - ein bekanntes Zeichen; es ist einem bedeutenden Teil des betroffenen Publikums bekannt (BGH, GRUR 2002, 340 [341] - Fabergé ).

    Insoweit hat die Klägerin auf das Bestreiten der Beklagten nicht substantiiert dargelegt, dass die von ihr zur Typenbezeichnung ihrer Staubsaugerbeutel verwendeten alphanumerischen Zeichen - in Alleinstellung ohne die Klagemarke "Swirl" - einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sind, das von den durch diese Marken erfassten Waren und Dienstleistungen "betroffen ist" (vgl. EugH GRUR Int 2000, 73 - General Motors ; EuGH GRUR 2009, 1158 - PAGO International , BGH GRUR 2002, 340, 341 - Fabergé ).

  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Zwar ging der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit auch ohne die Unerlässlichkeit der Benutzung von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der vergleichenden Werbung aus, auch wenn durch den Vergleich implizit die Gleichwertigkeit der miteinander verglichenen Waren suggeriert wurde (BGH, GRUR 2003, 444 - "Ersetzt"; zustimmend auch Sack, GRUR 2004, 720 (722); anders aber: BGH, GRUR 2009, 538 - Ohrclips; BGH, GRUR 1996, 781 (784) - Verbrauchsmaterialien).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Zwar ging der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit auch ohne die Unerlässlichkeit der Benutzung von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der vergleichenden Werbung aus, auch wenn durch den Vergleich implizit die Gleichwertigkeit der miteinander verglichenen Waren suggeriert wurde (BGH, GRUR 2003, 444 - "Ersetzt"; zustimmend auch Sack, GRUR 2004, 720 (722); anders aber: BGH, GRUR 2009, 538 - Ohrclips; BGH, GRUR 1996, 781 (784) - Verbrauchsmaterialien).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Von einer Unlauterkeit kann dabei zumindest dann nicht ausgegangen werden, wenn ein Hinweis auf die Unterscheidungszeichen Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem in Rede stehenden Markt ist (EuGH, GRUR 2002, 354, Rn. 54 - Toshiba/Katun ; EuGH, GRUR 2006, 345, Rn. 15 - Siemens/VIPA ; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 155).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
    Es lag im Interesse der Beklagten, dass die Klägerin ihr durch die vorprozessuale Abmahnung die Gelegenheit gegeben hat, die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 683, Rn. 6; BGH, NJW-RR 2010, 1130).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12

    Einschränkungen des Markenrechts im Bereich der vergleichenden Werbung;

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2012 - Aktenzeichen; 2a O 153/11 - die Klage abzuweisen;.

    im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2012 (2a O 153/11) im Kostenpunkt abzuändern und die Kosten des Rechtsstreits insgesamt der Beklagten aufzuerlegen;.

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