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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,11406
OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13.OVG (https://dejure.org/2013,11406)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2013 - 3 A 10001/13.OVG (https://dejure.org/2013,11406)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 3 A 10001/13.OVG (https://dejure.org/2013,11406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 1 S 3 BG RP, § 65 S 2 BG RP, § 85 Abs 1 BG RP, § 27 Abs 1 S 1 DG RP, § 33 DG RP
    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten - zur Mitwirkungspflicht bei der Klärung der Dienstfähigkeit - Dienstvergehen durch unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftrag zur Durchführung der erforderlichen disziplinarrechtlichen Ermittlungen als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Durchführung von Observationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG § 27 Abs. 1 S. 1
    Auftrag zur Durchführung der erforderlichen disziplinarrechtlichen Ermittlungen als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Durchführung von Observationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung der Begutachtung zur Überführung eines Dienstvergehens durch unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ist unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 820
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Hinsichtlich der vor dem 1. April 2009 begangenen Dienstpflichtverletzungen sind somit die §§ 64 Abs. 1 S. 3, 65 S. 2 und 85 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 14. Juli 1970 (GVBl. S. 241, aufgehoben durch § 145 Abs. 5 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010, GVBl. 319) maßgeblich, da sich aus den am 1. April 2009 in Kraft getretenen §§ 34, 35 S. 2 und 47 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010, geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009, BGBl. I S. 160) kein für den Beklagten günstigeres Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Im Anschluss an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83 -, BVerfGE 65, 1) hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Observation zumindest dann, wenn sie eine gewisse zeitliche Grenze überschreitet bzw. aus sonstigen Gründen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, einer speziellen Ermächtigungsgrundlage bedarf (vgl. z.B. Schoreit, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 163f Rn. 1 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 D 129.79

    Deutsche Bundesbahn - Betriebsbeamter - Alkoholeinfluß - Dienstpflichtverletzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Dadurch hat er gegen den Grundsatz verstoßen, wonach einem Beamten nicht die aktive Mitwirkung an einer Sachverhaltsaufklärung auferlegt werden darf, die darauf abzielt, ihn eines Dienstvergehens zu überführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 D 129.79 -, BVerwGE 73, 118; Weiss, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, M § 24 Rn. 117).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Da hierin eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung läge, die grundsätzlich geeignet wäre, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn bzw. der Allgemeinheit und dem Beamten zu zerstören (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris), kommt dem Interesse des Klägers und der Allgemeinheit an deren Aufklärung und Ahndung einer solchen Verfehlung ein erhebliches Gewicht zu.
  • BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07

    Disziplinargerichtsbarkeit über Soldaten; Durchsuchung der Unterkunftsstube und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09

    Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Angesichts dessen und aufgrund des besonderen Gewichts, das amtsärztlichen Beurteilungen beizumessen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 2 B 126.09 -, Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1), vermag die Videoaufnahme vom 30. Juni 2011 keine durchgreifenden Bedenken gegen die Richtigkeit der Stellungnahme des Gesundheitsamtes in E.
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13
    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • VG Trier, 01.04.2014 - 3 K 1802/13

    Disziplinarverfahren: Zurückstufung wegen Verstoß gegen Anwesenheitspflicht;

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nach Sachlage und Art der Rechtsverletzung die Beweiserhebung verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist oder nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2013, 3 A 10001/13.OVG; Weiss, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, zu § 21 BDG, Rndnr. 113f m.w.N. aus der Rspr.).
  • VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1980 - 1 D 129/79 -, juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2013 - 3 A 10001/13 -, juris, Rn. 50.
  • OVG Saarland, 25.06.2019 - 1 B 139/19

    Eilrechtsschutzbegehrens gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte;

    Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Antragsteller ungeachtet seiner Krankschreibung entgegen der ausdrücklichen Missbilligung des Leiters der JVA B-Stadt sowie des Antragsgegners und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens fortgesetzt an öffentlichen Fußballspielen mit Wettkampfcharakter teilgenommen - aktenkundig sind nach den unbestrittenen Feststellungen des Antragsgegners allein elf Bezirksligaspiele, zuletzt noch am 24.3.2019, also selbst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, über die wöchentlich auf lokalen Sportseiten unter namentlicher Nennung des Antragstellers als Mitglied einer Mannschaft und auch als erfolgreicher Torjäger berichtet wird -, und damit in erheblichem Maße gegen seine dienstrechtlichen Verpflichtungen, namentlich die beamtenrechtliche Weisungsgebundenheit gemäß § 35 Satz 2 BeamtStG sowie die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG, verstoßen hat.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.6.2019 - 6 A 229/18 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2017 - 6 AD 2/17 -, Juris, Rdnr. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2013 - 3 A 10001/13 - Juris, Rdnr. 77) Die Argumentation des Verwaltungsgerichts, dass die Teilnahme des Antragstellers an den sportlichen Wettkämpfen während seines Krankenstands bei einem unbefangenen Betrachter Zweifel am Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung, zumal wenn diese - wie hier - äußerlich nicht erkennbar ist, entstehen lassen könne und jedem Beamten klar sein müsse, dass er sich in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem Auftreten in der Öffentlichkeit größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und soweit wie möglich alles zu unterlassen hat, was den Eindruck aufkommen lassen kann, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen, verdient ebenso uneingeschränkte Zustimmung wie die weitere Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass sich dies einem besonnenen Beamten auch ohne entsprechende dienstliche Anordnung aufdrängen müsste.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18

    Früherem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer wird Ruhegehalt in

    Ein solches ist im Disziplinarverfahren nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist - ausdrücklich gesetzlich geregelt oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. das Urteil des Senats vom 15. Mai 2013 - 3 A 10001/13.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 27.02.2019 - 2 L 1394/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der weisungswidrigen Teilnahme an

    So auch: VG Trier, Urteil vom 13.11.2012 - 3 K 666/12.TR -, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2013 - 3 A 10001/13 - jeweils juris; vgl. etwa ferner: Schütz/Maiwald (Schachel), a.a.O., § 34 BeamtStG Rn. 13 ff., 19; in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 2 A 2.12 -, juris.
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