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   LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 2b O 112/06   

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https://dejure.org/2009,14291
LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 2b O 112/06 (https://dejure.org/2009,14291)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2009 - 2b O 112/06 (https://dejure.org/2009,14291)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2009 - 2b O 112/06 (https://dejure.org/2009,14291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pauschalpreisvereinbarung, Steuerberaterhonorar

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 611, 675; StBGebVO § 14
    Pauschalpreisvereinbarung, Steuerberaterhonorar

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des Steuerberaterhonorars bei Vorliegen einer mündlichen Pauschalpreisvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 2b O 112/06
    Da das Dienstvertragsrecht keine Gewährleistung kennt (vgl. BGH NJW 2004, 2817, 2818) kann sich der Beklagte nicht auf den Einwand der Schlechterfüllung berufen.
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 25 U 137/95
    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 2b O 112/06
    In einem solchen Fall kann es ausnahmsweise angebracht sein, die Parteien so zu stellen, als sei eine Pauschalvereinbarung rechtswirksam zustande gekommen (vgl. für das Vorstehende: OLG Hamm, Urteil vom 01.10.1997 - 25 U 137/95 m.N.).
  • AG Köln, 23.07.2015 - 128 C 55/15

    Anforderungen an das Bestehen eines Vergütungsanspruchs für geleistete

    Solche weiteren Gesichtspunkte können nach Ansicht der Rechtsprechung insbesondere eine langjährige, ähnlich gehandhabte Praxis (OLG Stuttgart, Urteil vom 04. August 1998 - 12 U 65/98 -, juris), ein Vertrauen auf die Wirksamkeit der behaupteten Pauschalvergütungsvereinbarung (LG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 2009 - 2b O 112/06 -, juris) sowie Vermögensdispositionen im Hinblick auf die Vereinbarung (so der Bundesgerichtshof zum Architektenrecht, BGH NJW 97, 2329, 2331) sein.
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