Rechtsprechung
SG Detmold, 20.10.2004 - S 3 (11) KR 19/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin, 04.09.1996 - L 9 KR 71/94
Krankenversicherung; Freiwillig; Beitragsbemessung; Mindestbetrag; Selbständiger; …
Auszug aus SG Detmold, 20.10.2004 - S 3 (11) KR 19/04
Unterschreitet der zeitliche Aufwand für eine selbständige Erwerbstätigkeit den einer Halbtagsbeschäftigung, wird sie gleichwohl hauptberuflich ausgeübt, wenn der Versicherte entweder keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht oder eine weitere Erwerbstätigkeit sich vom zeitlichen Aufwand oder den erzielten Einnahmen der selbständigen Tätigkeit unterordnet und der Versicherte seinen Lebensunterhalt zumindest überwiegend aus der selbständigen Tätigkeit decken kann (vgl. Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 04.09.1996, Az.: L 9 Kr 71/94).
- SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 8 KR 228/05
Krankenversicherung
Unterschreitet der zeitliche Aufwand für eine selbständige Erwerbstätigkeit den einer Halbtagsbeschäftigung, wird sie gleichwohl hauptberuflich ausgeübt, wenn die Versicherte entweder keinen anderen Erwerbstätigkeiten nachgeht oder eine weitere Erwerbstätigkeit sich vom zeitlichen Aufwand und den erzielten Einnahmen her der selbständigen Tätigkeit unterordnet und die Versicherte ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend aus der selbständigen Tätigkeit decken kann (LSG Berlin, Urteil vom 04.09.1996 - L 9 KR 71/94; juris.de; SG Detmold, Urteil vom 20.10.2004 - S 3 (11) KR 19/04 - , juris.de).