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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17   

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https://dejure.org/2019,25073
OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2019,25073)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.2019 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2019,25073)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2019,25073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 6
    Ausweisung; Vater-Kind-Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Die Ausweisung lässt sich aber auch generalpräventiv begründen, wenn sie zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch aktuell ist (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris; SächsOVG, a. a. O. Rn. 27; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 53 Rn. 34 ff.).

    Sie ist aber mangels eingetretener Verjährung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 23) als auch angesichts der Höhe der verhängten Strafe auch aktuell noch zu Lasten des Klägers verwertbar.

  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 A 756/16

    Ausweisung; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Schengenvisum; Touristenvisum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    9 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 - 3 A 756/16 -, juris Rn. 22).

    Die präventive Ausrichtung erfordert eine Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 a. a. O. Rn. 24).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die gerichtlich voll nachprüfbar ist (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21; Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, a. a. O. Rn. 23; Beschl. v. 14. August 2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 18).

    Die präventive Ausrichtung erfordert eine Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2018 a. a. O. Rn. 24).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; st. Senatsrspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19

    Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; st. Senatsrspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.04.2011 - 3 D 159/10

    Abschiebung, Befristung, Regelfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Je gewichtiger das öffentliche Interesse an der Vollziehung einer Ausweisung ist, umso eher dürfen dem Ausländer und seiner Familie folglich schwerwiegende Folgen auch zugemutet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1998, NVwZ 1999, 303; SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2011 - 3 D 159/10 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    28 Gleichzeitig ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass bei schwerwiegender Straffälligkeit der Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG einer Ausweisung grundsätzlich nicht entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 27. Juni 1997 - 1 B 123/97 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 3 D 45/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 3 D 45/12

    Sperrfrist, Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot, Befristung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    28 Gleichzeitig ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass bei schwerwiegender Straffälligkeit der Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG einer Ausweisung grundsätzlich nicht entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 27. Juni 1997 - 1 B 123/97 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 3 D 45/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    Je gewichtiger das öffentliche Interesse an der Vollziehung einer Ausweisung ist, umso eher dürfen dem Ausländer und seiner Familie folglich schwerwiegende Folgen auch zugemutet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1998, NVwZ 1999, 303; SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2011 - 3 D 159/10 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17
    17 Ohne Erfolg trägt der Kläger vor, das Verwaltungsgericht sei im Rahmen der nach § 53 AufenthG vorzunehmenden Prognose zu Unrecht davon ausgegangen, dass bei ihm eine Gefahr zur Wiederholung von Straftaten bestehe, indem es rechtsfehlerhaft und ohne eine der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21) gerecht werdende detaillierte Begründung der Prognose der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts C.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 3 B 159/18

    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ehegattennachzug; besonders schwer

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • OVG Sachsen, 05.01.2024 - 6 A 394/20

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Berufliche Weiterbildung; kein

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, B. v. 10. März - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 15).3 Die Klägerin beantragte bei der Beklagten am 26. September 2016 einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten zur Förderung einer Weiterbildung im Rahmen des Förderprogramms der Beklagten "Weiterbildungsscheck betrieblich".
  • OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20

    Lebensgemeinschaft; Abschiebung; Vater-Kind-Beziehung

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2019 a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19

    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von

    Dabei haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung von einem minderjährigen Kind ein hohes gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris, Rn. 12 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2019 - 3 A 1/17 -, juris, Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20

    Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen

    Bei einer Vater-Kind- Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26, und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2017 - 3 A 1.17, 3 A 1.17 (vormals 7 A 1.13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3315
BVerwG, 24.01.2017 - 3 A 1.17, 3 A 1.17 (vormals 7 A 1.13) (https://dejure.org/2017,3315)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 3 A 1.17, 3 A 1.17 (vormals 7 A 1.13) (https://dejure.org/2017,3315)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 3 A 1.17, 3 A 1.17 (vormals 7 A 1.13) (https://dejure.org/2017,3315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Einstellung nach Klagerücknahme mit Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindlichkeit einer außergerichtlich vereinbarten Klagerücknahme über die Kostentragung für die gerichtliche Kostenentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Einstellung nach Klagerücknahme mit Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche einer Gemeinde auf Schutz gegen Schienenverkehrsgeräusche

