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   VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02   

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VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02 (https://dejure.org/2004,20911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23.01.2004 - 3 A 120/02 (https://dejure.org/2004,20911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 3 A 120/02 (https://dejure.org/2004,20911)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01

    Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene;

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Das sei auch Gegenstand des Verfahrens 3 A 265/01.

    Denn im Verfahren 3 A 265/01, auf das sich der Kläger beruft, hat das Gericht weder festgestellt, dass die Auflösung der Versammlung am 3. März 2001 gegen 18.20 Uhr bei Pisselberg durch den Einsatzleiter der Polizei rechtswidrig gewesen ist, noch festgestellt, dass die Räumung der Schienenstrecke von Versammlungsteilnehmern durch die Polizei am 3. März 2001 bei Pisselberg gegen 19.00 Uhr, 21.00 Uhr und 21.30 Uhr (Räumung von drei Gruppen von Versammlungsteilnehmern) rechtswidrig gewesen ist.

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2003 - 11 PA 345/03

    Freiheitsbeschränkung; Gefahrenabwehr; Ingewahrsamnahme; Kostenerstattung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Oberverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt (Beschl.v.21.11.2003 - 11 PA 345/03 -):.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Das in § 19 Abs. 4 NGefAG vorgesehene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist für die Prüfung der Zulässigkeit einer polizeilichen freiheitsentziehenden Verwaltungsmaßnahme (hier: präventive Ingewahrsamnahme) durchaus geeignet (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.6.1981, BVerwGE 62, 317, u. Beschl. v. 8.1.1988, NJW 1989, 1048).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Anders sind die Anforderungen von Art. 8 GG durch das Amtsgericht nicht zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.1992 - 1 BvR 88, 576/91 - BVerfGE 87, Seite 399; Beschl. v. 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 - StV 1996, Seite 143).
  • OVG Thüringen, 11.05.1999 - 3 VO 986/98

    Polizeirecht; Polizeirecht; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Zugleich wird damit eine einheitliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erreicht, ohne dass wie in den meisten anderen Bundesländern (vgl. etwa Thür.OVG, Beschl. v. 11.5.1999, DÖV 1999, 879) danach zu unterscheiden ist, ob die Polizei bzw. Behörde vor der Entlassung des Betroffenen aus dem Gewahrsam eine richterliche Entscheidung herbeigeführt hat oder nicht.
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
    Anders sind die Anforderungen von Art. 8 GG durch das Amtsgericht nicht zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.1992 - 1 BvR 88, 576/91 - BVerfGE 87, Seite 399; Beschl. v. 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 - StV 1996, Seite 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage wies das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 23.01.2004 - 3 A 120/02 - ab.
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Januar 2004 - 3 A 120/02 - und der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 11 LA 79/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • VG Lüneburg, 15.12.2004 - 3 B 60/04

    Castor; Castortransport; Gelegenheit; Kommunikation; Meinung; Meinungsfreiheit;

    Die Zuweisung der Rechtmäßigkeitsprüfung von Ingewahrsamnahmen an die Amtsgerichte lässt sich nicht beanstanden und steht in Übereinklang mit höherrangigem Recht (Urt. d. Kammer v. 23.01.2004 - 3 A 120/02; Urt. d. Kammer v. 07.09.2004 - 3 A 85/02; Nds. OVG, Beschl.v.21.11.2003 - 11 PA 345/03 -).

    Das Verwaltungsgericht kann sich dieser Prüfungspflicht nicht deshalb entziehen, weil die Reichweite des Art. 8 GG auch im amtsgerichtlichen Verfahren als Vorfrage zur Ingewahrsamnahme zu prüfen ist (Urt. d. Kammer v. 23.01.2004 - 3 A 120/02; Urt. d. Kammer v. 07.09.2004 - 3 A 85/02; Nds. OVG, Beschl.v.21.11.2003 - 11 PA 345/03 -).

  • VG Lüneburg, 25.03.2004 - 3 A 148/02
    Die Zuweisung der nachträglichen Prüfung einer Gewahrsamnahme auf ihre Rechtmäßigkeit an die Amtsgerichte und nicht an die Verwaltungsgerichte lässt sich nicht beanstanden (vgl. Urt. der Kammer v. 23.1.2004 - 3 A 120/02 - Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2003 - 11 PA 345/03 -).
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