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   VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z   

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https://dejure.org/2012,7469
VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z (https://dejure.org/2012,7469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z (https://dejure.org/2012,7469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 3 A 1112/11.Z (https://dejure.org/2012,7469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft von einer Vergnügungsstätte; Maßgeblichkeit des Gesamterscheinungsbildes bei wertender Gesamtbetrachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; BauNVO § 4; BauNVO § 5
    Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft von einer Vergnügungsstätte; Maßgeblichkeit des Gesamterscheinungsbildes bei wertender Gesamtbetrachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Schank-/Speisewirtschaft - Vergnügungsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Städtebauliche Einordnung: Vergnügungsstätte oder noch Schank- und Speisewirtschaft? (IBR 2012, 1135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 530
  • BauR 2012, 990
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04

    Nutzungsuntersagung einer Diskothek im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11
    Liegt der Nutzungsschwerpunkt bei täglich wechselnder, in den Nachtstunden beginnender Musikprogramme, handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 4 BauNVO Rdnr. 60 unter Hinweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 - 2 S 50/04 - juris, allerdings unter fehlerhafter Einfügung des Wortes "nicht").

    Es genügt deshalb, wenn das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von der Art der konkreten Emissionen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 27.10.2006 - 4 K 3020/06

    Betriebsuntersagung, Wesensmerkmale einer Diskothek.

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11
    Etwas anderes ergibt sich für die Klägerin daher auch nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 2006 (Beschluss - 4 K 3020/06 -, GewArch 2007, 42 ff.), da es nicht um die Zuordnung ihres Betriebes als Diskothek, sondern vielmehr um die Beantwortung der Frage geht, ob der Gesamtcharakter der Einrichtung demjenigen einer Vergnügungsstätte entspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1992 - 4 A 2033/90

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schank- und

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11
    Eine Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen und überörtlichem Einzugsbereich ist allerdings eine Vergnügungsstätte (vgl. Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, a.a.O., § 4 a BauNVO Rdnr. 69 am Ende unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 9.12.1992 - 4 A 2033/90 -, Gewerbearchiv 1993, 254).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Entscheidend ist weder die konkrete Bezeichnung der Einrichtung noch deren eindeutige Zuordnung zu einer der unproblematisch als Vergnügungsstätten bezeichneten Betriebe wie Diskotheken, Nachtclubs, Nachtbars etc., sondern vielmehr die Frage, ob die Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrem Angebot bei wertender Gesamtbetrachtung den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 -, juris m.w.N., Urt. v. 18.10.1990 - 5 S 3063/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 205 f., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 -, juris: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z - und Beschl. v. 22.09.2016 - 4 B 863/15 -, jeweils juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 4 BauNVO Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Behörden und Gerichte haben - gerade bei der Nutzungsänderung - vielmehr inhaltlich ab- und eingrenzend zu prüfen, ob tatsächlich eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben werden soll oder ob es sich bei der geplanten Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her bei wertender Betrachtung nicht um eine Vergnügungsstätte handelt (Fickert/Fieseler a.a.O. Rn. 13; HessVGH, Beschluss vom 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673

    Kerngebietstypische Vergnügungsstätte - Nutzungsuntersagung - erfolgloser

    Nicht entscheidend ist die konkrete Bezeichnung der Einrichtung oder deren eindeutige Zuordnung zu einer der unstreitig als Vergnügungsstätten zu wertenden Betriebe wie z.B. Diskotheken, Nachtclubs oder Nachtbars, sondern ob die Einrichtung bei wertender Gesamtbetrachtung von ihrem Gesamterscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zutreffend davon aus, dass es für den Störungsgrad einer Vergnügungsstätte und damit deren Gebietsverträglichkeit in erster Linie auf die Musik und weniger das Tanzen sowie die Größe des Lokals, die für die Anzahl der Gäste und die dadurch bedingten sonstigen Begleiterscheinungen (z.B. Störungen durch das Kommen und Gehen von Besuchern in den Nachtstunden) entscheidend ist, ankommt (vgl. OVG Berlin, B.v. 10.11.2004 - 2 S. 50.04 - NVwZ-RR 2005, 160; OVG SH, B.v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 34, 36; HessVGH, B.v. 22.2.2012, a.a.O.).