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 27.01.2022 - 2 K 169.19
    Soweit der Kläger die Klage hinsichtlich der Anlage B2 "Negativliste Widerspruchsbescheid" zurückgenommen hat, folgt die Kostenentscheidung der Bestimmung der Beteiligten über die Kosten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - BVerwG 3 A 1/17 u.a. - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 7 KS 2/22

    Außergerichtlicher Vergleich über Kosten und Klagerücknahme

    An diese Vereinbarung ist das Gericht trotz der grundsätzlich zwingenden Rechtsfolge des § 155 Abs. 2 VwGO gebunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.2017 - 3 A 1/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 12.01.2010 - 8 C 15/08 -, juris, Rn. 2; Olbertz in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 160, Rn. 11 f.; a.A.: Neumann/Nils in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 155, Rn. 56, § 160, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 8 A 21.40037

    Kostenverteilung bei Erledigungserklärung nach außergerichtlichem Vergleich

    Diese Vereinbarung ist für das Gericht bindend (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2017 - 3 A 1.17 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 17, Leitsatz und juris Rn. 2 zur Klagerücknahme; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 160 Rn. 1; vgl. auch OVG NW, B.v. 11.5.2021 - 6 A 580/21 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31987
VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2017,31987)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2017,31987)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 3 A 1/17 (https://dejure.org/2017,31987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14

    Kleineinleiterwasserabgabe: Abwälzung der Abwasserabgabe

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17
    Eine Diskrepanz von 10 % zwischen dem bezogenen Frischwasser und dem entsorgtem Abwasser wird dabei in der landesrechtlichen Rechtsprechung einheitlich als Nachweis dafür gesehen, dass die Grube nicht dicht ist und daher entweder nicht den allgemeinen anerkannten Stand der Technik entspricht oder aber nicht an die Kanalisation angeschlossen ist (vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 160/14 MD - VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015 - 4 A 298/13 -, alle: juris).

    Sofern der Kläger die Diskrepanz nicht hinreichend plausibel erklären kann (z. B. [Ab-]Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u. ä.), darf der Beklagte davon ausgehen, dass das Schmutzwasser jedenfalls nicht vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a. a. O.; VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015, a. a. O.).

  • VG Halle, 27.01.2015 - 4 A 298/13

    Abwasserabgabe für Kleineinleitungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17
    Eine Diskrepanz von 10 % zwischen dem bezogenen Frischwasser und dem entsorgtem Abwasser wird dabei in der landesrechtlichen Rechtsprechung einheitlich als Nachweis dafür gesehen, dass die Grube nicht dicht ist und daher entweder nicht den allgemeinen anerkannten Stand der Technik entspricht oder aber nicht an die Kanalisation angeschlossen ist (vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 160/14 MD - VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015 - 4 A 298/13 -, alle: juris).

    Sofern der Kläger die Diskrepanz nicht hinreichend plausibel erklären kann (z. B. [Ab-]Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u. ä.), darf der Beklagte davon ausgehen, dass das Schmutzwasser jedenfalls nicht vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a. a. O.; VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 02.05.2016 - 9 A 374/14
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17
    Im Ausgangspunkt ist hierbei entgegen der Ansicht des Klägers - mangels vorhandener Zähleinrichtung an der abflusslosen Sammelgrube - auf das Verhältnis des dem Grundstück zugeführten Frischwassers zu der Menge des abgefahrenen Abwassers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014 - 4 L 46/13 - VG Magdeburg, Urt. v. 2. Mai 2016 - 9 A 374/14 -, beide: juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2019 - 10 LC 17/18

    Anerkennungsbetrag; Beurteilungsspielraum; Dynamisierung; Einzelfallentscheidung;

    Diese Klage ist mit den weiteren Klagen unter den Aktenzeichen 3 A 381/15, 3 A 1/17 und 3 A 66/17 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. März 2017 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 3 A 22/15 verbunden worden.
  • VG Magdeburg, 29.08.2017 - 9 A 315/15

    Abwälzung Kleineinleiterabgabe

    Denn Folge der Festsetzung der Abwasserabgabe gegenüber dem Beklagten unter Berücksichtigung des klägerischen Grundstücks als Kleineinleiter ist nur, dass dem Beklagten für eine mögliche Abwälzung der Abgabe hierdurch ein Indiz für ein Einleiten an die Hand gegeben wird, welchem sich aber im konkreten Einzelfall weitere Ermittlungen anzuschließen haben (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 24.05.2017 - 3 A 1/17 MD -, n. v.).
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