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   VG Osnabrück, 10.07.2014 - 3 A 121/13   

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https://dejure.org/2014,17160
VG Osnabrück, 10.07.2014 - 3 A 121/13 (https://dejure.org/2014,17160)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10.07.2014 - 3 A 121/13 (https://dejure.org/2014,17160)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 3 A 121/13 (https://dejure.org/2014,17160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertberechnung - und die Summe der im Kalenderjahr zu zahlenden Beamtenbezüge

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.07.2014 - 3 A 121/13
    4 Die Kammer sieht es - anders als das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, das in seiner Rechtsprechung in beamtenrechtlichen Rechtssachen immer bei der Anwendung des § 52 Abs. 5 GKG den 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes zugrunde legt (etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2013, - 5 ME 92/13 -, NVwZ-RR 2013, 928 - 931) - rechtlich alleine als möglich an, den 12-fachen Betrages des Endgrundgehaltes zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen zugrunde zu legen.
  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

    Im Rahmen des § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG ist der 12-fache Betrag des Endgrundgehaltes zuzüglich etwaiger ruhegehaltfähiger Zulagen zu Grunde zu legen, nicht aber der 13-fache Betrag des Endgrundgehaltes(vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 10.07.2014 - 3 A 121/13 -, juris).
  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler;

    Im Rahmen des § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG in der anzuwendenden Fassung ist der 12-fache Betrag des Endgrundgehaltes zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen zugrunde zu legen, nicht aber der 13-fache Betrag des Endgrundgehaltes(vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 10.07.2014 - 3 A 121/13 -, juris).
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