    Liegt der Nutzungsschwerpunkt bei täglich wechselnden, in den Nachtstunden beginnenden Musikprogrammen, handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 18.6197

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in Wettbüro, Vorbescheid zu Nutzungsänderung

    Zu Recht weist der Bevollmächtigte der Klägerin zwar darauf hin, dass es nicht allein auf die Bezeichnung des Vorhabens als "Gaststätte/keine Diskothek" ankommt (vgl. z.B. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris).

    Es steht der Charakterisierung als Schank- und Speisewirtschaft nicht entgegen, dass in ihr gelegentlich Tanz und Musik geboten wird (HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

  • VG Bremen, 16.05.2018 - 1 K 1943/16

    Bauerlaubnis - Auslegung einer Baugenehmigung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung;

    Bei ihrer städtebaulichen Einordnung ist dabei maßgeblich darauf abzustellen, dass sie aufgrund ihres Benutzerkreises und der Nutzungszeit regelmäßig mit erheblichen Lärmbelästigungen einhergeht, sei es durch die Veranstaltung selbst oder den durch sie ausgelösten Zu- und Abgangsverkehr, der planungsrechtlich wie auch sonst im Städtebaurecht der Anlage zuzurechnen ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 3 A 1112/11.Z -, Rn. 9 m.w.N, juris).

    Eine Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen und überörtlichem Einzugsbereich ist allerdings eine Vergnügungsstätte (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Februar 2012, - 3 A 1112/11.Z -, Rn. 10 m. w. N., VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 K 3011/16 -, Rn. 10 m. w. N., jeweils juris).

  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Für die Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft zu einer Vergnügungsstätte kommt es maßgeblich auf den Nutzungsschwerpunkt an, der sich nach wertender Gesamtbetrachtung des Gesamterscheinungsbildes und der Angebotspalette richtet (VGH Hessen, Beschlüsse vom 22. September 2016 - 4 B 863/15 - juris Rn. 7; vom 22. Februar 2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10; VGH Bayern, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - juris Rn. 5).

    Eine Schankwirtschaft verliert nicht dadurch ihren planungsrechtlichen Charakter, weil gelegentlich in ihr Tanzveranstaltungen stattfinden oder Unterhaltungsmusik geboten wird (VGH Hessen, Beschlüsse vom 22. September 2016 - 4 B 863/15 - juris Rn. 7; vom 22. Februar 2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10; Wahlhäuser in: Bönker/Bischopink (Hrsg.), Baunutzungsverordnung, 2013, § 6 Rn. 67).

  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

    Entscheidend ist weder die konkrete Bezeichnung der Einrichtung noch deren eindeutige Zuordnung zu einer der unproblematisch als Vergnügungsstätte bezeichneten Betriebe wie Diskotheken, Nachtclubs, Nachtbars, etc., sondern vielmehr die Frage, ob die Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrem Angebot bei wertender Gesamtbetrachtung den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 -, juris m. w. N., Urt. v. 18.10.1990 - 5 S 3036/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 205 f., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z - und Beschl. v.  22.09.2016 - 4 B 863/15 -, jeweils juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 148. EL Oktober 2022, § 4 BauNVO Rn. 60).
  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 3 S 18.00458

    Gustavstraße: Kein Baustopp für Grüner Baum

    Nicht entscheidend ist die konkrete Bezeichnung der Einrichtung oder deren eindeutige Zuordnung zu einer der unstreitig als Vergnügungsstätte zu wertenden Betriebe wie z.B. Diskotheken, Nachtclubs oder Nachtbars, sondern ob die Einrichtung bei wertender Gesamtbetrachtung von ihrem Gesamterscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).".
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 4 K 3011/16

    Untersagung der Nutzung einer genehmigten "Piano-Bar" als Vergnügungsstätte "in

    Letztlich entscheidend ist aber immer, ob die Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her bei einer wertenden Gesamtbetrachtung den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (Hess. VGH, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris).
  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines

    Nicht entscheidend ist die konkrete Bezeichnung der Einrichtung oder deren eindeutige Zuordnung zu einer der unstreitig als Vergnügungsstätte zu wertenden Betriebe wie z.B. Diskotheken, Nachtclubs oder Nachtbars, sondern ob die Einrichtung bei wertender Gesamtbetrachtung von ihrem Gesamterscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).".
  • VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

  • VG München, 11.10.2012 - M 9 S 12.3744

    Nutzungsuntersagung; Diskothek; Mischgebiet

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