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OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 3 A 11094/06.OVG (https://dejure.org/2006,15012)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Stehlender Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden
- streifler.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Stehlender Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden
- streifler.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Stehlender Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Stehlender Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Stehlender Polizeibeamter darf aus dem Dienst entfernt werden - Besonders schwerwiegender Verstoß gegen Dienstpflichten
Verfahrensgang
- VG Trier - 3 K 1620/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06.OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 11 A 11702/05
Unberechtigter Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter als …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06
Der eingetretene Vertrauensverlust wird dadurch nicht nachträglich beseitigt (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom23. Oktober 2002, BVerwG 1 D 5.02, Jurisdokument; OVG RP, Urteil vom 10. Mai 2006 - 11 A 11702/05.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP). - BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06
Eine Entfernung aus dem Dienst ist nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 1 LDG zwingend auszusprechen, wenn ein Beamter nach der Schwere des von ihm begangenen Dienstvergehens und dem Gesamteindruck seiner Persönlichkeit das für ein Verbleiben im Amt notwendige Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung endgültig und unwiederbringlich verloren hat oder wenn das Dienstvergehen einen so großen Ansehensverlust bewirkt hat, dass eine Weiterverwendung als Beamter die Integrität des Beamtentums unzumutbar belastet (vgl. BVerwGE 43, 97 [98]; BVerfG, NVwZ 2003, 1504). - BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06
Die darin liegende Härte ist - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts, nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit (BVerwGE 46, 64 [66]; 103, 183 [189]) dient. - BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06
Der eingetretene Vertrauensverlust wird dadurch nicht nachträglich beseitigt (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom23. Oktober 2002, BVerwG 1 D 5.02, Jurisdokument; OVG RP, Urteil vom 10. Mai 2006 - 11 A 11702/05.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP). - BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01
Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 3 A 11094/06
Eine Entfernung aus dem Dienst ist nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 1 LDG zwingend auszusprechen, wenn ein Beamter nach der Schwere des von ihm begangenen Dienstvergehens und dem Gesamteindruck seiner Persönlichkeit das für ein Verbleiben im Amt notwendige Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung endgültig und unwiederbringlich verloren hat oder wenn das Dienstvergehen einen so großen Ansehensverlust bewirkt hat, dass eine Weiterverwendung als Beamter die Integrität des Beamtentums unzumutbar belastet (vgl. BVerwGE 43, 97 [98]; BVerfG, NVwZ 2003, 1504).