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LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2a O 337/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2a O 337/11
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.2002 - I ZR 51/00
"TIFFANY II"; Gleichartigkeit von Warengruppen
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2a O 337/11
Demgemäß ist unter diesen Aspekten Warenähnlichkeit von der Rechtsprechung auch nur für Brillen einerseits und Schmuckwaren andererseits angenommen worden (vgl. BGH GRUR 2002, 1079, 1081 f. - Tiffany II ), nicht hingegen für Uhren einerseits und Brillen oder Lederwaren andererseits, sowie auch nicht für Brillen/Sonnenbrillen einerseits und Bekleidungsstücke andererseits, insoweit ist Warenähnlichkeit vielmehr abgelehnt worden (vgl. SchweizBG sic! 2002, 428, 429 f. - Orfina/Orfina ; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX ).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
Verletzung einer für Bekleidungsstücke, Sonnenbrillen und Lederwaren …
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 16.10.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 2a O 337/11, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin EUR 2.239,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.