Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5287
OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09.OVG (https://dejure.org/2009,5287)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.2009 - 3 A 10242/09.OVG (https://dejure.org/2009,5287)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG (https://dejure.org/2009,5287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar gewordenen Polizeibeamten aus dem Dienst; Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten und das mehrfache strafrechtliche in Erscheinung treten als Grund für die ...

  • Judicialis

    LBG § 64; ; LBG § 64 Abs. 1; ; LBG § 64 Abs. 1 Satz 3; ; LBG § 65 Satz 2; ; LBG § 65; ; LBG § 85; ; LBG § 85 Abs. 1; ; LBG § 214; ; LBG § 214 Satz 1; ; LBG § 214 Satz 2; ; LDG § 11... ; ; LDG § 11 Abs. 2; ; LDG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Beamtenrecht: Beamter; Polizeibeamter; Dienstvergehen; außerdienstliches Dienstvergehen; Ansehensschädigung; Vertrauensschädigung; Berufsbeamtentum; Untragbarkeit; Strafurteil; Bindung; Bindungswirkung; Lösungsbeschluss; Geständnis; Straftat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizisten haben steuerehrlich zu sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung: Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter, der selbst Straftaten begeht, ist aus dem Dienst zu entfernen - Schwerwiegende Dienstvergehen machen Verbleib im Dienst untragbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
    Die Rechtsprechung erkennt insbesondere dann auf eine Entfernung aus dem Dienst, wenn die Nebentätigkeit in Zeiten der Dienstunfähigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 113, 337 [338]; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, juris).

    Dazu gehört, dass er seine Kräfte schont und sie nicht vorzeitig, insbesondere zu Erwerbszwecken, einsetzt (vgl. BVerwGE 113, 337 [338 f.]).

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
    Die darin liegende Härte ist - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts, nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit (BVerwGE 46, 64 [66]; 103, 183 [189]) dient.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05

    Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts bei langjähriger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
    Die Rechtsprechung erkennt insbesondere dann auf eine Entfernung aus dem Dienst, wenn die Nebentätigkeit in Zeiten der Dienstunfähigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 113, 337 [338]; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, juris).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis, auch im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums, beendet werden (BVerwG, NVwZ-RR 2007, 695 [696]; vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1504).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis, auch im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums, beendet werden (BVerwG, NVwZ-RR 2007, 695 [696]; vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1504).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Die darin liegende Härte stellt sich für die Beklagte nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihr zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit und der Wahrung des Ansehens des Dienstherrn - dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504; OVG RP, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09

    Justizvollzugsbeamter aus dem Dienst entfernt

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis - im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums - beendet werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG - ESOVGRP mit weiteren Nachweisen).

    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG - ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2021 - 3 A 10779/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst, weil er über mehrere Jahre einer

    Die darin liegende Härte stellt sich für den Beklagten nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).
  • VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11

    Entfernung aus dem Dienst

    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 3 A 10476/12

    Entlassung aus dem Dienst wegen Diebstahls zum Nachteil von Kollegen

    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht