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   LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16   

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LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16 (https://dejure.org/2018,25451)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2018 - 2a O 288/16 (https://dejure.org/2018,25451)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 2a O 288/16 (https://dejure.org/2018,25451)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens der Klägerin und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien besteht (BGH GRUR 2012, 635, Rz. 12 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2005, 61 - CompuNet/ComNet II , m.w.N.).

    Im Einzelfall können auch Überschneidungen in Randbereichen der Unternehmenstätigkeiten zu berücksichtigen sein (BGH GRUR 2012, 635, Rz. 14 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2011, 831 Rz. 23 - BCC , m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu betrachten und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (BGH GRUR 2012, 635, Rz. 22 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR-RR 2010, 205 Rz. 37 - Haus & Grund IV , m.w.N.).

    Die Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks schließt es nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Zeichens für den durch das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (GRUR 2012, 635, Rz. 22 - METRO/ROLLER's Metro ; vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rz. 28f. - THOMSON LIFE ; BGH GRUR 2006, 859, Rz. 18 - Malteserkreuz I ).

    Die Kennzeichnungskraft einer Firmenbezeichnung wird durch den Grad der Eignung des Zeichens bestimmt, sich auf Grund seiner Eigenart und seines durch Benutzung erlangten Bekanntheitsgrades dem Verkehr als Name des Unternehmensträgers einzuprägen (GRUR 2012, 635, Rz. 18 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2002, 898 - defacto ).

    Für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft kommt es bei einem Unternehmenskennzeichen deshalb - anders als bei der Marke - darauf an, ob der Verkehr das fragliche Kennzeichen nicht nur einem bestimmten, sondern gerade dem Unternehmen zuordnet, das für diese Bezeichnung Schutz beansprucht (GRUR 2012, 635, Rz. 18 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2004, 514 - Telekom ).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Der BGH ist in seiner ständigen Rechtsprechung zum früheren § 16 UWG ebenso wie zu §§ 5, 15 MarkenG stets davon ausgegangen, dass firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion ineinander übergehen (BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds ; BGH GRUR 2002, 967 - Hotel Adlon ; BGH GRUR 2004, 512 - Leysieffer ; BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ).

    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass eine Produktbezeichnung häufig auch das Unternehmen bezeichnet und umgekehrt die Unternehmensbezeichnung zumindest mittelbar auch die Herkunft der aus dem Betrieb stammenden Waren kennzeichnet (BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ; BGH NJW-RR 2004, 1112 - Leysieffer ; BGH GRUR 1984, 354 - Tina-Spezialversand II ).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn durch besondere Umstände ausgeschlossen ist, dass der unbefangene Durchschnittsbetrachter in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht oder umgekehrt (BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ; vgl. BGH GRUR 1984, 354 - Tina-Spezialversand II ).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Sie setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarten Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet ist, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH GRUR 2008, 1104, Rz. 25 - Haus & Grund II, m.w.N.).

    Gleiches gilt für Drittzeichen für andere Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Inhabers des Unternehmenskennzeichen stehenden (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 - Haus & Grund II ).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Genießt ein Teil einer geschäftlichen Bezeichnung gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz als Firmenschlagwort, ist dieser gesondert geschützte Teil maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2002, 898 - defacto ).

    Die Kennzeichnungskraft einer Firmenbezeichnung wird durch den Grad der Eignung des Zeichens bestimmt, sich auf Grund seiner Eigenart und seines durch Benutzung erlangten Bekanntheitsgrades dem Verkehr als Name des Unternehmensträgers einzuprägen (GRUR 2012, 635, Rz. 18 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2002, 898 - defacto ).

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Der BGH ist in seiner ständigen Rechtsprechung zum früheren § 16 UWG ebenso wie zu §§ 5, 15 MarkenG stets davon ausgegangen, dass firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion ineinander übergehen (BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds ; BGH GRUR 2002, 967 - Hotel Adlon ; BGH GRUR 2004, 512 - Leysieffer ; BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ).

    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass eine Produktbezeichnung häufig auch das Unternehmen bezeichnet und umgekehrt die Unternehmensbezeichnung zumindest mittelbar auch die Herkunft der aus dem Betrieb stammenden Waren kennzeichnet (BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ; BGH NJW-RR 2004, 1112 - Leysieffer ; BGH GRUR 1984, 354 - Tina-Spezialversand II ).

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass eine Produktbezeichnung häufig auch das Unternehmen bezeichnet und umgekehrt die Unternehmensbezeichnung zumindest mittelbar auch die Herkunft der aus dem Betrieb stammenden Waren kennzeichnet (BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ; BGH NJW-RR 2004, 1112 - Leysieffer ; BGH GRUR 1984, 354 - Tina-Spezialversand II ).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn durch besondere Umstände ausgeschlossen ist, dass der unbefangene Durchschnittsbetrachter in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht oder umgekehrt (BGH NJW-RR 2005, 1350 - seicom ; vgl. BGH GRUR 1984, 354 - Tina-Spezialversand II ).

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Die BGH-Rechtsprechung lässt zwar in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB die Einrede aus einem prioritätsälteren Recht eines Dritten dann zu, wenn der Beklagte aufgrund schuldrechtlicher, insbesondere vertraglicher Gestattung zur Benutzung des älteren Rechts des Dritten berechtigt ist und das Recht des Dritten gegenüber dem Kläger durchsetzbar ist, d. h. der Dritte seinerseits vom Kläger Unterlassung verlangen kann (vgl. BGH GRUR 1994, 652 - Virion , GRUR 1993, 574 - Decker ).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Die BGH-Rechtsprechung lässt zwar in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB die Einrede aus einem prioritätsälteren Recht eines Dritten dann zu, wenn der Beklagte aufgrund schuldrechtlicher, insbesondere vertraglicher Gestattung zur Benutzung des älteren Rechts des Dritten berechtigt ist und das Recht des Dritten gegenüber dem Kläger durchsetzbar ist, d. h. der Dritte seinerseits vom Kläger Unterlassung verlangen kann (vgl. BGH GRUR 1994, 652 - Virion , GRUR 1993, 574 - Decker ).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Der Eintritt eines Schadens durch die festgestellte Verletzung des Unternehmenskennzeichens der Klägerin ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass die Klägerin den Eingriff in ihr Unternehmenskennzeichenrecht als vermögenswertes Recht nicht hinnehmen muss und jedenfalls Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie beanspruchen kann (vgl. zur Markenverletzung: BGH GRUR 2006, 421 = NJW-RR 2006, 1118 - Markenparfümverkäufe ).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 288/16
    Für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft kommt es bei einem Unternehmenskennzeichen deshalb - anders als bei der Marke - darauf an, ob der Verkehr das fragliche Kennzeichen nicht nur einem bestimmten, sondern gerade dem Unternehmen zuordnet, das für diese Bezeichnung Schutz beansprucht (GRUR 2012, 635, Rz. 18 - METRO/ROLLER's Metro ; BGH GRUR 2004, 514 - Telekom ).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

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