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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,3142
OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09.OVG (https://dejure.org/2010,3142)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.03.2010 - 3 A 11391/09.OVG (https://dejure.org/2010,3142)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG (https://dejure.org/2010,3142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nr 11 VV-StVollzG/DSVollz RP, Nr 20 VV-StVollzG/DSVollz RP, Nr 9 VV-StVollzG/DSVollz RP, § 64 Abs 1 S 3 BG RP, § 65 S 2 BG RP
    Disziplinarrecht -Entfernung aus dem Dienst wegen Überlassung von Mobilfunkkarten an Gefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entfernung eines Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes aus seinem Dienst aufgrund Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt und Versagung seiner dienstlichen Pflichten durch Gefälligkeiten gegenüber Gefangenen; Zulässigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG § 11 Abs. 2 Satz 1; LBG § 85 Abs. 1
    Zulässigkeit der Entfernung eines Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes aus seinem Dienst aufgrund Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt und Versagung seiner dienstlichen Pflichten durch Gefälligkeiten gegenüber Gefangenen; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Handy vom Wärter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weitergabe von SIM-Karten an Gefangenen führt zur Entfernung des Justizvollzugsbeamte aus dem Dienst - Schwerwiegendes Dienstvergehen macht Weiterbeschäftigung untragbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 577 (Ls.)
  • DÖV 2010, 659
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09

    Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis - im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums - beendet werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG - ESOVGRP mit weiteren Nachweisen).

    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG - ESOVGRP).

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 3 A 11391/09
    Auch aus diesem Grund war das Handeln des Beklagten geeignet, die Anstaltssicherheit erheblich zu gefährden (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Die darin liegende Härte stellt sich für die Beklagte nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihr zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit und der Wahrung des Ansehens des Dienstherrn - dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).
  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

    a.) Die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons zudem mit Kamerafunktion an einen Strafgefangenen stellt einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug dar (vgl. VG Magdeburg, Beschluss v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bezüglich "nur" der Weitergabe einer SIM-Karte an Gefangene durch einen Justizvollzugsbeamten die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen und im Urteil v. 22.03.2010 (3 A 11391/09; juris) unter Bestätigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts Trier (Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; juris) ausgeführt:.

    Außerdem hat die Pflichtvergessenheit einzelner Beamter im Justizvollzug häufig sehr weit reichende Folgen für die Sicherheit der Anstalt und der Allgemeinheit (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; juris).".

    In diesem Sinne führen auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; juris) und das Verwaltungsgericht Trier (Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; juris) aus, dass bei richtigem Dienstverständnis bezüglich des Mitleides gegenüber den Gefangenen der Beamte die Anstaltsleitung hätte informieren müssen und um Hilfe für den Gefangenen und/oder sich selbst nachsuchen müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
    vgl. dazu auch OVG Koblenz, Urteil vom 22.03.2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 31 f.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 22.03.2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 37 ff.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 22.03.2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 37 ff.

  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

    Außerdem hätten die Gefangenen Ausbruchsversuche organisieren oder so genannte "Mauerwerfer" lenken können, um an weitere unerlaubte Gegenstände - etwa an Drogen oder Waffen - zu gelangen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22. März 2010 - 3 A 11391/09 -, juris Rn. 32).

    Da eine lückenlose Kontrolle der Bediensteten unter den Bedingungen des Justizvollzugs nicht möglich ist, muss ein sehr weit gehendes Vertrauen in die ordnungsgemäße Dienstverrichtung der Justizvollzugsbeamten bestehen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22. März 2010 a. a. O., juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 3d A 1273/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09 -, Rn. 37, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2021 - 3 A 10779/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst, weil er über mehrere Jahre einer

    Die darin liegende Härte stellt sich für den Beklagten nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).
  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 15/16

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Justizvollzugsbeamten; Zurückstufung in

    In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons an einen Strafgefangenen einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug darstellt (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; VG Magdeburg, Beschl. v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urt. v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).

    Außerdem hat die Pflichtvergessenheit einzelner Beamter im Justizvollzug häufig sehr weitreichende Folgen für die Sicherheit der Anstalt und der Allgemeinheit (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; juris).

  • VG Magdeburg, 01.10.2019 - 15 A 15/18

    Übergabe eines Mobiltelefons an einen Häftling; Entfernung des JVA-Beamten aus

    In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons an einen Strafgefangenen einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug darstellt (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 30.03.2017, 15 A 15/16; VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; VG Magdeburg, Beschl. v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urt. v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).

    Außerdem hat die Pflichtvergessenheit einzelner Beamter im Justizvollzug häufig sehr weitreichende Folgen für die Sicherheit der Anstalt und der Allgemeinheit (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; juris).

  • VG Magdeburg, 02.03.2021 - 15 A 6/20

    Disziplinarklage; Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht; Zurückstufung; Milderung

    Außerdem hat die Pflichtvergessenheit einzelner Beamter im Justizvollzug häufig sehr weitreichende Folgen für die Sicherheit der Anstalt und der Allgemeinheit (std. Rspr. der Disziplinarkammer, vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 31.3.2020 - 15 A 13/18 MD - Urt. v. 1.10.2019 - 15 A 15/18 MD - OVG RhPf, Urt. v. 22.3.2010 - 3 A 11391/09 -, jew. zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

    In einer Justizvollzugsanstalt ist der Dienstherr in besonderer Weise auf ein unbedingtes Vertrauen in das Pflichtbewusstsein, die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit seiner Beamten angewiesen (OVG RhP, U.v. 22.3.2010 - 3 A 11391/09 - juris Rn. 37).
  • VG Magdeburg, 04.07.2023 - 15 A 4/23

    Entfernung aus dem Dienst bei Einbringung von diversen Gegenständen in eine

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